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Ratgeber

Kenntnisprüfung wird Pflicht: Was das neue Ärztegesetz ab November 2026 ändert

Kenntnisprüfung wird Pflicht: Was das neue Ärztegesetz ab November 2026 ändert

18.09.2026

6 Min. Lesezeit

Ab dem 1. November 2026 ändert sich für tausende ausländische Ärzte in Deutschland alles. Der Bundestag hat im März 2026 ein weitreichendes Gesetz verabschiedet, das die Kenntnisprüfung zum Standardverfahren für alle Mediziner aus Nicht-EU-Ländern macht. Die bisherige Option, seine Approbation über ein dokumentenbasiertes Gleichwertigkeitsverfahren zu erlangen, entfällt weitgehend. Wer als Arzt aus Indien, Syrien oder den Philippinen in Deutschland arbeiten will, muss künftig eine strukturierte Prüfung ablegen – einheitlich, bundesweit, ohne Ausnahme. Was das konkret bedeutet, welche Chancen und Risiken das Gesetz birgt und wie andere Länder das gleiche Problem gelöst haben.

Was sich ab November 2026 ändert

Bisher konnten ausländische Ärzte aus Drittstaaten zwischen zwei Wegen zur deutschen Approbation wählen: entweder eine Kenntnisprüfung ablegen oder ihre Unterlagen durch eine Behörde auf Gleichwertigkeit prüfen lassen. Letzteres war aufwendig, langwierig und führte zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, je nachdem in welchem Bundesland der Antrag gestellt wurde. Genau das soll jetzt beendet werden.

Das neue Gesetz, das der Bundestag am 26. März 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und den Grünen beschlossen hat, macht die Kenntnisprüfung zum Regelfall. Die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung wird größtenteils abgeschafft. Die Prüfung gilt als einheitlicher, objektiver Nachweis ärztlicher Kompetenz – unabhängig davon, in welchem Land der Abschluss erworben wurde. Zusätzlich werden partielle Berufserlaubnisse ermöglicht, was mehr Flexibilität in der Übergangsphase schafft.

Gesundheitsministerin Nina Warken brachte es auf den Punkt: „Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen dürfen nicht länger der Flaschenhals bei der schnellen Integration von qualifizierten Fachkräften in unseren Arbeitsmarkt sein.“ Die Bundesregierung erwartet durch das vereinfachte Verfahren Einsparungen von knapp 16 Millionen Euro pro Jahr.

Was das für betroffene Ärzte bedeutet

Für Ärzte, die bereits vor dem 1. November 2026 einen Antrag gestellt haben, gilt eine Übergangsregelung: Ihre Anträge können noch bis zum 31. Dezember 2026 nach altem Recht bearbeitet werden. Wer danach neu einsteigt, muss die Kenntnisprüfung durchlaufen.

Kritisch ist dabei eine Regelung, die bisher wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhalten hat: Kandidaten dürfen die Kenntnisprüfung maximal dreimal ablegen. Wer alle drei Versuche scheitert, verliert dauerhaft die Möglichkeit, in Deutschland eine Approbation zu erhalten. Das ist eine härte Grenze, die viele Ärzte – gerade solche mit Sprachproblemen oder strukturell anderen Ausbildungssystemen – unter erheblichen Druck setzt. Dazu kommt: Wer mit einer vorübergehenden Berufserlaubnis bereits arbeitet, hat nur 18 Monate Zeit, die Prüfung erfolgreich abzulegen.

Betroffen sind neben Ärzten auch Zahnärzte, Apotheker und Hebammen. Der Umfang des Gesetzes ist also deutlich breiter als viele annehmen.

Internationaler Vergleich

Deutschland ist nicht das erste Land, das diesen Schritt geht – aber es lernt dabei offenbar wenig von anderen.

Großbritannien: Der General Medical Council (GMC) hat nach dem Brexit sein Anerkennungssystem gründlich reformiert. Ausländische Ärzte aus Nicht-EWR-Ländern müssen den „Acceptable Overseas Qualification“-Nachweis erbringen und eine strukturierte Prüfung (PLAB) ablegen. Die Besonderheit: PLAB kann weltweit an verschiedenen Standorten abgelegt werden, nicht nur in Großbritannien. Das senkt die Einstiegshürde erheblich und beschleunigt die Rekrutierung internationaler Mediziner deutlich.

Frankreich: Frankreich hat bereits 2022 ein „PAS-SU“-Verfahren eingeführt, das ausländische Ärzte über strukturierte Übergangsqualifikationen in die ärztliche Versorgung integriert. Das System ist auf Integration ausgelegt, nicht auf Selektion – mit begleitenden Sprachkursen, Mentoring und der Möglichkeit, unter Aufsicht zu arbeiten, während die Anerkennung noch läuft.

