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Ratgeber

Kenntnisprüfung ab November 2026: Was ausländische Ärzte jetzt wissen müssen

Kenntnisprüfung ab November 2026: Was ausländische Ärzte jetzt wissen müssen

22.09.2026

6 Min. Lesezeit

Ab dem 1. November 2026 ändert sich für Tausende ausländische Ärzte in Deutschland alles: Die Kenntnisprüfung wird zur gesetzlichen Pflicht – ohne Ausnahmen. Wer seinen Abschluss außerhalb der EU gemacht hat, muss künftig eine mündlich-praktische Prüfung ablegen, ehe die Approbation erteilt wird. Das Bundesgesundheitsministerium verspricht schlankere Verfahren und weniger Bürokratie. Doch für die Betroffenen bedeutet die Reform vor allem eines: mehr Prüfungsdruck, engere Fristen und neue Kosten von bis zu 1.600 Euro.

Was sich ab dem 1. November 2026 konkret ändert

Das neue Gesetz schafft die bisherige Möglichkeit einer reinen Dokumentenprüfung für Ärzte aus Drittstaaten vollständig ab. Wer seinen Medizinabschluss außerhalb der EU und des EWR erworben hat – also etwa in Syrien, der Ukraine, Indien, Russland oder der Türkei – muss künftig eine Kenntnisprüfung ablegen. Die Prüfung ist mündlich-praktisch, dauert drei bis fünf Stunden und wird an einem Tag abgehalten. Sie gliedert sich in drei Abschnitte: Chirurgie, Innere Medizin und ein Wahlfach.

Die Prüfungsgebühren liegen je nach Bundesland zwischen 800 und 1.600 Euro. Zusätzlich wird die Berufserlaubnis, die viele ausländische Ärzte bislang als Dauerstatus genutzt haben, künftig strikt auf die Vorbereitungszeit für die Kenntnisprüfung begrenzt. Wer seinen Antrag auf Approbation mit vollständigen Unterlagen noch vor dem 1. November 2026 einreicht, fällt noch unter das alte Recht.

Was das Gesetz bezweckt – und wo es überzeugt

Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Reform mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen. Tatsächlich fallen aufwendige Übersetzungen, Beglaubigungen und umfangreiche Dokumentationsverfahren weg. Stattdessen wird direkt geprüft, ob ein Arzt das nötige medizinische Wissen hat – ein nachvollziehbarer Ansatz. Zusätzlich wird die Digitalisierung der Behördenkommunikation vorangetrieben: Daten können künftig elektronisch zwischen Stellen übermittelt werden, was die Verfahren beschleunigen soll. Das Einsparpotenzial wird auf rund 16 Millionen Euro jährlich geschätzt.

Neu ist auch, dass Sprachprüfungen künftig vor der abgeschlossenen Berufsqualifikation abgelegt werden können. Für EU- und EWR-Absolventen ändert sich grundsätzlich nichts – sie unterliegen weiterhin der Dokumentenprüfung auf Basis der EU-Anerkennungsrichtlinie.

Internationaler Vergleich: Wie andere Länder die Anerkennung regeln

Österreich setzt seit Jahren auf eine zentral organisierte Kenntnisprüfung für Ärzte aus Drittstaaten. Das Verfahren wird bundeseinheitlich durchgeführt, was Ungleichbehandlungen zwischen den Bundesländern weitgehend verhindert. Die Schweiz lässt ausländische Ärzte ebenfalls eine Eignungsprüfung ablegen, administriert vom Institut für Medizinische Ausbildung in Bern. Beide Länder haben damit deutlich einheitlichere Systeme als Deutschland, wo die Zuständigkeit bei den 16 Bundesländern liegt.

Das Vereinigte Königreich verfolgt seit Jahren eine andere Strategie: Der NHS ist stark von internationalen Ärzten (International Medical Graduates, IMGs) abhängig und hat die Rekrutierung im Ausland systematisch ausgebaut. Gleichzeitig verabschiedete das Parlament 2024 den Medical Training (Prioritisation) Bill, der Ausbildungsplätze vorrangig für britische Absolventen reserviert – ein Schritt, der unter auswärtigen Ärzten für heftigen Protest sorgte. In Frankreich müssen ausländische Ärzte einen nationalen Sonderweg durchlaufen. Viele verbleiben trotz qualifizierter Abschlüsse jahrelang in niedrigeren Positionen, bevor ihre Qualifikation vollständig anerkannt wird – ein Missstand, den Fachverbände seit Langem kritisieren.

Was das für Medizinstudierende bedeutet

Für Studierende, die ihr Medizinstudium im Ausland absolvieren und später in Deutschland arbeiten wollen, verändert sich die Lage je nach Studienland erheblich. Abschlüsse aus EU-Ländern – etwa aus Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik oder Rumänien – sind von der neuen Kenntnisprüfungspflicht nicht betroffen. EU-Studienorte bleiben damit für den Rückweg nach Deutschland die deutlich unkompliziertere Wahl.

