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Binnenmarkt-Informationssystem IMI

Das Binnenmarkt-Informationssystem IMI ist eine webbasierte Plattform der Europäischen Kommission, über die Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum Anfragen zu Berufsqualifikationen austauschen. Es ist seit 2008 im Einsatz, seine Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012. Über IMI laufen unter anderem Echtheitsprüfungen, der Europäische Berufsausweis und Vorwarnungen.

Deutsche Übersetzung des EU-Begriffs „Internal Market Information System“; das Kürzel IMI stammt aus dem Englischen.

IMI-System, Internal Market Information System

Internal Market Information System (IMI)

Wozu dient IMI im Anerkennungsverfahren?

Wenn eine deutsche Approbationsbehörde wissen will, ob ein rumänisches Diplom echt ist und von der genannten Universität stammt, fragt sie nicht per Brief in Bukarest an. Sie stellt die Anfrage im IMI, und die dortige Stelle antwortet im selben System. Vorformulierte Fragen und eine maschinelle Übersetzung überbrücken die Sprachbarriere. Betrieben wird die Plattform von der Europäischen Kommission, die auch Helpdesk und Schulungen stellt. Registriert sind Ministerien, Landesbehörden, Kammern und Kommunen.

Welche Rechtsgrundlage gilt?

Seit Dezember 2012 gilt die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012, die IMI-Verordnung. Sie regelt Zuständigkeiten, Datenschutz und Löschfristen. Die Richtlinie 2005/36/EG knüpft an mehreren Stellen daran an: Artikel 4b bis 4e für den Europäischen Berufsausweis, Artikel 56 für die Verwaltungszusammenarbeit und Artikel 56a für den Vorwarnmechanismus. Neben der Berufsanerkennung deckt IMI unter anderem Dienstleistungen, Arbeitnehmerentsendung, Patientenrechte und Teile der Datenschutzaufsicht ab.

Was bedeutet das für Absolventen aus dem EU-Ausland?

Wer sein Studium in Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Kroatien oder im Baltikum abgeschlossen hat, merkt von IMI meist nichts, spürt es aber in der Bearbeitungszeit. Kommt die Antwort der ausländischen Stelle zügig, läuft das Verfahren; zieht sie sich, verzögert sich die Approbation, ohne dass die deutsche Behörde daran etwas ändern kann. Bei Abschlüssen aus Serbien oder Bosnien und Herzegowina steht IMI nicht zur Verfügung, weil beide Staaten nicht am System teilnehmen; dort läuft die Echtheitsprüfung über Botschaften und Hochschulen.

Grenzen des Systems

IMI beschleunigt den Austausch, ersetzt aber keine Entscheidung. Die Behörden antworten in unterschiedlichem Tempo, und die Frist des Artikels 51 läuft erst ab vollständigen Unterlagen. Personenbezogene Daten unterliegen strengen Löschregeln, weshalb Auskünfte nicht dauerhaft abrufbar bleiben. Antragsteller haben keinen eigenen Zugang zum System und erfahren deshalb nicht, wann eine Anfrage ins Ausland gestellt wurde oder wie lange die Antwort dort liegt. Auskunft über den Stand der eigenen Akte gibt deshalb die zuständige Stelle im Aufnahmestaat.

Persönlich begleitet von Zahnarzt Marcel Kloos, vom ersten Gespräch bis zum Berufseinstieg.

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