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Landestierärztekammer

Die Landestierärztekammer ist die berufsständische Selbstverwaltungskörperschaft der Tierärzte eines Bundeslandes. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Mitgliedschaft ist für berufstätige Tierärzte nach Landesrecht Pflicht. In Deutschland gibt es 17 solcher Kammern, weil Nordrhein und Westfalen-Lippe historisch getrennt sind. Dachverband ist die Bundestierärztekammer.

Deutscher Verwaltungsbegriff; „Kammer“ geht auf lateinisch camera „Gewölbe, Raum“ zurück und steht seit dem 19. Jahrhundert für berufsständische Körperschaften.

Tierärztekammer, Landeskammer der Tierärzte

state veterinary chamber

Welche Aufgaben hat eine Landestierärztekammer?

Sie erlässt die Berufsordnung und die Weiterbildungsordnung, erkennt Weiterbildungsstätten und weiterbildungsbefugte Tierärzte an, nimmt die Prüfungen zum Fachtierarzt ab, organisiert Fortbildung und führt das Melderegister ihrer Mitglieder. In mehreren Ländern kommen eine Schlichtungsstelle und die Berufsgerichtsbarkeit hinzu. Rechtsgrundlage sind die Heilberufs- und Kammergesetze der Länder, nicht die Bundes-Tierärzteordnung. Deshalb unterscheiden sich Berufsordnungen, Beitragsordnungen und Weiterbildungsregeln von Bundesland zu Bundesland, obwohl der Beruf bundesweit derselbe ist.

Warum ist die Kammer schon im Studium relevant?

§ 59 der TAppV lässt den Klinikabschnitt der praktischen Ausbildung nur an einer Universitätsklinik zu oder an einer Einrichtung, die von der zuständigen Landestierärztekammer als Tierklinik anerkannt ist. Wer sein Praktikum plant, prüft also zuerst, ob die Wunscheinrichtung diesen Status hat. Eine gut ausgestattete Praxis ist nicht automatisch eine anerkannte Tierklinik. Die Kammern führen dazu Verzeichnisse, und die Anerkennung ist an Anforderungen etwa an Notdienstbereitschaft, Personal und apparative Ausstattung geknüpft. Wer das übersieht, hat am Ende Stunden abgeleistet, die für die Prüfungszulassung nicht zählen.

Was heißt das für Absolventen aus dem EU-Ausland?

Nach der Approbation folgt die Meldung bei der Kammer des Bundeslandes, in dem gearbeitet wird. Das ist kein zweites Anerkennungsverfahren, sondern Pflichtmitgliedschaft samt Beitrag; die Beiträge richten sich meist nach Einkommen und Tätigkeitsumfang und unterscheiden sich von Land zu Land. Wer aus einem EU- oder EWR-Staat nur vorübergehend und gelegentlich als Dienstleister tätig wird, darf nach § 2 Absatz 3 der Bundes-Tierärzteordnung ohne deutsche Approbation arbeiten, unterliegt aber der Meldepflicht. Welche Unterlagen die Kammer dafür sehen will, hängt vom Landesrecht ab.

Häufige Verwechslung

Die Bundestierärztekammer ist der Dachverband der 17 Kammern. Sie ist weder Aufsichtsbehörde noch Approbationsbehörde und stellt keine Bescheinigungen für die Anerkennung aus. Einzelne Tierärzte sind Mitglied ihrer Landeskammer und dadurch nur mittelbar Teil der Bundestierärztekammer. Sie gibt Musterordnungen heraus, an denen sich die Kammern orientieren können, verbindlich wird daraus aber erst der Beschluss der jeweiligen Kammerversammlung.

Persönlich begleitet von Zahnarzt Marcel Kloos, vom ersten Gespräch bis zum Berufseinstieg.

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