Fachapotheker ist die Bezeichnung für einen Apotheker, der nach der Approbation eine mehrjährige Weiterbildung in einem Fachgebiet abgeschlossen hat. Grundlage sind die Weiterbildungsordnungen der Landesapothekerkammern, die sich an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesapothekerkammer orientieren. Die Weiterbildung dauert in der Regel drei Jahre und endet mit einer Prüfung vor der Kammer.
Deutsche Zusammensetzung aus „Fach“ und „Apotheker“; „Apotheker“ über lateinisch apothecarius aus griechisch apotheke, das Vorratslager.
Weiterbildung Apotheker, Gebietsbezeichnung Apotheker
Specialist pharmacist
Die Kammern unterscheiden Gebietsbezeichnungen und Bereichsbezeichnungen. Zu den Gebieten zählen unter anderem Allgemeinpharmazie, Klinische Pharmazie, Arzneimittelinformation, Pharmazeutische Analytik und Technologie, Toxikologie und Ökologie, Klinische Chemie, Öffentliches Gesundheitswesen sowie Theoretische und praktische Ausbildung. Daneben gibt es Bereiche wie Onkologische Pharmazie, Geriatrische Pharmazie, Infektiologie, Ernährungsberatung, Naturheilverfahren und Homöopathie oder Prävention und Gesundheitsförderung. Welche Gebiete konkret angeboten werden, hängt von der jeweiligen Landesapothekerkammer ab. Die Apothekerkammer Nordrhein führt beispielsweise acht Gebiete.
Voraussetzung ist die Approbation als Apotheker. Die Weiterbildung dauert in den Gebieten drei Jahre in hauptberuflicher Tätigkeit unter Anleitung eines ermächtigten Weiterbilders, dazu kommen begleitende Seminare; in Nordrhein sind mindestens 120 Seminarstunden vorgeschrieben. Abgeschlossen wird mit einer Prüfung vor der Kammer, häufig ergänzt um eine Projektarbeit und ein Dokumentationsheft. Weil das Weiterbildungsrecht Landesrecht ist und die Musterweiterbildungsordnung der Bundesapothekerkammer nur empfehlenden Charakter hat, unterscheiden sich Anerkennungsvoraussetzungen, Gebühren und Fristen zwischen den Kammerbezirken. Ein Umzug in ein anderes Bundesland kann während der Weiterbildung Nachfragen auslösen. Teilzeit ist meist möglich, verlängert die Dauer aber entsprechend.
Die automatische Anerkennung nach Anhang V Nummer 5.6.2 der Richtlinie 2005/36/EG betrifft nur die Grundausbildung. Für Apotheker gibt es anders als bei den Fachärzten keinen europaweiten Automatismus für Fachbezeichnungen. Wer in Bulgarien, Rumänien oder Ungarn studiert und dort bereits eine Spezialisierung erworben hat, lässt diese deshalb einzeln von der zuständigen Landesapothekerkammer prüfen. Ob und in welchem Umfang Zeiten angerechnet werden, liegt im Ermessen der Kammer, und für die Weiterbildung selbst ist eine deutsche Approbation nötig.
Fachapotheker ist keine Voraussetzung für die Leitung einer öffentlichen Apotheke. Für einige Tätigkeiten, etwa in der Krankenhausapotheke oder in der Zytostatikaherstellung, ist die Weiterbildung in der Praxis aber der übliche Weg. Sie ist außerdem von der jährlichen Fortbildung zu unterscheiden, die alle Apotheker betrifft.
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