Wer hingegen in der Ukraine, Russland, China oder einem anderen Drittstaat studiert, muss die neue Prüfungsanforderung fest einplanen. Das bedeutet zusätzliche Kosten, Vorbereitungszeit und – je nach Bundesland – längere Wartezeiten auf einen Prüfungsplatz. Bei Medizinerschmiede arbeiten wir mit über 25 Partneruniversitäten zusammen, die allesamt in der EU ansässig sind – womit dieser Bürokratieaufwand für unsere Studierenden entfällt.

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Meinung des Autors

Die Reform ist im Kern richtig – aber der Teufel steckt wie immer im Detail. Dass aufwendige Dokumentenprüfungen entfallen und stattdessen direkt medizinisches Können geprüft wird, ist logisch und überfällig. Was mich stört: Die Zuständigkeit liegt weiterhin bei den 16 Bundesländern, und die sind nach wie vor höchst unterschiedlich gut aufgestellt. In Bayern läuft die Kenntnisprüfung seit Jahren reibungsloser als in anderen Ländern – während anderswo Monate auf Prüfungsplätze gewartet wird. Österreich macht vor, wie ein zentrales System funktionieren kann. Deutschland sollte sich das endlich zum Vorbild nehmen, statt im föderalen Flickenteppich zu verharren. Und wer als ausländischer Arzt jetzt noch einen offenen Antrag hat: sofort handeln.

– Marcel Kloos

Die Kenntnisprüfungspflicht ab November 2026 ist ein echter Einschnitt für viele ausländische Ärzte in Deutschland. Für alle, die noch offene Anträge haben, gilt: Jetzt schnell handeln und die Unterlagen vollständig einreichen. Für Medizinstudierende, die langfristig in Deutschland arbeiten wollen, bleibt die Empfehlung klar: Ein Medizinstudium im Ausland innerhalb der EU spart bürokratischen Aufwand, Zeit und mehrere Tausend Euro an zusätzlichen Prüfungskosten.

Häufige Fragen zur Kenntnisprüfungspflicht ab November 2026

Muss ich die Kenntnisprüfung ablegen, wenn ich in der EU Medizin studiert habe?

Nein. Die neue Pflicht gilt ausschließlich für Ärzte, die ihren Abschluss in einem Drittstaat – also außerhalb der EU und des EWR – erworben haben. Absolventen aus Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, Rumänien oder einem anderen EU-Mitgliedstaat sind nicht betroffen und durchlaufen weiterhin das Verfahren der Dokumentenprüfung auf Grundlage der europäischen Anerkennungsrichtlinie.

Was kostet die Kenntnisprüfung, und wie ist sie aufgebaut?

Die Prüfungsgebühren liegen je nach Bundesland zwischen 800 und 1.600 Euro. Die Prüfung selbst ist mündlich-praktisch und dauert drei bis fünf Stunden. Sie findet an einem Tag statt und umfasst drei Abschnitte: Chirurgie, Innere Medizin und ein Wahlfach. Zusätzliche Kosten entstehen für die Vorbereitung, Sprachkurse und gegebenenfalls Reisekosten zum Prüfungsort.

Gilt eine Übergangsregelung für laufende Anträge?

Ja. Wer seinen Antrag auf Approbation bis zum 31. Oktober 2026 vollständig – also mit allen erforderlichen Unterlagen – bei der zuständigen Behörde eingereicht hat, fällt noch unter das alte Recht und muss keine Kenntnisprüfung ablegen. Entscheidend ist die Vollständigkeit des Antrags zum Stichtag, nicht lediglich der Eingang eines unvollständigen Antragsformulars.

Welche Länder gelten als Drittstaaten?

Als Drittstaaten gelten alle Staaten außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Dazu gehören unter anderem die Ukraine, Russland, Syrien, Indien, die Türkei, Pakistan, China und die USA. Auch Abschlüsse aus der Schweiz unterliegen besonderen Regelungen, da die Schweiz zwar nicht EU-Mitglied ist, aber über bilaterale Abkommen eine Sonderstellung hat.

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Über den Autor

Marcel Kloos

Eidgenössisch anerkannter Zahnarzt und Gründer der Medizinerschmiede

Marcel Kloos gründete die Medizinerschmiede bereits im Auslandsstudium, seither wurden über 500 Studienplätze vermittelt. Der gebürtige Stuttgarter studierte Zahnmedizin von 2015 bis 2021 in Sofia und ist eidgenössisch anerkannter Zahnarzt.

Heute lebt er in Bern und führt die Medizinerschmiede hauptberuflich als Inhaber.

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