Eine Apostille ist eine Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde für die Verwendung im Ausland. Sie wird nach dem Haager Übereinkommen von 1961 ausgestellt und ersetzt die aufwendigere Legalisation durch eine Botschaft.
französisch apostille = Randbemerkung, Beglaubigungsvermerk
Haager Apostille
apostille
Betroffen sind bei einem Studium im Ausland typischerweise Abiturzeugnis, Geburtsurkunde und später das Diplom. Zuständig sind in Deutschland je nach Urkundenart Bezirksregierungen, Landgerichtspräsidenten oder Kultusbehörden.
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