Das Staatsexamen ist eine vom Staat und nicht von der Hochschule abgenommene Abschlussprüfung. In der Humanmedizin gliedert es sich in drei Abschnitte der Ärztlichen Prüfung, in der Zahnmedizin in drei Abschnitte der Zahnärztlichen Prüfung.
Staat + lateinisch examen = Prüfung
Staatsprüfung, Ärztliche Prüfung
state examination
Die drei Abschnitte der Ärztlichen Prüfung sind das Physikum nach dem vierten Semester, der Zweite Abschnitt vor dem Praktischen Jahr und der Dritte Abschnitt als mündlich-praktische Prüfung am Ende. Jeder Abschnitt ist zweimal wiederholbar.
Im europäischen Ausland prüfen die Universitäten selbst. In Bulgarien etwa stehen am Studienende fünf Staatsexamen, die von der Universität abgenommen werden; der Abschluss ist über Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG in Deutschland automatisch anerkannt.
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