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Prüfungsordnung

Eine Prüfungsordnung ist die Rechtsnorm, die Zulassung, Ablauf, Bewertung, Wiederholung und Nichtbestehen von Prüfungen regelt. An Hochschulen ist sie eine Satzung nach dem jeweiligen Landeshochschulgesetz, bei den staatlichen Prüfungen der Heilberufe eine Rechtsverordnung des Bundes wie die Approbationsordnung für Ärzte von 2002.

Deutscher Verwaltungsbegriff, Zusammensetzung aus „Prüfung“ und „Ordnung“ im Sinne einer Rechtsvorschrift.

Studien- und Prüfungsordnung, Approbationsordnung, Prüfungssatzung

examination regulations

Wer erlässt sie?

Für Hochschulprüfungen beschließen die Hochschulen ihre Ordnungen selbst; sie werden amtlich bekannt gemacht und treten meist zu einem bestimmten Semester in Kraft. Für die staatlichen Prüfungen im Medizin-, Zahnmedizin-, Pharmazie- und Tiermedizinstudium gilt Bundesrecht: die Approbationsordnung für Ärzte, die Approbationsordnung für Zahnärzte, die Approbationsordnung für Apotheker und die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten. Diese Verordnungen beruhen auf den Berufsgesetzen, für Ärzte auf der Bundesärzteordnung.

Was steht drin, und warum ist das entscheidend?

Zulassungsvoraussetzungen, Fristen, Zahl der Wiederholungen, Rücktrittsregeln, Bewertungsmaßstäbe und Nachteilsausgleich. Änderungen werden im Amtsblatt oder in den amtlichen Mitteilungen der Hochschule bekannt gemacht; ohne diese Veröffentlichung entfalten sie keine Wirkung. In einem Streit über eine Note ist die Prüfungsordnung der erste Blick, denn sie bestimmt, was überhaupt gerügt werden kann; siehe Verfahrensfehler im Prüfungsrecht. Praktisch schwierig sind Änderungen mitten im Studium: Welche Fassung gilt, ergibt sich aus den Übergangsvorschriften, und die sind selten leicht zu lesen. Fristen und Voraussetzungen richten sich nach der jeweils geltenden Fassung und dem Landesrecht und sollten im Zweifel anwaltlich geprüft werden. Für die ärztliche Ausbildung ist seit Jahren eine Novelle in Vorbereitung, zuletzt war ein Inkrafttreten für 2027 im Gespräch; bis dahin gilt die Fassung von 2002 weiter.

Was gilt bei einem Studium im EU-Ausland?

Universitäten in Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Kroatien oder im Baltikum haben eigene Studien- und Prüfungsordnungen, meist auf Grundlage nationaler Bildungsgesetze und der Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG zu Mindeststudiendauer und Stundenzahl. Für die spätere Anerkennung zählen die dort dokumentierten Inhalte, weshalb ECTS-Punkte und Modulbeschreibungen sorgfältig gesammelt werden sollten. Ein Blick in die dortige Ordnung lohnt schon vor der Einschreibung, weil Zahl der Prüfungsversuche und Wiederholungsregeln stark schwanken.

Häufiges Missverständnis

Ein Merkblatt ist keine Prüfungsordnung. Es fasst zusammen und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist allein der veröffentlichte Normtext. Wer sich auf eine Auskunft des Prüfungsamts verlässt, sollte sie sich zumindest schriftlich geben lassen, weil mündliche Zusagen im Streitfall wenig wert sind.

Persönlich begleitet von Zahnarzt Marcel Kloos, vom ersten Gespräch bis zum Berufseinstieg.

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