Auswandern als Arzt nach Österreich – Ärzteliste, Basisausbildung, Gehalt 2026
15.08.2026
Warum Österreich für deutsche Ärztinnen und Ärzte naheliegt
Österreich ist für deutsche Medizinerinnen und Mediziner kein exotisches Ziel, sondern ein eingespielter Arbeitsmarkt. Die Österreichische Ärztekammer weist in ihren Daten aus, dass rund 18 Prozent der berufsausübenden Ärztinnen und Ärzte zum Zeitpunkt ihrer Ersteintragung keine österreichische Staatsbürgerschaft hatten. Die mit Abstand größte Gruppe stellt Deutschland, gefolgt von Italien und Ungarn. Wer aus Deutschland kommt, betritt also ein System, das den Umgang mit deutschen Diplomen seit Jahrzehnten kennt.
Die Größenordnung der Bewegung lässt sich auch von der anderen Seite lesen: Nach der Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31. Dezember 2025 verließen im Jahr 2025 insgesamt 2.234 Ärztinnen und Ärzte Deutschland, davon 1.236 mit deutscher Staatsbürgerschaft. Das ist gemessen an der Gesamtzahl der Ärzteschaft eine kleine, aber sehr sichtbare Gruppe – und der deutschsprachige Raum ist ihr wichtigstes Ziel.
Der Reiz liegt selten in einem einzelnen Argument. Es ist die Kombination aus einer Sprache, die keine Prüfung erfordert, einer Anerkennung, die europarechtlich vorgezeichnet ist, einem Ausbildungsweg mit klaren Zeitmarken und einem Gesundheitssystem, das in einzelnen Regionen sehr aktiv rekrutiert.
Die Eintragung in die Ärzteliste ist der eigentliche Schlüssel
In Österreich hängt die Berufsberechtigung nicht an einer Urkunde wie der deutschen Approbation, sondern an einem Registereintrag. Wer ärztlich tätig werden will, muss in die Ärzteliste eingetragen sein. Zuständig ist die Österreichische Ärztekammer; die Eintragung erfolgt über die Landesärztekammer jenes Bundeslandes, in dem die Tätigkeit aufgenommen wird. Ohne diesen Eintrag darf keine ärztliche Leistung erbracht werden – auch nicht in Ausbildung.
Die Voraussetzungen ergeben sich aus dem Ärztegesetz 1998. Einschlägig sind nach Darstellung des Unternehmensserviceportals des Bundes vor allem die Paragrafen 4, 5, 5a, 13b, 27, 28 und 262 ÄrzteG 1998. Verlangt werden neben der fachlichen Qualifikation die allgemeinen Erfordernisse zur Berufsausübung: Handlungsfähigkeit, Vertrauenswürdigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Die Nachweise dazu – Strafregisterbescheinigung, Certificate of Good Standing, ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung – dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
Anerkennung dem Grunde nach: was die EU-Richtlinie vorgibt
Für ein in Deutschland erworbenes Medizindiplom gilt die automatische Anerkennung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG. Das heißt: Die Gleichwertigkeit wird nicht inhaltlich nachgeprüft, sondern dem Grunde nach unterstellt, sofern das Diplom im Anhang der Richtlinie gelistet ist und ein Konformitätsnachweis des Herkunftsstaates vorliegt. Die Österreichische Ärztekammer hat für die automatische Anerkennung bis zu drei Monate Zeit, für die nicht automatische Anerkennung bis zu vier Monate. Nur im nicht automatischen Verfahren kann es zu einer inhaltlichen Prüfung mit Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang kommen; dafür fallen nach den 2025 veröffentlichten Tarifen zwischen 290,03 Euro und 1.883,71 Euro an.
Drittstaatsdiplome und die Nostrifikation
Wer sein Studium außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums abgeschlossen hat, hat nach den Informationen der Österreichischen Ärztekammer zwei Wege. Entweder wurde das Diplom bereits in einem EWR-Staat anerkannt und dort rechtmäßig drei Jahre ärztlich gearbeitet – dann greift die erworbene Rechtsstellung. Oder das Diplom wird an einer der österreichischen Medizinuniversitäten nostrifiziert, also einem inländischen Abschluss gleichgestellt. Der zweite Weg ist deutlich aufwändiger. Für Absolventinnen und Absolventen einer EU-Universität – etwa in Bulgarien, Ungarn oder Kroatien – stellt sich diese Frage nicht: Ihr Abschluss fällt unter dieselbe Richtlinie wie ein deutscher.
