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Ratgeber

Kenntnisprüfung wird Pflicht: Was ausländische Ärzte jetzt wissen müssen

Kenntnisprüfung wird Pflicht: Was ausländische Ärzte jetzt wissen müssen

14.09.2026

6 Min. Lesezeit

Ab dem 1. November 2026 gilt in Deutschland eine neue Regelung, die den Weg zur Approbation für Ärzte aus Drittstaaten grundlegend verändert: Die Kenntnisprüfung wird zur Pflicht. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz am 26. März 2026 verabschiedet – gegen den erbitterten Widerstand einiger Ärztelarianverbände, aber mit breiter Koalitionsmehrheit. Für die rund 40.000 ärztlichen Fachkräfte, die jährlich ihren Abschluss außerhalb der EU erwerben und in Deutschland arbeiten wollen, bedeutet das: Dokumente allein reichen künftig nicht mehr. Es wird geprüft – oral und praktisch, auf Deutsch.

Was sich ab November 2026 konkret ändert

Bisher konnten Ärzte mit Abschlüssen aus Drittstaaten – also aus Ländern außerhalb der EU und des EWR – unter Umständen allein durch eine Dokumentenprüfung die Approbation oder zumindest eine Berufserlaubnis erhalten. Diesen Weg schließt das neue Gesetz, das Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) maßgeblich vorangetrieben hat. Ab dem 1. November 2026 ist die Kenntnisprüfung der einzige Weg zur Approbation für alle, die ihren Abschluss außerhalb der EU gemacht haben.

Die Prüfung selbst ist anspruchsvoll: Sie dauert drei bis fünf Stunden, wird vollständig auf Deutsch abgehalten und setzt sich aus zwei Pflichtfächern sowie einem Wahlfach zusammen. Innere Medizin und Chirurgie sind verpflichtend, das dritte Fach kann die Kandidatin oder der Kandidat selbst wählen. Die Prüfer stellen Patientenfälle vor, die diskutiert und klinisch bewertet werden müssen. Die Gebühren variieren je nach Bundesland zwischen 800 und 1.600 Euro.

Wer seinen vollständigen Antrag vor dem 1. November 2026 einreicht, kann noch unter den alten Regeln geprüft werden. Diese Übergangsfrist läuft aber bereits auf ihrem Ende zu. Wer jetzt noch einen Antrag stellen möchte, sollte keine Zeit verlieren.

Der Hintergrund: Ärztemangel und Reformdruck

Die Reform ist keine Reaktion auf ein Qualitätsproblem, das es nie gab. Sie ist Antwort auf ein strukturelles Paradox: Deutschland hat rund 581.000 zugelassene Ärzte und trotzdem über 5.000 unbesetzte Hausarztstellen. Jeder vierte berufstätige Arzt ist 60 Jahre oder älter. Die Anzahl der in Deutschland tätigen ausländischen Ärzte hat sich seit 2013 mehr als verdoppelt. Ohne Zuwanderung bricht die Versorgung im ländlichen Raum schon heute teilweise zusammen. Die durchschnittliche Vakanzzeit bei Hausarztstellen: 136 Tage.

Die Bundesregierung will mit der Reform zwei Dinge gleichzeitig erreichen: die Anerkennung beschleunigen (weniger Bürokratie durch Dokumentenanforderungen aus dem Herkunftsland) und gleichzeitig die Qualitätssicherung höher schrauben. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten – denn Beides gleichzeitig zu schaffen, ist selten einfach.

Internationaler Vergleich

Deutschland geht mit dieser Verpflichtung zur Kenntnisprüfung einen eigenen Weg, der sich von dem anderer Länder deutlich unterscheidet.

Schweiz: Die Schweizer Medizinalberufekommission (MEBEKO) beim Bundesamt für Gesundheit ist zuständig für ausländische Arztdiplome. Für Abschlüsse aus EU- und EFTA-Staaten gilt die automatische Anerkennung nach der EU-Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG – kein Prüfungszwang, nur Dokumentenprüfung. Drittstaaten-Abschlüsse werden indirekt anerkannt, wenn sie bereits in einem EU-Land anerkannt wurden. Die Bearbeitungszeit bei vollständigem Dossier: ein bis vier Monate, Kosten 800 bis 1.000 Schweizer Franken. Eine obligatorische Kenntnisprüfung kennt die Schweiz für Drittstaatler bisher nicht.

Vereinigtes Königreich: Der General Medical Council (GMC) verlangt von Ärzten aus Nicht-EU-Ländern den PLAB-Test (Professional and Linguistic Assessments Board), der aus zwei Teilen besteht: einem schriftlichen Multiple-Choice-Teil (PLAB 1) und einem OSCE-basierten praktischen Teil (PLAB 2). Das UK-Modell ist insofern ähnlich wie das neue deutsche Modell – Prüfung statt Dokumente – aber seit Jahrzehnten etabliert und deutlich stärker standardisiert. Die Kosten liegen bei rund 400 Pfund für PLAB 1 und 920 Pfund für PLAB 2.

