Die Oralchirurgie ist das chirurgische Teilgebiet der Zahnheilkunde und in Deutschland eines der wenigen Fachzahnarztgebiete. Sie umfasst operative Eingriffe an Zähnen, Kiefer und Mundschleimhaut, etwa die Entfernung verlagerter Weisheitszähne, Wurzelspitzenresektionen, Zystenoperationen und das Setzen von Implantaten. Die Weiterbildung regeln die Landeszahnärztekammern.
lateinisch os, oris „Mund“ und griechisch cheirourgía „Handarbeit, Handwerk“
Zahnärztliche Chirurgie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie
oral surgery
Das Gebiet deckt operative Eingriffe im Mund ab, die über die alltägliche Zahnentfernung hinausgehen: verlagerte und retinierte Zähne, Wurzelspitzenresektionen, Zysten, präprothetische Chirurgie, Knochenaufbau, Weichgewebseingriffe und die operative Implantologie. Dazu kommen die Behandlung von Entzündungen im Kieferbereich und die Zusammenarbeit mit der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Oralchirurgie ist außerdem eines der Prüfungsfächer im Zweiten und im Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung, dort gemeinsam mit der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Jeder Zahnarzt darf oralchirurgisch tätig werden, der Fachzahnarzttitel weist lediglich eine geregelte Zusatzqualifikation aus.
Grundlage sind die Weiterbildungsordnungen der 17 Landeszahnärztekammern, die sich an der Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer in der Fassung vom 16. November 2024 orientieren. Vorgesehen sind mindestens drei Jahre fachspezifische Weiterbildung plus ein allgemeinzahnärztliches Jahr, also insgesamt vier Jahre. Ein Teil davon muss ohne Unterbrechung an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte abgeleistet werden, am Ende stehen ein Operationskatalog und ein Fachgespräch vor der Zahnärztekammer. Die Details unterscheiden sich je nach Bundesland: In Baden-Württemberg etwa müssen zwei der drei Fachjahre ohne Unterbrechung und an höchstens zwei Einrichtungen abgeleistet werden, und der Abschluss soll innerhalb von acht Jahren erfolgen. Weiterbildungsstellen sind knapp und oft an Universitätskliniken gebunden, die Vergütung liegt dort meist unter dem, was eine Anstellung in der Praxis bringt.
Die Weiterbildung setzt die deutsche Approbation als Zahnarzt und die Mitgliedschaft in der zuständigen Kammer voraus. Anders als beim Studium selbst gibt es für die zahnärztliche Weiterbildung keine automatische EU-Anerkennung nach Anhang V Nummer 5.3.2 der Richtlinie 2005/36/EG, denn dort sind nur die Grundausbildung sowie Kieferorthopädie und Oralchirurgie in bestimmten Staaten erfasst. In der Praxis läuft es meist so, dass im Ausland abgeleistete Zeiten einzeln beantragt und von der Kammer bewertet werden. Ein Rechtsanspruch auf volle Anrechnung besteht nicht.
Der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg braucht die Approbation als Arzt und als Zahnarzt. Der Oralchirurg bleibt Zahnarzt und operiert im engeren Mundbereich.
Kostenlos und unverbindlich.