Sprache: die Nicht-Hürde für deutsche Bewerber
Das Ärztegesetz verlangt „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“. Eine standardisierte Prüfung wie die Fachsprachprüfung in Deutschland ist für Personen mit deutschsprachiger Schul- und Hochschulbildung nicht das Thema. Genau darin liegt der größte praktische Unterschied zu allen anderen Auswanderungszielen: In der Schweiz ist seit 1. Januar 2018 ein Sprachnachweis auf Niveau B2 in einer Amtssprache Pflicht und wird im Medizinalberuferegister eingetragen. In den Niederlanden verlangt das BIG-Register für akademische Gesundheitsberufe wie Ärztinnen und Ärzte ausdrücklich das Niveau B2+, also oberhalb von B2 und unterhalb von C1, geprüft in Lesen, Hören, Sprechen und Schreiben. In Norwegen kommt zur Autorisierung faktisch der Erwerb des Norwegischen hinzu.
Wer aus Deutschland nach Österreich geht, spart damit den zeitlich teuersten Posten jeder ärztlichen Auswanderung: das Jahr, das anderswo für Sprachkurse und Sprachprüfungen vergeht. Fachlich bleibt eine kleine Lernkurve – österreichische Befundsprache, Medikamentennamen, die Bezeichnungen der Sozialversicherung – aber keine formale Hürde.
Von der Approbation bis zur eigenverantwortlichen Tätigkeit
Der Weg zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs führt in Österreich über das ius practicandi, die Berechtigung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung. Sie wird nicht mit dem Studienabschluss erworben, sondern mit dem Abschluss der postgradualen Ausbildung. Bis dahin arbeitet man als Ärztin oder Arzt in Ausbildung unter Anleitung – ein Status, der dem deutschen Assistenzarzt entspricht, aber rechtlich enger gefasst ist.
Am Anfang steht die Basisausbildung nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015. Sie vermittelt die klinische Basiskompetenz und verlangt zumindest je eine Rotation in einem chirurgischen und einem konservativen Fachgebiet. Mit 1. August 2026 wurde ihre Mindestdauer von neun auf sechs Monate verkürzt; der Nationalrat hat die Novelle am 7. Juli 2026 beschlossen. Begründet wurde der Schritt unter anderem mit einer inhaltlichen Überschneidung von rund 50 Prozent zwischen dem Klinisch-Praktischen Jahr und der Basisausbildung. Parallel entfällt mit 1. Juni 2026 die Möglichkeit, KPJ-Zeiten auf die Basisausbildung anrechnen zu lassen.
Danach teilt sich der Weg. Wer Allgemeinmedizinerin oder Allgemeinmediziner werden will, absolviert im Anschluss mindestens 27 Monate in allgemeinmedizinisch relevanten Fächern sowie eine verpflichtende Lehrpraxis, die seit Juni 2022 neun Monate umfasst. Wer ein Sonderfach anstrebt, durchläuft die Sonderfach-Grundausbildung und die Sonderfach-Schwerpunktausbildung; die Gesamtdauer hängt vom Fach ab. Am Ende steht jeweils eine Prüfung, danach die Eintragung als Arzt für Allgemeinmedizin oder als Fachärztin beziehungsweise Facharzt – und damit das ius practicandi.
Was das kürzere Basisausbildungsjahr für Zuziehende bedeutet
Für wechselwillige Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland ist die Verkürzung vor allem eine Frage der Taktung. Die Basisausbildung ist der Engpass, an dem in Österreich traditionell die Wartezeiten entstehen, weil die Zahl der genehmigten Ausbildungsstellen begrenzt ist. Ein Durchlauf, der statt neun nur noch sechs Monate bindet, erhöht rechnerisch den Durchsatz je Ausbildungsstelle um die Hälfte. Für Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Ausland kommen und keinen Platz über ein hausinternes KPJ mitbringen, verbessert das die Ausgangslage spürbar. Die inhaltliche Seite der Reform haben wir gesondert aufgearbeitet.
