Zum Glossar

Amtstierarzt

Der Amtstierarzt ist ein approbierter Tierarzt im öffentlichen Veterinärwesen, der hoheitliche Aufgaben wahrnimmt: Tierseuchenbekämpfung, Tierschutzkontrollen, Lebensmittelüberwachung sowie Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Er arbeitet meist im Veterinäramt eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Die Zugangsvoraussetzungen regeln die Bundesländer eigenständig, einen bundeseinheitlichen Weg gibt es nicht.

Deutscher Verwaltungsbegriff, zusammengesetzt aus „Amt“ und „Tierarzt“; verwandt mit älteren Bezeichnungen wie Kreistierarzt.

Beamteter Tierarzt, Kreistierarzt, Veterinär im öffentlichen Dienst

official veterinarian

Was macht ein Amtstierarzt?

Er vollzieht Recht. Dazu gehören Anordnungen nach dem Tierschutzgesetz, Maßnahmen im Tierseuchenrecht, Betriebskontrollen in der Lebensmittelüberwachung und die Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Anders als in der Praxis steht nicht das einzelne Patiententier im Mittelpunkt, sondern der Bestand, der Betrieb und der Verbraucherschutz. Angesiedelt sind die Stellen bei Landkreisen und kreisfreien Städten, daneben bei Landesämtern, Untersuchungsämtern und Ministerien.

Wie wird man Amtstierarzt?

Am Anfang steht immer die Approbation. Danach unterscheiden sich die Länder deutlich. Baden-Württemberg verlangt zwei Jahre hauptberufliche tierärztliche Vollzeittätigkeit samt Abschnitten am Schlachthof und im Veterinäramt, Bayern ebenfalls mindestens zwei Jahre, davon neun Monate an einer bayerischen Veterinärbehörde, Berlin zwölf Monate mit mindestens sechs Monaten in der praktischen Tätigkeit. Üblich sind ein Lehrgang von mindestens 320 Unterrichtsstunden und in mehreren Ländern ein 24-monatiger Vorbereitungsdienst, der mit einer Prüfung zur Laufbahnbefähigung endet. Einige Länder haben keine eigene Ausbildungsregelung und erkennen die Befähigung aus anderen Ländern an. Ein zweiter Weg führt über den Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen.

Was gilt für Absolventen aus dem EU-Ausland?

Wer in Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Kroatien oder im Baltikum studiert hat, kommt über § 4 Absatz 1a der Bundes-Tierärzteordnung zur deutschen Approbation und steht dann formal genauso da wie ein Absolvent einer deutschen Bildungsstätte. Eine befristete Berufserlaubnis nach § 11 BTÄO reicht für amtliche Tätigkeiten dagegen nicht aus. Praktisch relevant ist die Sprache: § 4 Absatz 1 Nummer 5 BTÄO verlangt die für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse, und im Amt kommen Bescheide, Anhörungen und Auftritte vor dem Verwaltungsgericht dazu. Ob und wie im Ausland gesammelte Berufserfahrung auf die geforderten Vorzeiten angerechnet wird, entscheidet die jeweilige Landesbehörde.

Häufige Missverständnisse

Amtstierarzt ist keine geschützte Fachtierarztbezeichnung, sondern eine Funktion im öffentlichen Dienst. Und nicht jeder Tierarzt im Veterinäramt hat die volle Laufbahnbefähigung: Viele Aufgaben in der Fleischuntersuchung werden von amtlich beauftragten Tierärzten ohne Beamtenstatus erledigt.

Persönlich begleitet von Zahnarzt Marcel Kloos, vom ersten Gespräch bis zum Berufseinstieg.

Kostenlose Beratung vereinbaren

Kostenlos und unverbindlich.