Der Fachtierarzt ist ein approbierter Tierarzt mit abgeschlossener Weiterbildung in einem bestimmten Gebiet, etwa Kleintiere, Pferde, Pathologie oder öffentliches Veterinärwesen. Die Weiterbildung dauert in der Regel rund vier Jahre und endet mit einer Prüfung. Zuständig sind die 17 Landestierärztekammern, einen bundesweit einheitlichen Abschluss gibt es nicht.
Deutscher Berufsbezeichnungsbegriff aus dem Kammerrecht, gebildet nach dem Muster des humanmedizinischen „Facharztes“.
Tierarzt mit Gebietsbezeichnung, FTA
veterinary specialist
Grundlage ist die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landestierärztekammer. Sie legt fest, welche Gebiete es gibt, wie lange die Weiterbildung dauert, welche Tätigkeiten und Fallzahlen nachzuweisen sind und wie geprüft wird. Üblich sind etwa vier Jahre in Vollzeit an einer anerkannten Weiterbildungsstätte unter Anleitung eines befugten Tierarztes; Teilzeitmodelle und Weiterbildung in der eigenen Praxis verlängern die Zeit entsprechend. Am Ende steht eine Prüfung vor einem Ausschuss der Kammer. Wer besteht, darf die Bezeichnung führen, zum Beispiel „Fachtierarzt für Kleintiere“. Bis dahin vergehen selten weniger als fünf Jahre nach der Approbation, weil Fallzahlen, Rotationen und geforderte Kurse Zeit brauchen und die Weiterbildungsstelle erst einmal gefunden werden muss.
Je nach Kammer stehen rund 20 bis 40 Gebietsbezeichnungen zur Wahl, dazu Zusatzbezeichnungen mit geringerem Umfang, etwa Augenheilkunde beim Pferd. Die Anforderungen decken sich nicht. In Rheinland-Pfalz sind für Kleintiere oder Pferde entweder eine Dissertation und eine Publikation oder ersatzweise drei wissenschaftliche Publikationen vorgesehen, während andere Kammern je nach Gebiet ohne Publikationspflicht auskommen. Wer während der Weiterbildung das Bundesland wechselt, lässt sich am besten vorab schriftlich bestätigen, was die neue Kammer anrechnet.
Die Weiterbildung setzt die deutsche Approbation oder zumindest eine Berufserlaubnis voraus. § 11 Absatz 2 der Bundes-Tierärzteordnung nimmt darauf Rücksicht: Die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung darf über die sonst geltende Gesamtdauer von vier Jahren hinaus verlängert werden, wenn eine unverzüglich begonnene Fachtierarztweiterbildung aus nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte, höchstens jedoch um drei Jahre. Wer in Bulgarien, Rumänien, Ungarn oder Kroatien studiert hat, klärt früh mit der zuständigen Kammer, welche im Ausland verbrachten Zeiten und welche Weiterbildungsstätten anerkannt werden.
Der Fachtierarzt ist etwas anderes als der Diplomate-Titel eines europäischen Fachkollegiums; beides kann nebeneinander bestehen. Und er ist keine Voraussetzung für die Niederlassung: Jeder approbierte Tierarzt darf auch ohne Fachtierarztbezeichnung praktizieren.
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