Verdienst: die Rechnung gegen Deutschland ist knapper als erwartet
Österreichische Arztgehälter werden nicht bundesweit einheitlich verhandelt, sondern je Bundesland und Träger. Das Fachmedium nextdoc hat die Einstiegsgehälter im ersten Ausbildungsjahr zum Stand 2. Juli 2026 aus den Kollektivverträgen zusammengetragen. Die Spannweite ist erheblich.
| Bundesland beziehungsweise Träger | Grundgehalt 1. Ausbildungsjahr, brutto pro Monat |
|---|---|
| Oberösterreich | 3.744 € (ohne Zulagen) |
| Wien, Gesundheitsverbund | 4.834 € (ohne Dienste) |
| Vorarlberg | 5.007 € |
| Niederösterreich | 5.018 € (ab 1. Juli 2026) |
| Steiermark | 5.368 € (ohne Zulagen) |
Zum Vergleich: In Deutschland liegt das Grundentgelt in der Entgeltgruppe I Stufe 1 des TV-Ärzte/VKA nach der Entgelttabelle des Marburger Bundes ab 1. Juni 2026 bei 5.722,05 Euro brutto monatlich, in Stufe 2 bei 6.046,42 Euro; für Fachärztinnen und Fachärzte in Entgeltgruppe II Stufe 1 bei 7.552,19 Euro. Nominal liegt Deutschland beim Grundgehalt also vorn.
Die Rechnung wird erst vollständig, wenn man drei österreichische Besonderheiten dazunimmt. Erstens werden die Bezüge in Österreich üblicherweise vierzehnmal jährlich ausgezahlt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind also fixer Gehaltsbestandteil und steuerlich begünstigt. Zweitens fallen Zulagen und Dienste stark ins Gewicht; nach der nextdoc-Erhebung können sie an Universitätskliniken bis zu 70 Prozent auf das Grundgehalt aufschlagen. Drittens vergüten einzelne Träger Dienste sehr transparent: Der Wiener Gesundheitsverbund weist seit 1. Februar 2024 29,44 Euro brutto je Nachtdienststunde und 18,50 Euro brutto je Sonn- und Feiertagsstunde aus, dazu ein Fortbildungsbudget von 1.000 Euro und zehn Fortbildungstage im Jahr.
Unterm Strich gilt: Wer allein auf das Grundgehalt schaut, findet in Deutschland mehr. Wer Dienstbelastung, Auszahlungsrhythmus, Lebenshaltung und Aufstiegsgeschwindigkeit gegenrechnet, landet je nach Bundesland und Fach nahe beieinander.
Arbeitszeit: das KA-AZG setzt engere Grenzen als der Alltag vermuten lässt
Die Arbeitszeit in österreichischen Krankenanstalten regelt das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz. Nach der Darstellung der Arbeitsinspektion gilt ohne verlängerte Dienste eine Höchstgrenze von 13 Stunden täglich, im Durchschnitt 48 Wochenstunden über 17 Wochen und höchstens 60 Stunden in der einzelnen Woche. Werden verlängerte Dienste per Betriebsvereinbarung zugelassen, darf ein Dienst bis zu 25 Stunden dauern, die Einzelwoche bis zu 72 Stunden erreichen und der Durchschnitt mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Person bis 30. Juni 2028 auf bis zu 52 Wochenstunden angehoben werden. Die ununterbrochene Ruhezeit beträgt mindestens elf Stunden.
Praktisch heißt das: Das Opt-out ist in Österreich ein befristetes Auslaufmodell mit gesetzlich fixiertem Enddatum, nicht ein Dauerzustand. Wer Dienste sucht, findet sie; wer sie nicht will, kann sich auf eine klare Rechtslage berufen.
Regionale Bedarfslage: der Mangel ist kein Mangel an Köpfen
Österreich hat so viele Ärztinnen und Ärzte wie nie. Zum 31. Dezember 2025 zählte die Österreichische Ärztekammer 53.353 Mitglieder, davon 10.256 in Ausbildung, 13.081 Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner sowie 29.917 Fachärztinnen und Fachärzte. Der Frauenanteil lag erstmals bei 50,4 Prozent. Die Ärztedichte beträgt 5,64 je 1.000 Einwohner – im internationalen Vergleich der dritthöchste Wert. Statistik Austria wies für den 31. Dezember 2024 auf Basis der Kammerdaten 52.005 berufsausübende Ärztinnen und Ärzte sowie 257 Krankenanstalten aus.
