Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vermittlungserfolg
(1) Der Vermittlungserfolg gilt als erfüllt, wenn der Studienbewerber eine verbindliche Zusage von einem der im Vertrag gewählten Studienstandorte erhält, unabhängig davon, ob der Studienbewerber die Zusage annimmt oder das Studium antritt.
§ 2 Pflichten des Studienbewerbers und Kostenübernahmegarantie
(1) Der Studienbewerber verpflichtet sich,
- alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht und vollständig bereitzustellen,
- an vereinbarten Aufnahmetests oder sonstigen Auswahlverfahren teilzunehmen.
(2) Bei fehlender Mitwirkung (z. B. unvollständige Unterlagen, Absage von Terminen oder Rücktritt vom Verfahren) verfällt die Anmeldegebühr zugunsten des Vermittlers.
(3) Der im Vertrag aufgeführte Elternteil erklärt sich bereit, die gesamten Kosten dieses Vertrages (Anmeldegebühr und Vermittlungshonorar gemäß § 2 des Vertrages) im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Zahlungsverzugs des Studienbewerbers verbindlich zu übernehmen. Dies gilt insbesondere, wenn der Studienbewerber minderjährig ist und
daher nicht voll geschäftsfähig ist.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Anmeldegebühr ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
(2) Das Vermittlungshonorar ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer Studienplatzzusage und Rechnungsstellung durch den Vermittler zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang der Zusage beim Vermittler.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet.
§ 4 Rückerstattung
(1) Kann der Vermittler bis zum 31. Dezember 2025 keinen Studienplatz an einem der gewählten Studienstandorte vermitteln und hat der Studienbewerber alle Mitwirkungspflichten erfüllt, bleibt die Anmeldegebühr beim Vermittler, da sie für bereits erbrachte Leistungen dient. Das Vermittlungshonorar wird in diesem Fall nicht erhoben.
(2) Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr erfolgt nicht, wenn:
a) Der Studienbewerber seine Mitwirkungspflichten verletzt (z. B. Rücktritt, unvollständige Unterlagen),
b) Der Studienbewerber ein Studienplatzangebot eines gewählten Studienstandorts erhält, dieses jedoch ablehnt oder das Studium nicht antritt,
c) Der Studienbewerber parallel einen Studienplatz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erhält (in diesem Fall entfällt die Pflicht zur Zahlung des Vermittlungshonorars nur dann, wenn kein Studienplatz an einem der gewählten Studienstandorte vermittelt wurde).
§ 5 Widerrufsrecht
(1) Der Studienbewerber kann diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.
(2) Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
Marcel Kloos
Zähringerstrasse 23
CH-3012 Bern, Schweiz
(3) Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(4) Widerrufsfolgen:
Bei rechtzeitigem Widerruf erstattet der Vermittler die Anmeldegebühr innerhalb von 14 Tagen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurück. Bereits erbrachte Leistungen können anteilig in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Haftung
(1) Der Vermittler haftet nicht für Entscheidungen Dritter, insbesondere Ablehnungen durch die Studienstandorte oder visabehördliche Bescheide.
(2) Die Haftung des Vermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Bern, Schweiz.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.