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Pharmaziepraktikum

Das Pharmaziepraktikum ist die zwölfmonatige praktische Ausbildung nach § 4 der Approbationsordnung für Apotheker. Sie folgt auf den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, muss zur Hälfte in einer öffentlichen Apotheke stattfinden und wird von Unterrichtsveranstaltungen begleitet. Wer sie absolviert, trägt die Bezeichnung Pharmazeut im Praktikum.

Zusammensetzung aus „Pharmazie“ (griechisch pharmakon, Arzneimittel) und „Praktikum“ (lateinisch practicus, tätig).

Praktisches Jahr Pharmazie, PJ Pharmazie, Ausbildung zum Pharmazeuten im Praktikum

Pre-registration pharmacist training year

Wie ist das Praktikum aufgebaut?

Nach § 4 der Approbationsordnung für Apotheker dauert die praktische Ausbildung zwölf Monate. Sechs Monate entfallen zwingend auf eine öffentliche Apotheke, die zweiten sechs Monate können in einer weiteren Apotheke, in einer Krankenhausapotheke, in der pharmazeutischen Industrie, an einem Universitätsinstitut oder in einer Arzneimitteluntersuchungsstelle abgeleistet werden. Parallel läuft der Begleitunterricht der Landesapothekerkammern, der die in den Anlagen zur AAppO genannten Stoffgebiete abdeckt. Er wird meist als Blockseminar organisiert und ist Zulassungsvoraussetzung. Am Ende steht der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Was verdient ein Pharmazeut im Praktikum?

Die Vergütung richtet sich nach Tarifvertrag. Im Bereich des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken liegt sie seit dem 1. Januar 2026 bei 1.133 Euro im Monat; einzelne Kammerbezirke und Tarifgebiete weichen davon ab. Dazu kommen je nach Tarifgebiet 33 bis 35 Urlaubstage auf Basis der Sechstagewoche und eine jährliche Sonderzahlung. Ein schriftlicher Ausbildungsvertrag ist üblich und im Streitfall der wichtigste Beleg. Plätze in Krankenhausapotheken sind stark nachgefragt, Bewerbungen ein Jahr im Voraus sind keine Seltenheit. Wer die zweite Hälfte in der Industrie verbringen will, sollte ebenfalls früh anfangen.

Was gilt für Absolventen aus dem EU-Ausland?

Die Ausbildungsgänge in Bulgarien, Ungarn, Rumänien oder im Baltikum enthalten nach Artikel 44 der Richtlinie 2005/36/EG ein mindestens sechsmonatiges Praktikum in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke. Dieses Praktikum ist Teil des dortigen Studiums und begründet zusammen mit dem Diplom die automatische Anerkennung; ein zusätzliches deutsches Pharmaziepraktikum ist dann nicht erforderlich. Anders liegt der Fall bei einem Wechsel mitten im Studium: Dann entscheidet das Landesprüfungsamt nach § 22 AAppO über die Anrechnung, und Teile der praktischen Ausbildung sind in Deutschland nachzuholen. Auch die Sprache spielt eine Rolle, weil die Beratung am Kunden von Anfang an dazugehört.

Häufige Missverständnisse

Das Pharmaziepraktikum ist keine Famulatur. Die Famulatur dauert acht Wochen und liegt vor dem Ersten Abschnitt. Und der Pharmazeut im Praktikum ist noch kein Apotheker: Er arbeitet unter Aufsicht und darf keine Apotheke leiten.

Persönlich begleitet von Zahnarzt Marcel Kloos, vom ersten Gespräch bis zum Berufseinstieg.

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