Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur eigenverantwortlichen und unbeschränkten Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder pharmazeutischen Berufs in Deutschland. Sie wird nach bestandener Abschlussprüfung von der zuständigen Landesbehörde erteilt und gilt unbefristet im gesamten Bundesgebiet.
lateinisch approbare = billigen, gutheissen
Berufszulassung, Bestallung
medical licence
Die Approbation ist die Eintrittskarte in den Arztberuf. Ohne sie darf niemand in Deutschland eigenverantwortlich Heilkunde ausüben. Erteilt wird sie von der Approbationsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, meist einem Landesprüfungsamt oder Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Wer sein Studium an einer Universität in der Europäischen Union abgeschlossen hat, deren Abschluss in Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG gelistet ist, erhält die deutsche Approbation im Wege der automatischen Anerkennung. Eine inhaltliche Gleichwertigkeitsprüfung entfällt. Mehr dazu im Ratgeber Approbation und Anerkennung eines Medizinabschlusses aus dem EU-Ausland.
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