Die interessanten Zahlen stehen daneben. Die Ärztedichte reicht von 4,68 je 1.000 Einwohner in Oberösterreich bis 7,33 in Wien. 32,7 Prozent der Ärzteschaft sind älter als 55 Jahre; 18.346 Ärztinnen und Ärzte erreichen binnen zehn Jahren das 65. Lebensjahr, woraus sich ein jährlicher Ersatzbedarf von rund 1.836 Personen ergibt. Ärztekammerpräsident Johannes Steinhart fasste die Lage so zusammen: „Es gibt also keinen Ärztemangel an sich, sondern einen deutlichen Mangel im öffentlichen System.“
Für Zuziehende ist das eine gute Nachricht mit Adresse. Gesucht wird weniger in den Ballungsräumen mit hoher Dichte als in den Flächenbundesländern und in den öffentlichen Spitälern – also dort, wo Ausbildungsstellen ohnehin am ehesten frei sind. Wer bereit ist, die Basisausbildung außerhalb von Wien zu beginnen, verhandelt aus einer deutlich stärkeren Position.
Welcher Weg im Einzelfall der schnellste ist, hängt vom Abschluss, vom Wunschfach und vom Zeitpunkt ab. Das schauen wir uns gerne gemeinsam an – kostenlos beraten lassen ist unverbindlich.
Internationaler Vergleich: Schweiz, Norwegen und Niederlande
Österreich ist nicht das einzige Ziel europäischer Arztmobilität. Drei häufig gewählte Alternativen unterscheiden sich vor allem in einem Punkt: der Sprache.
| Land | Registrierungsstelle | Sprachnachweis | Dauer bis zur Berufserlaubnis | Einstiegsgehalt |
|---|---|---|---|---|
| Österreich | Österreichische Ärztekammer, Eintragung in die Ärzteliste über die Landesärztekammer | „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“ nach ÄrzteG 1998, keine Prüfung für Deutschsprachige | bis zu 3 Monate bei automatischer Anerkennung, bis zu 4 Monate sonst | 3.744 bis 5.368 € brutto monatlich im 1. Ausbildungsjahr je nach Bundesland, 14 Bezüge |
| Schweiz | MEBEKO beim Bundesamt für Gesundheit, danach MedReg und kantonale Bewilligung | B2 in einer Amtssprache, verpflichtend seit 1. Januar 2018, Eintrag im MedReg | rund 3 Monate für die Diplomanerkennung, Gebühr 800 bis 1.200 CHF | rund 102.500 bis 112.600 CHF brutto im Jahr inklusive 13. Monatslohn |
| Norwegen | Helsedirektoratet, Autorisierung als lege | Norwegischkenntnisse faktisch erforderlich; formale Zusatzanforderungen gelten für Ausbildungen außerhalb des EWR | 3 Monate Bearbeitungszeit für EU/EWR-Ausbildungen, Gebühr 1.665 NOK | Mindestlohn LIS 0 bis 1 Jahr 656.217 NOK im Jahr (Beispiel Sykehuset i Vestfold, ab 1. Dezember 2025) |
| Niederlande | BIG-Register | B2+ für akademische Gesundheitsberufe, geprüft in vier Fertigkeiten | maximal 3 Monate im Verfahren der automatischen Anerkennung | 4.277 € brutto monatlich für AIOS im Ausbildungsjahr 0 bei 36 Wochenstunden (Cao Ziekenhuizen, Stand 1. Juni 2024) |
Drei Beobachtungen aus dem Vergleich:
- Die formale Anerkennungsdauer ist in allen vier Ländern nahezu identisch, weil sie durch die Richtlinie 2005/36/EG vorgegeben wird. Der Unterschied entsteht nicht im Amt, sondern im Sprachkurs.
- Norwegen führt Berufseinsteiger über LIS1, eine 18-monatige Pflichtphase aus zwölf Monaten Spital und sechs Monaten Kommunaldienst. Die Zahl dieser Stellen wuchs laut Helsedirektoratet von 950 im Jahr 2019 auf 1.218 im Jahr 2025; beworben wird zweimal jährlich.
- Die Niederlande zahlen im ersten Ausbildungsjahr auf 36-Stunden-Basis, was den Stundensatz gegenüber einer 40-Stunden-Woche rechnerisch anhebt.
Wer die Schweiz als Ziel prüft, findet die Anerkennungs- und Gehaltsfrage bei uns bereits ausführlich aufbereitet; die Systematik unterscheidet sich vom österreichischen Registermodell erheblich.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum 14. August 2026 wieder und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.
Meinung des Autors
Ich habe meinen eigenen Berufsweg über eine EU-Anerkennung genommen. Studiert habe ich Zahnmedizin in Sofia, gearbeitet habe ich danach in Deutschland und heute in Bern. Wer diesen Weg einmal gegangen ist, entwickelt ein ziemlich präzises Gefühl dafür, welche Hürden einer Auswanderung real sind und welche nur laut diskutiert werden.
