Die Zwangsexmatrikulation ist die von Amts wegen ausgesprochene Beendigung des Studiums, meist nach endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung. In der Humanmedizin wirkt sie bundesweit: Ein endgültig nicht bestandener Prüfungsabschnitt sperrt den Studiengang an allen deutschen Fakultäten.
Zwang + Exmatrikulation, aus lateinisch matricula = Verzeichnis
Exmatrikulation von Amts wegen
compulsory deregistration
Auslöser ist in der Regel der dritte erfolglose Versuch in einer Staatsprüfung oder in einer studienbegleitenden Prüfung. Die Wirkung reicht über die eigene Universität hinaus: Ein endgültig nicht bestandener Abschnitt der Ärztlichen Prüfung schliesst ein erneutes Medizinstudium in Deutschland aus.
Universitäten im europäischen Ausland führen eigenständige Prüfungsordnungen und bewerten deutsche Vorleistungen unabhängig. Ein Neustart oder ein Einstieg in ein höheres Semester ist deshalb häufig möglich, der EU-Abschluss wird anschliessend in Deutschland automatisch anerkannt. Der Leitartikel dazu: Zwangsexmatrikulation im Medizinstudium. Welcher Weg individuell passt, klären wir im kostenlosen Beratungsgespräch.
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