Die Approbationsordnung für Ärzte, kurz ÄApprO, ist die Rechtsverordnung des Bundes vom 27. Juni 2002, die seit dem 1. Oktober 2003 Aufbau, Inhalte und Prüfungen des deutschen Medizinstudiums festlegt. Sie regelt außerdem in § 37 die Kenntnisprüfung für Ärzte mit einem Abschluss aus einem Drittstaat.
Von lateinisch „approbatio" für Billigung oder Genehmigung, kombiniert mit dem deutschen Rechtsbegriff Ordnung im Sinn einer Rechtsverordnung.
ÄApprO, ÄApprO 2002, ärztliche Approbationsordnung
German Medical Licensing Regulations
Die Approbationsordnung füllt aus, was die Bundesärzteordnung nur im Grundsatz vorgibt. Sie beschreibt das Studium mit 5 500 Stunden über mindestens sechs Jahre, eine Regelstudienzeit von sechs Jahren und drei Monaten, den dreimonatigen Krankenpflegedienst, den Erste-Hilfe-Kurs, die viermonatige Famulatur und das Praktische Jahr mit 48 Wochen. Die Ärztliche Prüfung ist in drei Abschnitte gegliedert: der Erste Abschnitt nach zwei Jahren, oft noch Physikum genannt, der Zweite Abschnitt vor dem PJ und der Dritte Abschnitt danach. Erst nach dem Dritten Abschnitt folgt die Approbation. Daneben regelt die Verordnung Details wie Anrechnung von Studienzeiten, Rücktritt von Prüfungen und Wiederholungsmöglichkeiten.
Ja. Die ÄApprO 2002 gilt in der jeweils geltenden Fassung weiter, zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Juni 2023. Die im Masterplan Medizinstudium 2020 aus dem Jahr 2017 angekündigte vollständig neue Approbationsordnung ist bis heute nicht in Kraft. Ein erster Referentenentwurf lag im November 2020 vor, ein überarbeiteter folgte, und das Bundesgesundheitsministerium sprach Anfang 2024 von einer finalen Abstimmung mit einem möglichen Start zum 1. Oktober 2027. Der Streit dreht sich vor allem um die Finanzierung zwischen Bund und Ländern. Für die eigene Planung heißt das: Wer heute anfängt, sollte den Zeitpunkt eines Wechsels nicht auf eine Reform stützen, deren Inkrafttreten offen ist.
Wer in Ungarn, Rumänien, Bulgarien oder Kroatien studiert, legt dort die nationale Abschlussprüfung ab und nicht das deutsche Staatsexamen. Für die Anerkennung eines fertigen Diploms zählt bei EU-Abschlüssen Artikel 21 der Richtlinie 2005/36/EG, nicht die ÄApprO. Sie wird trotzdem relevant, sobald jemand mitten im Studium nach Deutschland wechseln will: Das Landesprüfungsamt prüft die im Ausland erbrachten Leistungen daran, ob sie den Anforderungen der ÄApprO entsprechen, und entscheidet über die Einstufung in ein Fachsemester. Für Absolventen aus Serbien oder Bosnien ist § 37 einschlägig, der die Kenntnisprüfung regelt.
Die ÄApprO ist keine Studienordnung einer Universität. Jede Fakultät hat zusätzlich eigene Studien- und Prüfungsordnungen, die im Detail voneinander abweichen. Und sie regelt nicht die Facharztweiterbildung. Dafür sind die Landesärztekammern zuständig.
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