Die Kenntnisprüfung ist eine staatliche Prüfung für Ärzte mit Abschluss aus einem Drittstaat. Sie orientiert sich am Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, ist mündlich-praktisch und dauert etwa 60 bis 90 Minuten mit Patientenvorstellung und Prüfungsgespräch.
deutscher Rechtsbegriff aus der Bundesärzteordnung
Defizitprüfung
knowledge examination
Geprüft werden Innere Medizin und Chirurgie als Schwerpunkte sowie ein weiteres Fach, dazu Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, Bildgebung und Rechtsfragen der ärztlichen Tätigkeit.
Wer sein Studium in der Europäischen Union abschliesst, muss keine Kenntnisprüfung ablegen – das ist einer der wichtigsten praktischen Vorteile eines EU-Studienstandorts gegenüber einem Studium ausserhalb Europas.
Kostenlos und unverbindlich.