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Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich verändert die äußeren Bedingungen einer Prüfung für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, etwa durch verlängerte Bearbeitungszeit, Pausen oder Hilfsmittel. Die fachlichen Anforderungen bleiben unverändert. Für die Ärztliche Prüfung regelt § 11a der Approbationsordnung für Ärzte den Anspruch, für die Zahnärztliche Prüfung § 22 der Approbationsordnung für Zahnärzte.

Deutscher Verwaltungsbegriff aus dem Behinderten- und Prüfungsrecht, wörtlich der Ausgleich eines Nachteils.

Ausgleich von Nachteilen, angepasste Prüfungsbedingungen, Schreibzeitverlängerung

reasonable accommodation in examinations

Worum geht es?

Ausgeglichen wird nicht die Leistung, sondern die Möglichkeit, sie zu zeigen. Wer wegen einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung unter den Standardbedingungen benachteiligt wäre, erhält eine angepasste Prüfungsform. Verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt ist das Benachteiligungsverbot des Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes, prüfungsrechtlich die Chancengleichheit im Prüfungsrecht. Typische Maßnahmen sind eine verlängerte Bearbeitungszeit, zusätzliche Pausen, ein separater Raum, vergrößerte Aufgabenblätter oder technische Hilfsmittel. Die fachlichen Prüfungsanforderungen dürfen dabei nicht verändert werden.

Wie wird er beantragt?

In der Praxis läuft es meist so: Der Antrag ist spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen, zusammen mit einem ärztlichen Nachweis, der die leistungsbeeinträchtigende Auswirkung beschreibt. Die zuständige Stelle legt dann die Form des Ausgleichs fest und hat dabei einen eigenen Beurteilungsrahmen, weshalb gleiche Diagnosen in verschiedenen Ländern unterschiedlich behandelt werden können. Für Apotheker verweist § 6 Absatz 7 der Approbationsordnung für Apotheker auf die Belange behinderter Prüflinge. Umstritten bleibt die Abgrenzung zwischen einem Dauerleiden, das die Leistungsfähigkeit selbst betrifft, und einer bloßen Erschwernis der Darstellung; das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat dazu am 13. März 2025 entschieden (OVG 5 S 13/25). Fristen und Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung und dem Landesrecht und sollten im Zweifel anwaltlich geprüft werden.

Was gilt bei einem Studium im EU-Ausland?

Universitäten in Bulgarien, Rumänien, Ungarn oder Kroatien handhaben Nachteilsausgleiche unterschiedlich, teils großzügig, teils sehr formal, und deutsche Atteste müssen dort häufig übersetzt und beglaubigt werden. Verlassen sollte man sich darauf nicht. Für die späteren deutschen Verfahren, etwa die Kenntnisprüfung, gelten wieder die deutschen Regeln, und der Antrag ist frühzeitig bei der zuständigen Stelle zu stellen.

Häufiges Missverständnis

Ein Nachteilsausgleich ist kein Notenschutz. Er taucht auch nicht im Zeugnis auf. Und rückwirkend nach der Prüfung lässt er sich kaum noch durchsetzen: Wer ohne Antrag antritt und erst nach dem Ergebnis auf die Beeinträchtigung hinweist, hat es schwer. Ebenso wenig ersetzt der Nachteilsausgleich einen Rücktritt, wenn die Erkrankung akut ist und die Leistung an diesem Tag ohnehin nicht möglich wäre.

Persönlich begleitet von Zahnarzt Marcel Kloos, vom ersten Gespräch bis zum Berufseinstieg.

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