Österreich: Das österreichische System sieht bei Drittstaaten-Abschlüssen eine Gleichwertigkeitsprüfung vor, die von der jeweiligen Ärztekammer durchgeführt wird. Auch hier ist keine bundeseinheitliche Kenntnisprüfung vorgeschrieben, aber Ausgleichsmaßnahmen wie Eignungstests oder Anpassungslehrgänge können angeordnet werden.

Der entscheidende Unterschied: Deutschland schafft nun erstmals eine bundesweit einheitliche Pflichtprüfung, während Schweiz und Österreich weiterhin auf Fallprüfungen setzen. Das UK macht das bereits länger und kann als Referenzmodell dienen.

Was bedeutet das für Medizinstudierende im Ausland?

Wer heute sein Medizinstudium im Ausland plant – etwa in Ungarn, Polen, Rumänien oder der Tschechischen Republik – und später in Deutschland arbeiten will, ist von dieser Regel nicht direkt betroffen, da EU-Abschlüsse weiterhin automatisch anerkannt werden. Für Studierende aus Deutschland, die in Osteuropa oder anderen EU-Ländern studieren, ändert sich also nichts am Anerkennungsweg. Anders sieht es aus, wenn man in Georgien, der Ukraine oder Ländern wie Indien oder Pakistan studiert hat – dann gilt ab November die neue Pflichtprüfung.

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Meinung des Autors

Die Kenntnisprüfung als Pflicht ist überfällig – aber sie löst das falsche Problem. Dass Drittstaaten-Ärzte bisher teils ohne jede inhaltliche Prüfung eine Berufserlaubnis bekommen konnten, war tatsächlich nicht zufriedenstellend. Aber das eigentliche Bottleneck war nie die fehlende Prüfung, sondern der bürokratische Irrsinn drumherum: Monatelange Wartezeiten, unklare Anforderungen, föderale Flickenteppiche. Wenn wir jetzt zwar die Dokumentenprüfung abschaffen, aber die Prüfungsplätze für die Kenntnisprüfung genauso knapp und überlastet sind wie bisher, haben wir nichts gewonnen. Das UK macht das seit Jahrzehnten mit dem PLAB-System – und hat dort ebenfalls Wartelisten. Reform ja. Aber bitte mit Umsetzungskompetenz.

– Marcel Kloos

Die Pflicht-Kenntnisprüfung ab November 2026 ist ein Wendepunkt im deutschen Anerkennungssystem für ausländische Ärzte. Sie schafft mehr Einheitlichkeit und setzt auf inhaltliche Prüfung statt Papierstapel – was grundsätzlich richtig ist. Für Drittstaaten-Ärzte, die jetzt in Deutschland arbeiten wollen, ist die Botschaft klar: Jetzt handeln, nicht warten. Die Übergangsfrist läuft ab. Für Studierende, die ein Medizinstudium im EU-Ausland planen, bleibt der Weg nach Deutschland dagegen offen – EU-Abschlüsse sind und bleiben anerkennungsfähig ohne Prüfungszwang.

Häufige Fragen zur Kenntnisprüfung ab November 2026

Betrifft die neue Pflicht auch Ärzte mit EU-Abschluss?

Nein. Die Kenntnisprüfungspflicht gilt ausschließlich für Ärzte, die ihren Abschluss außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz erworben haben. Wer an einer anerkannten Universität in Ungarn, Polen, Rumänien oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat studiert hat, profitiert weiterhin von der automatischen gegenseitigen Anerkennung nach EU-Recht.

Was passiert, wenn man den Antrag noch vor dem 1. November 2026 einreicht?

Wer bis zum 31. Oktober 2026 einen vollständigen Anerkennungsantrag bei der zuständigen Behörde einreicht, kann noch unter den alten Bedingungen geprüft werden – also ohne zwingende Kenntnisprüfung. Die Übergangsfrist gilt ausdrücklich nur für vollständige Anträge.

Wie lange dauert die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung realistisch?

Das hängt stark von den Vorkenntnissen und dem Sprachniveau ab. Erfahrungsgemäß rechnen Kandidaten mit sechs bis zwölf Monaten intensiver Vorbereitung. Da die Prüfung vollständig auf Deutsch geführt wird, ist ein solides medizinisches Deutsch (mindestens C1) unbedingte Voraussetzung.

Was kostet die Kenntnisprüfung?

Die Gebühren werden von den Bundesländern selbst festgelegt und variieren zwischen 800 und 1.600 Euro. Hinzu kommen Reisekosten, ggf. Übernachtung und die Kosten für Vorbereitungsmaterialien. In Summe sollte man für den gesamten Prozess mit 2.000 bis 4.000 Euro rechnen.

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Über den Autor

Marcel Kloos

Eidgenössisch anerkannter Zahnarzt und Gründer der Medizinerschmiede

Marcel Kloos gründete die Medizinerschmiede bereits im Auslandsstudium, seither wurden über 500 Studienplätze vermittelt. Der gebürtige Stuttgarter studierte Zahnmedizin von 2015 bis 2021 in Sofia und ist eidgenössisch anerkannter Zahnarzt.

Heute lebt er in Bern und führt die Medizinerschmiede hauptberuflich als Inhaber.

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