Die reale Hürde ist fast nie das Diplom. Die Richtlinie 2005/36/EG funktioniert. Sie ist der Grund, warum ein in Deutschland, Bulgarien oder Ungarn erworbener Medizinabschluss in Wien, Graz oder Innsbruck dem Grunde nach anerkannt wird, ohne dass jemand den Inhalt einzelner Semester nachrechnet. Diese Verlässlichkeit wird in Deutschland systematisch unterschätzt, und sie ist der stille Motor der gesamten europäischen Arztmobilität.
Die reale Hürde ist die Sprache – und genau die fällt bei Österreich weg. Ich sehe in der Schweiz jeden Tag, was ein B2-Nachweis, ein Dialekt und ein neues Abrechnungssystem an Energie kosten. Das ist machbar, es kostet aber Monate. Wer nach Österreich geht, kann diese Monate in die Fachausbildung stecken statt in Sprachkurse. Das ist der eigentliche Wettbewerbsvorteil des Landes, nicht das Gehalt.
Beim Gehalt würde ich zur Nüchternheit raten. Nominal liegt das deutsche Grundentgelt im ersten Ausbildungsjahr höher als in mehreren österreichischen Bundesländern. Wer nur diese eine Zahl vergleicht, zieht die falsche Konsequenz. Vierzehn Bezüge, die Dienstzuschläge und die Frage, wie schnell man überhaupt eine Ausbildungsstelle bekommt, wiegen über fünf Jahre schwerer als 300 Euro Grundgehalt im Monat. Genau an dieser Stelle wirkt die verkürzte Basisausbildung: Sie verändert nicht das Gehalt, sie verändert die Wartezeit.
Und noch etwas, das mir wichtig ist, weil wir bei der Medizinerschmiede seit Jahren mit Studierenden im Ausland sprechen und diese Gespräche auf YouTube öffentlich gemacht haben, lange bevor das üblich war: Ein Abschluss aus Sofia, Plowdiw, Pécs oder Osijek ist für den österreichischen Arbeitsmarkt kein Sonderfall, sondern ein EU-Diplom wie jedes andere. Ich habe noch keinen Fall erlebt, in dem die Herkunft der Universität die Karriere gebremst hätte. Was zählt, ist die erste Ausbildungsstelle – und die bekommt man dort am schnellsten, wo die Ärztedichte am niedrigsten ist. Wer flexibel bei der Region ist, verhandelt in Österreich derzeit aus einer sehr guten Position.
NC-freie Medizinstudienplätze im In- und Ausland
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- Begleitung bis zum Berufseinstieg in DE oder CH
Fazit: Österreich belohnt Tempo und regionale Flexibilität
Österreich bietet deutschen Ärztinnen und Ärzten den kurzen Weg: automatische Anerkennung des Diploms nach der Richtlinie 2005/36/EG, ein Anerkennungsverfahren von bis zu drei Monaten, kein Sprachtest und eine Berufsberechtigung, die an der Eintragung in die Ärzteliste hängt. Mit der Verkürzung der Basisausbildung auf sechs Monate zum 1. August 2026 ist der Einstieg in die postgraduale Ausbildung zusätzlich schneller geworden.
Beim Grundgehalt liegt Deutschland im ersten Ausbildungsjahr nominal vorn. Österreich holt über vierzehn Bezüge, hohe Dienstzuschläge und eine kürzere Wartezeit auf die Ausbildungsstelle auf. Der Bedarf liegt nicht gleichmäßig im Land verteilt, sondern dort, wo die Ärztedichte niedrig ist und die öffentlichen Spitäler tragen – von 4,68 Ärzten je 1.000 Einwohner in Oberösterreich bis 7,33 in Wien reicht die Spanne. Wer regional flexibel ist, hat den größten Hebel.
Und die Grundlage für all das wird viel früher gelegt: mit einem EU-Medizinstudium, das europaweit anschlussfähig ist. Welcher Studienweg dazu passt, besprechen wir gerne persönlich – kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren.
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Häufige Fragen
Brauche ich als deutscher Arzt eine österreichische Approbation?
Nein. Österreich kennt keine Approbationsurkunde nach deutschem Muster. Die Berufsberechtigung entsteht mit der Eintragung in die Ärzteliste, die über die Landesärztekammer des Bundeslandes erfolgt, in dem die Tätigkeit aufgenommen wird.
Wie lange dauert die Anerkennung eines deutschen Medizindiploms?
