Die Apothekenbetriebsordnung ist die Verordnung über den Betrieb von Apotheken. Sie stammt aus dem Jahr 1987 und regelt Räume, Personal, Qualitätsmanagement, Herstellung, Prüfung, Beratung und Dokumentation in öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken. Sie gehört zum Prüfungsstoff des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und zur Kenntnisprüfung.
Deutscher Verwaltungsbegriff; „Apotheke“ über lateinisch apotheca aus griechisch apotheke, das Vorratslager.
ApBetrO, Verordnung über den Betrieb von Apotheken
German pharmacy operating ordinance
Die Apothekenbetriebsordnung, kurz ApBetrO, beschreibt den Apothekenalltag im Detail: Betriebsräume, Ausstattung, Qualitätsmanagementsystem, Herstellung und Prüfung von Rezepturen und Ausgangsstoffen, Vorratshaltung, Dienstbereitschaft, Botendienst und Dokumentation. § 1a Absatz 3 zählt auf, was als pharmazeutische Tätigkeit gilt: Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln, Prüfung von Ausgangsstoffen oder Arzneimitteln, Abgabe, Information und Beratung, die Beobachtung und Auswertung von Arzneimittelrisiken und Medikationsfehlern sowie das Medikationsmanagement. Damit ist sie die rechtliche Grundlage der Pharmazeutischen Betreuung in der Apotheke.
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz wurde am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 2. Juli 2026 in Kraft. Es ändert unter anderem das Apothekengesetz, die Apothekenbetriebsordnung und das Arzneimittelgesetz, etwa mit dem neuen § 48a AMG zur Fortsetzung einer Therapie bei chronisch kranken Patienten in engen Grenzen und mit erweiterten Vertretungsregeln für pharmazeutisch-technische Assistenten. Weitere Änderungen der ApBetrO, unter anderem zur Rezeptur und zur Dienstbereitschaft, wurden 2026 als eigene Verordnung auf den Weg gebracht. Der Notdienstzuschlag steigt zum 1. Januar 2027 von 20 auf 41 Cent. Wer sich auf eine Prüfung vorbereitet, sollte deshalb immer die tagesaktuelle Fassung nutzen.
Wer in Bulgarien, Rumänien, Ungarn oder Kroatien studiert hat, bringt die pharmazeutischen Grundlagen mit, kennt aber das deutsche Apothekenrecht nicht aus dem Studium. Bei einer Kenntnisprüfung ist das Fach Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker fester Bestandteil, und die ApBetrO liefert dort den größten Teil des Stoffes. Auch nach automatischer Anerkennung und erteilter Approbation als Apotheker lohnt sich die Einarbeitung, weil die Verantwortung im Betrieb sofort gilt. Rechtsfragen im Einzelfall klärt die zuständige Aufsichtsbehörde oder eine Rechtsberatung.
Die ApBetrO regelt den Betrieb, nicht die Erlaubnis. Wer eine Apotheke eröffnen will, braucht zusätzlich die Betriebserlaubnis nach dem Apothekengesetz. Und sie gilt nicht nur für die Offizin: Für Krankenhausapotheken und für krankenhausversorgende Apotheken enthält sie eigene Abschnitte mit zusätzlichen Anforderungen.
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