Österreich: Unser Nachbarland kennt ähnliche Probleme: Auch Wien und Graz kämpfen mit langen Anerkennungsverfahren. Der entscheidende Unterschied ist, dass in Österreich eine zentrale Koordinierungsstelle Anträge bundesweit einheitlich bearbeitet. Deutschland hat 16 Bundesländer mit 16 verschiedenen Ansätzen – das neue Gesetz schafft zwar mehr Einheitlichkeit, aber die Umsetzung liegt weiterhin bei den Ländern.

Warum Deutschland ausländische Ärzte dringend braucht

Die Zahlen sprechen für sich: Bereits 2024 arbeiteten rund 64.000 ausländische Ärzte in Deutschland – das entspricht rund 13 Prozent aller ärztlich Tätigen. Vor zehn Jahren waren es noch etwa 30.000. Fast die Hälfte dieser Ärzte ist jünger als 35 Jahre und gleicht damit die alternde inländische Ärzteschaft aus: Über 23 Prozent der in Deutschland praktizierenden Ärzte sind älter als 60, mehr als 40.000 sind bereits über 65. Ohne Zuwanderung bricht die ambulante Versorgung – insbesondere im ländlichen Raum – in absehbarer Zeit zusammen.

Das neue Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ob es wirklich schneller und besser ist als das alte System, wird sich erst in der Praxis zeigen – nach dem 1. November 2026.

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Meinung des Autors

Das Gesetz macht Sinn – im Prinzip. Einheitliche Prüfungsstandards sind transparenter und fairer als das bisherige Flickenteppich-System, bei dem ein syrischer Arzt in Bayern monatelang warten konnte, während sein Kollege in Bremen nach wenigen Wochen eine Erlaubnis bekam. Aber: Die Drei-Versuch-Regelung ist brutal. Wer ein Medizinstudium in Englisch oder Arabisch absolviert hat und nun auf Deutsch geprüft wird, steht vor einer doppelten Hürde. Sprache und Fachinhalt gleichzeitig zu meistern – mit höchstens drei Chancen, dauerhaft – das ist keine faire Prüfung, das ist ein Sieb. Frankreich und Großbritannien machen es klüger: Sie integrieren zuerst und selektieren begleitend. Deutschland selektiert erst und schaut dann, wen es übrig behält. Das passt nicht zu einem Land, das dringend Mediziner braucht.

– Marcel Kloos

Ab dem 1. November 2026 gilt in Deutschland ein neuer Standard für die Anerkennung ausländischer Ärzte: Die Kenntnisprüfung wird verpflichtend, das dokumentenbasierte Verfahren weitgehend abgeschafft. Das Gesetz vereinheitlicht ein bisher unübersichtliches System – birgt aber mit der harten Drei-Versuch-Grenze erhebliche Risiken für Bewerber mit Sprachbarrieren. Wer jetzt noch nach altem Recht anerkannt werden möchte, sollte seinen Antrag schnellstmöglich einreichen.

Häufige Fragen zur Kenntnisprüfung und Approbation ab 2026

Was ist die Kenntnisprüfung und wen betrifft sie?

Die Kenntnisprüfung ist eine standardisierte medizinische Prüfung, die ausländische Ärzte aus Nicht-EU/EWR-Ländern ablegen müssen, um in Deutschland eine Approbation zu erhalten. Ab dem 1. November 2026 ist sie das verpflichtende Standardverfahren – das bisherige dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsverfahren entfällt weitgehend. Betroffen sind auch Zahnärzte, Apotheker und Hebammen.

Wie viele Versuche hat man bei der Kenntnisprüfung?

Maximal drei Versuche. Wer alle drei nicht besteht, ist dauerhaft von der deutschen Approbation ausgeschlossen. Für Ärzte mit vorübergehender Berufserlaubnis gilt zusätzlich eine Frist von 18 Monaten zur Prüfungsablegung.

Was gilt für Ärzte, die ihren Antrag bereits vor November 2026 gestellt haben?

Wer seinen Anerkennungsantrag vor dem 1. November 2026 eingereicht hat, kann sein Verfahren noch bis zum 31. Dezember 2026 nach altem Recht abschließen. Danach gilt für alle neuen Anträge das neue Gesetz mit Kenntnisprüfung als Regelfall.

Was bedeutet „partielle Berufserlaubnis“ im neuen Gesetz?

Das neue Gesetz ermöglicht partielle Berufserlaubnisse gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG. Das bedeutet, ausländische Fachkräfte können in bestimmten Bereichen bereits tätig sein, während ihr vollständiges Anerkennungsverfahren noch läuft – eine wichtige Flexibilität für unterversorgte Regionen.

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Über den Autor

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Eidgenössisch anerkannter Zahnarzt und Gründer der Medizinerschmiede

Marcel Kloos gründete die Medizinerschmiede bereits im Auslandsstudium, seither wurden über 500 Studienplätze vermittelt. Der gebürtige Stuttgarter studierte Zahnmedizin von 2015 bis 2021 in Sofia und ist eidgenössisch anerkannter Zahnarzt.

Heute lebt er in Bern und führt die Medizinerschmiede hauptberuflich als Inhaber.

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