Die Pharmazeutische Technologie ist das Fach der Arzneiformenlehre und Arzneimittelherstellung. Sie befasst sich damit, wie ein Wirkstoff zu Tablette, Salbe, Kapsel oder Injektionslösung wird. Nach § 18 der Approbationsordnung für Apotheker ist sie zusammen mit der Biopharmazie eines der fünf mündlichen Prüfungsfächer im Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Aus griechisch pharmakon (Arzneimittel) und techne (Kunst, Handwerk).
Galenik, Arzneiformenlehre
Pharmaceutical technology
Pharmazeutische Technologie beantwortet die Frage, wie aus einem Wirkstoff ein anwendbares Arzneimittel wird. Themen sind Hilfsstoffe, Herstellungsverfahren, Stabilität, Sterilisation, Verpackung und die Qualitätsprüfung fester, halbfester und flüssiger Arzneiformen. Dazu kommen Rheologie, Partikelkunde und die Herstellung steriler Zubereitungen. Die Biopharmazie ergänzt die Frage, was der Körper mit der Arzneiform macht, also Freisetzung, Auflösung und Bioverfügbarkeit. Der ältere Name für dieses Gebiet ist Galenik, benannt nach dem antiken Arzt Galenos. Die verbindlichen Qualitätsvorgaben für Herstellung und Prüfung stehen im Europäischen Arzneibuch, das in allen Vertragsstaaten des Europarats gilt und laufend durch Nachträge ergänzt wird.
Im Grundstudium werden die Grundlagen der Arzneiformenlehre gelegt und im Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung zusammen mit Physik und physikalischer Chemie schriftlich abgefragt, in einer Klausur mit 80 Fragen und zwei Stunden Bearbeitungszeit. Im Hauptstudium folgen Praktika zur Herstellung und Prüfung von Arzneiformen. Prüfungsfach im Zweiten Abschnitt ist es unter der Bezeichnung Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie, mündlich, 20 bis 40 Minuten je Prüfling. Danach begleitet das Fach den Alltag in der Rezeptur weiter.
Anhang V Nummer 5.6.1 der Richtlinie 2005/36/EG verlangt für jedes Apothekerstudium in der EU angemessene Kenntnisse der pharmazeutischen Technologie sowie der physikalischen, chemischen, biologischen und mikrobiologischen Prüfung von Arzneimitteln. Studiengänge in Bulgarien, Rumänien, Ungarn oder Kroatien decken das ab, gewichten Laborpraktika aber unterschiedlich. Wer einen Wechsel an eine deutsche Universität plant, sollte früh klären, welche Praktikumsscheine das Landesprüfungsamt nach § 22 der Approbationsordnung für Apotheker anerkennt. Laborscheine gehören erfahrungsgemäß zu den Punkten, die am häufigsten nachgeholt werden müssen, weil Stundenumfang und Prüfprotokolle abweichen.
Pharmazeutische Technologie ist nicht auf die industrielle Produktion beschränkt. Auch die individuelle Rezeptur in der Apotheke gehört dazu, und ihre Regeln stehen in der Apothekenbetriebsordnung. Wer später in die Industrie will, braucht dafür keine gesonderte Zusatzqualifikation, sondern in der Regel Berufserfahrung.
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