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Täuschungsversuch

Ein Täuschungsversuch ist der Versuch, das Ergebnis einer Prüfung durch unerlaubte Hilfsmittel, fremde Hilfe oder falsche Angaben zu beeinflussen. Prüfungs- und Approbationsordnungen sehen dafür Sanktionen vor, die von der Bewertung mit „nicht ausreichend“ bis zum Ausschluss von der Prüfung reichen. Wiederholte oder schwere Fälle können zur Exmatrikulation führen.

Deutscher Rechtsbegriff aus dem Prüfungs- und Disziplinarrecht, „täuschen“ im Sinne der Vorspiegelung falscher Tatsachen.

Täuschung, unerlaubte Hilfsmittel, Unregelmäßigkeit in der Prüfung

attempted cheating, academic misconduct

Was zählt als Täuschung?

Erfasst sind Spickzettel, unerlaubte Notizen, das mitgeführte Smartphone oder Smartwatch, Absprachen mit anderen Prüflingen, Plagiate in schriftlichen Arbeiten und falsche Angaben im Zulassungsverfahren. Der Versuch genügt, ein Erfolg ist nicht nötig. Ein nicht abgegebenes Handy in der Tasche reicht in vielen Ordnungen bereits aus, und auch das Weitergeben von Prüfungsaufgaben an spätere Termine fällt regelmäßig darunter.

Welche Folgen drohen?

Die Approbationsordnungen und Hochschulprüfungsordnungen regeln die Sanktionen unterschiedlich; die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten etwa führt sie in § 15 unter der Überschrift Unregelmäßigkeiten. Im Hochschulbereich kommt Landesrecht hinzu: Nach § 63 Absatz 5 des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen kann ein vorsätzlicher Verstoß gegen Täuschungsregelungen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden, bei mehrfacher oder schwerwiegender Täuschung ist zusätzlich die Zwangsexmatrikulation möglich. Wird eine Täuschung erst später bekannt, kommt die Rücknahme des Prüfungsbescheids nach den Vorschriften über rechtswidrige Verwaltungsakte in Betracht, im Bund § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Welche Frist und welche Voraussetzungen gelten, ergibt sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung und dem Landesrecht; eine anwaltliche Prüfung ist bei solchen Vorwürfen sinnvoll.

Wie wird der Vorwurf geprüft?

Der Prüfling ist anzuhören, der Sachverhalt zu dokumentieren, das Beweismittel zu sichern. Fehler in diesem Ablauf sind ein klassischer Ansatzpunkt für eine Prüfungsanfechtung, denn auch die Sanktion ist ein Verwaltungsakt und muss begründet werden. In vielen Ordnungen darf der Prüfling die Arbeit zunächst zu Ende schreiben; entschieden wird danach im förmlichen Verfahren. Wer den Vorwurf nur pauschal bestreitet, ohne den Ablauf zu schildern, verschenkt diese Möglichkeit.

Was heißt das für Studenten im EU-Ausland?

Universitäten in Bulgarien, Ungarn, Kroatien oder im Baltikum arbeiten mit eigenen Ehrenkodizes und Disziplinarordnungen, teils mit unmittelbarer Exmatrikulation. Ein dort dokumentierter Vorfall wandert in die Studienakte, und die deutschen Approbationsbehörden prüfen bei der Approbation auch die Zuverlässigkeit und Würdigkeit nach § 3 Absatz 1 der Bundesärzteordnung. Das ist ein Punkt, den viele unterschätzen.

Persönlich begleitet von Zahnarzt Marcel Kloos, vom ersten Gespräch bis zum Berufseinstieg.

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