Die praktische Ausbildung in der Tiermedizin umfasst nach der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten insgesamt 1.170 Stunden, die neben dem Universitätsstudium außerhalb der Vorlesungszeit abzuleisten sind. Sie verteilt sich auf Landwirtschaft, kurative Praxis, Tierklinik, Lebensmittelüberwachung, Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie das öffentliche Veterinärwesen.
„Praktisch“ von griechisch praktikos „zum Handeln gehörig“; „Ausbildung“ ist ein deutscher Begriff des Prüfungs- und Verwaltungsrechts.
Pflichtpraktika im Tiermedizinstudium, Praktika nach TAppV
practical training in veterinary education
§ 1 Absatz 2 der TAppV setzt eine Gesamtdauer von fünf Jahren und sechs Monaten an, davon viereinhalb Jahre Lehrveranstaltungen an einer Universität mit höchstens 3.850 Stunden Pflichtlehre. Die praktische Ausbildung umfasst 1.170 Stunden und gliedert sich in 70 Stunden Landwirtschaft und Tierhaltung, 150 Stunden in einer Tierklinik, 75 Stunden Hygienekontrolle und Lebensmittelüberwachung, 100 Stunden Schlachttier- und Fleischuntersuchung, 75 Stunden öffentliches Veterinärwesen und 700 Stunden kurative Praxis.
Nach § 54 TAppV finden die Praktika außerhalb der Vorlesungszeit statt, in der Regel ganztägig und entsprechend dem Arbeitsanfall an allen Wochentagen. Der Klinikabschnitt ist nur an einer Universitätsklinik oder an einer von der zuständigen Landestierärztekammer anerkannten Tierklinik möglich. Ein Teil, mindestens 75 und höchstens 350 Stunden, kann als Wahlpraktikum in Forschungseinrichtungen, Untersuchungsämtern, Gesundheitsämtern, Besamungsstationen, der Arzneimittel-, Lebensmittel- oder Futtermittelindustrie oder in wissenschaftlich geleiteten zoologischen Gärten erbracht werden. Über jeden Abschnitt gibt es eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlagen zur TAppV.
Semesterferien sind endlich. 1.170 Stunden entsprechen grob 29 Vollzeitwochen, die sich mit Prüfungsvorbereitung, Nebenjob und Erholung dasselbe Zeitfenster teilen. Plätze am Schlachthof und im Veterinäramt sind je nach Region begrenzt und oft Monate im Voraus vergeben. Eine Vergütung schreibt die TAppV nicht vor, und Fahrt- und Unterkunftskosten trägt in der Regel der Student selbst.
Wer in Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Kroatien, Malta oder im Baltikum studiert, richtet sich nach dem Curriculum der dortigen Fakultät. Artikel 38 der Richtlinie 2005/36/EG verlangt europaweit mindestens fünf Jahre theoretischer und praktischer Vollzeitausbildung, die konkrete Aufteilung in Stunden regelt jeder Mitgliedstaat selbst. Für den deutschen Weg nennt § 4 Absatz 1 Nummer 4 der Bundes-Tierärzteordnung mindestens fünf Jahre Gesamtausbildung, davon sechs Monate praktische Ausbildung. Praktika in Deutschland lassen sich häufig in das Auslandscurriculum einbringen, wenn die Heimatuniversität vorher zustimmt.
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