Die Facharztanerkennung ist die Entscheidung einer Landesärztekammer, mit der einem Arzt das Führen einer Facharztbezeichnung gestattet wird. Sie folgt entweder auf eine in Deutschland abgeschlossene Weiterbildung mit bestandener Prüfung oder auf die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Facharztqualifikation. Sie gilt bundesweit.
Deutscher Begriff der ärztlichen Selbstverwaltung; „Facharzt" ist seit den 1920er Jahren als geschützte Bezeichnung in Gebrauch.
Anerkennung der Facharztbezeichnung, Facharzttitel, Facharztqualifikation
recognition of specialist medical qualification
Wer die in der Weiterbildungsordnung vorgesehene Weiterbildungszeit an befugten Stätten absolviert, die Inhalte im eLogbuch dokumentiert und die Richtzahlen erfüllt, wird von der Landesärztekammer zur Prüfung zugelassen. Die Prüfung ist mündlich und findet vor einem Ausschuss statt, dem erfahrene Fachärzte des Gebiets angehören. Nach Bestehen darf die Bezeichnung geführt werden, etwa Facharzt für Innere Medizin. Wer durchfällt, kann die Prüfung wiederholen; die Kammer legt dafür in der Regel eine Frist und gelegentlich zusätzliche Weiterbildungszeit fest.
Für Facharztqualifikationen aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz gilt das System der automatischen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG. Voraussetzung ist, dass die Bezeichnung des Herkunftsstaates in Anhang V unter Nummer 5.1.3 gelistet ist, für die Allgemeinmedizin unter Nummer 5.1.4. Dann prüft die Kammer die Inhalte nicht mehr nach. Wer seinen Facharzt dagegen in Serbien oder Bosnien und Herzegowina erworben hat oder eine Bezeichnung führt, die nicht im Anhang steht, läuft über das allgemeine Anerkennungsverfahren: Ein Ausschuss prüft die Gleichwertigkeit anhand von Zeugnissen und Tätigkeitsnachweisen und kann fehlende Inhalte durch zusätzliche Weiterbildungszeit ausgleichen lassen. Die Gebühren liegen bei den Kammern in einer Größenordnung von etwa 165 Euro, die Bearbeitungsdauer schwankt erheblich.
Die Approbation erlaubt die Ausübung des Arztberufs überhaupt und wird von einer staatlichen Behörde erteilt. Die Facharztanerkennung erlaubt zusätzlich das Führen einer Bezeichnung und kommt von der Kammer. Ohne Approbation gibt es keine Facharztanerkennung, denn die Kammermitgliedschaft setzt sie voraus. Beide Verfahren laufen also nacheinander und bei verschiedenen Stellen, mit jeweils eigenen Unterlagen und Gebühren.
Eine automatische Anerkennung heißt nicht, dass alles von allein geht. Unterlagen müssen vollständig, übersetzt und je nach Herkunftsland mit Apostille versehen sein, und die Kammer verlangt einen Nachweis der Berufsberechtigung im Herkunftsstaat. Über Zweifelsfälle entscheidet der zuständige Weiterbildungsausschuss.
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