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Extramurale Praxis

Extramurale Praxis bezeichnet in der Tiermedizin die Ausbildung und Tätigkeit außerhalb der Mauern der Hochschule, also in privaten Tierarztpraxen, anerkannten Tierkliniken, Betrieben und Behörden statt in den Universitätskliniken. Der Gegenbegriff lautet intramural. Ein großer Teil der vorgeschriebenen praktischen Ausbildung im Tiermedizinstudium wird extramural abgeleistet.

Von lateinisch extra „außerhalb“ und murus „Mauer“, also „außerhalb der Mauern“ der Hochschule.

Extramurales Praktikum, Ausbildung außerhalb der Hochschule

extramural practice

Woher kommt der Begriff?

Extramural heißt wörtlich „außerhalb der Mauern“, gemeint sind die Mauern der Hochschule. Extramurale Praktika finden also in Einrichtungen statt, die die Fakultät nicht selbst betreibt: in Kleintier-, Pferde- und Nutztierpraxen, in anerkannten Tierkliniken, an Schlachtbetrieben, in Veterinär- und Untersuchungsämtern. Die Studenten suchen sich diese Plätze in der Regel selbst und werden vor Ort von den verantwortlichen Tierärzten angeleitet, während die Fakultät für Anerkennung und Kontrolle zuständig bleibt. Das Gegenstück, die intramurale Ausbildung, läuft in den Universitätskliniken unter direkter Aufsicht der Hochschule. Im Berufsalltag steht extramural außerdem für die Arbeit im Bestand und am Betrieb, also für die fahrende Praxis statt der stationären Klinik.

Welchen Umfang hat das im Studium?

Von den 1.170 Stunden praktischer Ausbildung nach § 1 Absatz 2 der TAppV entfällt der größte Block mit 700 Stunden auf die kurative Praxis. Dazu kommen 150 Stunden in einer Tierklinik, 70 Stunden Landwirtschaft und Tierhaltung sowie die Abschnitte in Lebensmittelüberwachung, Fleischhygiene und öffentlichem Veterinärwesen. Ein Teil davon, mindestens 75 und höchstens 350 Stunden, kann nach § 60 TAppV als Wahlpraktikum abgeleistet werden, etwa in Untersuchungsämtern, Besamungsstationen, der Arzneimittel- oder Futtermittelindustrie oder in wissenschaftlich geleiteten zoologischen Gärten.

Was heißt das für Studenten im EU-Ausland?

Auch die Fakultäten in Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Kroatien, Malta und im Baltikum arbeiten mit extramuralen Abschnitten, denn Artikel 38 der Richtlinie 2005/36/EG verlangt europaweit mindestens fünf Jahre theoretischer und praktischer Vollzeitausbildung. Ob ein in Deutschland abgeleistetes Praktikum von der Heimatuniversität angerechnet wird, hängt vom dortigen Curriculum ab und sollte vorher schriftlich bestätigt werden. Umgekehrt greift bei einem Wechsel nach Deutschland § 65 TAppV, der die Anrechnung im Ausland erbrachter Studienzeiten und Prüfungen erlaubt, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist. Über den Umfang entscheidet die aufnehmende Fakultät.

Häufiges Missverständnis

Extramural ist keine Qualitätsstufe, sondern eine Ortsangabe. Ein Abschnitt in einer gut geführten Gemischtpraxis kann fachlich genauso dicht sein wie eine Rotation in der Universitätsklinik, verlangt aber mehr Eigeninitiative bei Suche, Unterkunft und Dokumentation.

Persönlich begleitet von Zahnarzt Marcel Kloos, vom ersten Gespräch bis zum Berufseinstieg.

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