Bei automatischer Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG hat die Österreichische Ärztekammer bis zu drei Monate Zeit, bei nicht automatischer Anerkennung bis zu vier Monate.
Muss ich einen Deutschtest ablegen?
Das Ärztegesetz 1998 verlangt ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache als allgemeines Erfordernis zur Berufsausübung. Für Bewerberinnen und Bewerber mit deutschsprachiger Schul- und Hochschulbildung ist das in der Praxis keine gesonderte Hürde – anders als in der Schweiz mit B2 oder in den Niederlanden mit B2+.
Was ist das ius practicandi?
Es ist die Berechtigung zur eigenverantwortlichen Ausübung des ärztlichen Berufs. Sie entsteht nicht mit dem Studienabschluss, sondern erst mit dem Abschluss der postgradualen Ausbildung zur Allgemeinmedizinerin, zum Allgemeinmediziner oder im Sonderfach.
Wie lange dauert die Basisausbildung jetzt?
Seit 1. August 2026 beträgt die Mindestdauer sechs Monate statt zuvor neun. Verlangt wird weiterhin zumindest je eine Rotation in einem chirurgischen und einem konservativen Fachgebiet.
Wird mein deutsches Praktisches Jahr angerechnet?
Die Möglichkeit, Zeiten aus dem österreichischen Klinisch-Praktischen Jahr auf die Basisausbildung anzurechnen, ist mit 1. Juni 2026 entfallen. Die Verkürzung auf sechs Monate trat an ihre Stelle.
Was verdient man im ersten Ausbildungsjahr?
Das hängt vom Bundesland ab. Nach einer Erhebung des Fachmediums nextdoc zum Stand 2. Juli 2026 reichen die Grundgehälter von 3.744 Euro in Oberösterreich bis 5.368 Euro in der Steiermark, jeweils brutto und ohne Zulagen. Bezüge werden in Österreich üblicherweise vierzehnmal jährlich ausgezahlt.
Verdiene ich in Deutschland mehr?
Beim reinen Grundentgelt ja: Der TV-Ärzte/VKA sieht ab 1. Juni 2026 in Entgeltgruppe I Stufe 1 monatlich 5.722,05 Euro vor. Der Abstand relativiert sich durch die vierzehn österreichischen Bezüge und die Dienstzuschläge, die nach der nextdoc-Erhebung an Universitätskliniken bis zu 70 Prozent auf das Grundgehalt ausmachen können.
Wie viel darf ich arbeiten?
Das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz erlaubt ohne verlängerte Dienste 13 Stunden täglich, im Schnitt 48 Wochenstunden über 17 Wochen und höchstens 60 Stunden in der einzelnen Woche. Mit verlängerten Diensten sind bis zu 25 Stunden am Stück möglich; die Anhebung des Durchschnitts auf bis zu 52 Wochenstunden per schriftlicher Zustimmung ist bis 30. Juni 2028 befristet.
In welchen Regionen ist der Bedarf am größten?
Die Ärztedichte reicht von 4,68 je 1.000 Einwohner in Oberösterreich bis 7,33 in Wien. 32,7 Prozent der Ärzteschaft sind über 55 Jahre alt, 18.346 erreichen binnen zehn Jahren das 65. Lebensjahr. Der Bedarf konzentriert sich auf das öffentliche System und die Flächenbundesländer.
Gilt der Weg auch mit einem Abschluss aus Bulgarien, Ungarn oder Kroatien?
Ja. Ein an einer EU-Universität erworbenes Medizindiplom fällt unter dieselbe Berufsanerkennungsrichtlinie wie ein deutsches und wird in Österreich nach denselben Regeln behandelt.
Und mit einem Diplom aus einem Drittstaat?
Dann kommen zwei Wege in Betracht: die vorherige Anerkennung in einem EWR-Staat mit anschließend drei Jahren rechtmäßiger ärztlicher Tätigkeit dort oder die Nostrifikation an einer österreichischen Medizinuniversität.
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Über den Autor

Marcel Kloos
Eidgenössisch anerkannter Zahnarzt und Gründer der Medizinerschmiede
Marcel Kloos gründete die Medizinerschmiede bereits im Auslandsstudium, seither wurden über 500 Studienplätze vermittelt. Der gebürtige Stuttgarter studierte Zahnmedizin von 2015 bis 2021 in Sofia und ist eidgenössisch anerkannter Zahnarzt.
Heute lebt er in Bern und führt die Medizinerschmiede hauptberuflich als Inhaber.
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