Die GOZ ist die Gebührenordnung für Zahnärzte, also die Rechtsverordnung, nach der zahnärztliche Leistungen für Privatpatienten und für Selbstzahler abgerechnet werden. Ihre Grundlage ist § 15 des Zahnheilkundegesetzes. Die geltende Fassung trat am 1. Januar 2012 in Kraft, der Punktwert von 5,62421 Cent stammt allerdings unverändert aus dem Jahr 1988.
Abkürzung für Gebührenordnung für Zahnärzte, deutscher Verwaltungsbegriff; „Gebühr“ von mittelhochdeutsch gebüre „was gebührt“
Gebührenordnung für Zahnärzte, Privatliquidation
German scale of fees for dentists
Sie enthält ein Gebührenverzeichnis, in dem jede zahnärztliche Leistung eine Nummer und eine Punktzahl hat. Das Honorar ergibt sich aus Punktzahl mal Punktwert mal Steigerungsfaktor. Der Punktwert liegt bei 5,62421 Cent. Für Leistungen, die nicht im Verzeichnis stehen, erlaubt § 6 GOZ die entsprechende Berechnung nach einer gleichwertigen Position. Medizinisch notwendige ärztliche Leistungen wie bestimmte Röntgenaufnahmen werden über die Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Material- und Laborkosten laufen gesondert und müssen belegt werden. Vor umfangreicheren Behandlungen erhält der Patient einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
Nach § 5 GOZ reicht der Rahmen vom Einfachen bis zum 3,5-fachen Satz. Bis zum 2,3-fachen Satz braucht es keine besondere Begründung, dieser Wert gilt als Regelsatz für eine durchschnittlich aufwendige Leistung. Darüber ist eine schriftliche, auf den Einzelfall bezogene Begründung nötig. Ein höherer Satz als das 3,5-fache ist nur über eine abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ möglich, die vor der Behandlung schriftlich geschlossen werden muss. Private Versicherer erstatten häufig nur bis zu einem bestimmten Faktor, die Differenz trägt der Patient. Über die Angemessenheit von Begründungen wird deshalb regelmäßig gestritten, und die Kammern führen dazu Gebührenberatung und eine Rechtsprechungssammlung.
Der Punktwert ist seit 1988 unverändert, während Praxis- und Materialkosten deutlich gestiegen sind. Die Bundeszahnärztekammer forderte zuletzt am 30. Mai 2025 eine eigenständige Novellierung der GOZ, getrennt vom Weg der Gebührenordnung für Ärzte. Eine neue Fassung ist bisher nicht in Kraft. Wer sich auf angekündigte Reformen verlässt, plant unsicher. Für die Praxis bedeutet das: Der Steigerungsfaktor ist derzeit das einzige Instrument, um steigende Kosten abzubilden, und er muss im Einzelfall begründbar bleiben.
Privatliquidation kommt in Studiengängen in Bulgarien, Rumänien, Ungarn oder Kroatien praktisch nicht vor. Nach der Approbation als Zahnarzt ist sie aber Alltag, gerade bei Implantologie und hochwertigem Zahnersatz. Abrechnungsseminare bieten die Landeszahnärztekammern an, das Gegenstück im Kassenbereich ist der BEMA.
Kostenlos und unverbindlich.