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Tierärztliche Prüfung

Die Tierärztliche Prüfung ist der staatliche Abschluss des Tiermedizinstudiums in Deutschland. Nach der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten aus dem Jahr 2006 besteht sie aus Prüfungen in 20 Einzelfächern, die vom fünften Semester an über den klinischen Studienabschnitt verteilt abgelegt werden. Wer alle Fächer bestanden hat, kann die Approbation beantragen.

Deutscher Verwaltungs- und Prüfungsrechtsbegriff; „Prüfung“ geht über mittelhochdeutsch prüeven auf lateinisch probare „prüfen, für gut befinden“ zurück.

Tierärztliches Staatsexamen, Staatsexamen Tiermedizin

veterinary state examination

Wie ist die Tierärztliche Prüfung aufgebaut?

§ 29 der TAppV zählt 20 Prüfungsfächer auf: von Tierhaltung und Tierhygiene, Tierschutz und Ethologie, Tierernährung und Klinischer Propädeutik über Virologie, Bakteriologie und Mykologie, Parasitologie, Tierseuchenbekämpfung, Pharmakologie und Toxikologie, Arznei- und Betäubungsmittelrecht, Geflügelkrankheiten und Radiologie bis zu Pathologie, Lebensmittelkunde, Fleischhygiene, Milchkunde, Reproduktionsmedizin, Innerer Medizin, Chirurgie und Anästhesiologie sowie Gerichtlicher Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht. Die Prüfungen sind je nach Fach mündlich, mündlich-praktisch oder schriftlich. Bundesweit einheitliche Klausurtermine wie im humanmedizinischen Staatsexamen gibt es nicht, jede der fünf Bildungsstätten prüft nach eigenem Plan.

Welche Fristen gelten, und was passiert beim Durchfallen?

Die in § 30 TAppV genannten Abschlussprüfungen dürfen nicht vor dem Ende des achten Semesters abgeschlossen werden. Dazu gehören Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie, Lebensmittelhygiene, Fleischhygiene, Milchhygiene, Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesiologie, Reproduktionsmedizin sowie Gerichtliche Veterinärmedizin. Ein nicht bestandenes Fach darf nach § 17 TAppV zweimal wiederholt werden, frühestens drei Wochen nach dem Fehlversuch. Nach dem zweiten erfolglosen Versuch gilt es als endgültig nicht bestanden, und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt das den übrigen Bildungsstätten mit. Ein Neuanfang an einer anderen Universität hilft dann nicht mehr. Das ist die härteste Hürde im ganzen Studiengang.

Was heißt das für Absolventen aus dem EU-Ausland?

Wer in Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Kroatien, Malta oder im Baltikum studiert, legt die dortige Abschlussprüfung ab und nicht die deutsche Tierärztliche Prüfung. Nach § 4 Absatz 1a der Bundes-Tierärzteordnung gilt eine in einem EU- oder EWR-Staat abgeschlossene tierärztliche Ausbildung trotzdem als Ausbildung im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 4, sofern der Ausbildungsnachweis in der Anlage zum Gesetz steht und die Ausbildung nach dem dort genannten Stichtag begonnen wurde. Serbien und Bosnien und Herzegowina gehören nicht zur EU; Abschlüsse von dort laufen über die Gleichwertigkeitsprüfung nach § 4 Absatz 2 BTÄO. Welcher Weg im Einzelfall greift, entscheidet die zuständige Landesbehörde.

Häufige Missverständnisse

Die Tierärztliche Prüfung ist kein einzelner Block am Studienende, sondern verteilt sich über die Semester fünf bis elf. Sie ersetzt auch die praktische Ausbildung nicht: Ohne die vorgeschriebenen Nachweise gibt es keine Zulassung zu den Prüfungsfächern.

Persönlich begleitet von Zahnarzt Marcel Kloos, vom ersten Gespräch bis zum Berufseinstieg.

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