Weiterbildungsverbünde sollen Facharztweiterbildung zwischen Klinik und Praxis sichern
14.08.2026
Was fordert die Bundesärztekammer für die ärztliche Weiterbildung?
Die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer hat am 28. Juli 2026 sechs Forderungen veröffentlicht. Im Kern geht es um die rechtliche und organisatorische Absicherung regionaler Weiterbildungsverbünde, um die Refinanzierung des Koordinierungsaufwands und um den Abbau arbeitsrechtlicher Hindernisse bei Rotationen zwischen Kliniken, Praxen und Medizinischen Versorgungszentren.
- Die Auswirkungen der Leistungsgruppenplanung sollen systematisch in der Krankenhausplanung berücksichtigt werden.
- Stationäre und ambulante Weiterbildung sollen gleichermassen gestärkt werden.
- Regionale Weiterbildungsverbünde sollen rechtlich und organisatorisch abgesichert werden.
- Der zusätzliche Koordinierungsaufwand soll refinanziert werden.
- Arbeitsrechtliche Hindernisse bei Rotationen zwischen Trägern sollen abgebaut werden.
- Die Anforderungen der Weiterbildung sollen in den Vergütungs- und Finanzierungssystemen verankert werden.
Besonders benannt werden Querschnittsfächer wie Anästhesiologie und Radiologie, deren Inhalte an vielen Standorten nur noch teilweise vermittelt werden können. Verbünde versteht die Bundesärztekammer dabei als Investition in den ärztlichen Nachwuchs, nicht als Verwaltungsaufgabe.
Wie weit die Struktur schon gediehen ist und wo sie hängt, zeigt die folgende Aufstellung. Sie führt Zahlen aus vier Quellen zusammen, die sonst getrennt zitiert werden.
| Kennzahl | Wert | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Aktive Weiterbildungsverbünde | 388 | Evaluationsbericht 2023 zu Paragraf 75a SGB V |
| Beteiligte Praxen | 3.999 | Evaluationsbericht 2023 |
| Beteiligte Krankenhäuser | 763 | Evaluationsbericht 2023 |
| Praxen je Verbund | rund 10 | eigene Berechnung aus beiden Werten |
| Kompetenzzentren Weiterbildung Allgemeinmedizin | 15 | Förderphase 2023 bis 2027 |
| Gesetzlich vorgesehene Förderstellen Allgemeinmedizin | mindestens 7.500 | Paragraf 75a SGB V |
| Landesärztekammern mit geregelter Verbundermächtigung | 3 von 17 | Marburger Bund, 10. Mai 2026 |
| Förderung eines ambulanten Abschnitts Allgemeinmedizin | 5.800 Euro je Monat | Fördervereinbarung vom 23. September 2024 |
Die letzte Zeile ist der eigentliche Befund. 388 Verbünde arbeiten bereits, aber nur drei der 17 Landesärztekammern haben die Verbundermächtigung nach Darstellung des Marburger Bundes rechtssicher in ihrer Weiterbildungsordnung geregelt: Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Hessen. Aufzubauen ist die Struktur also nicht mehr. Verlässlich machen schon.
Was ist ein Weiterbildungsverbund?
Ein Weiterbildungsverbund ist ein regionaler Zusammenschluss von Kliniken, Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren, die ihre Weiterbildungsbefugnisse in einer Kooperationsvereinbarung bündeln. Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung durchlaufen die vereinbarten Abschnitte nach einem gemeinsamen Rotationsplan, statt sich für jeden Abschnitt einzeln zu bewerben.
In der Allgemeinmedizin ist das besonders relevant. Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern sehen auf Basis der Muster-Weiterbildungsordnung 60 Monate vor, darunter mindestens 24 Monate in der ambulanten hausärztlichen Versorgung und mindestens 12 Monate in der stationären Inneren Medizin. Mindestens sechs weitere Monate entfallen auf ein anderes Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung, bis zu 18 Monate können in weiteren zugelassenen Gebieten abgeleistet werden. Ein Wechsel zwischen den Sektoren ist damit nicht die Ausnahme, sondern eingebaut.
Die Fördervereinbarung nach Paragraf 75a SGB V in der Fassung vom 23. September 2024 erkennt geplante und dokumentierte Rotationen, etwa in Verbünden, ausdrücklich an. Die Mindestdauer eines förderfähigen Abschnitts beträgt drei Monate.
Verbundermächtigung und Weiterbildungsordnung
Die rechtliche Verankerung ist der Engpass. Der Marburger Bund hat auf seiner 147. Hauptversammlung am 10. Mai 2026 die Landesärztekammern aufgefordert, Weiterbildungsverbünde und die Voraussetzungen für eine Verbundermächtigung in ihren Weiterbildungsordnungen zu regeln, und plädiert zusätzlich für eine Harmonisierung der Heilberufe-Kammergesetze der Länder. Die Bundesärztekammer greift den Punkt im Juli-Papier auf und verweist ergänzend auf die Landeskrankenhausgesetze.
Warum berührt die Krankenhausreform die ärztliche Weiterbildung?
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz vom 6. März 2026 plant die stationäre Versorgung in Deutschland über 61 Leistungsgruppen statt bisher 65. Da Leistungsgruppen an Qualitätsvoraussetzungen geknüpft sind, kann ein Haus, das eine Gruppe nicht mehr vorhält, die zugehörigen Weiterbildungsinhalte nicht mehr selbst vermitteln.
Die Vorhaltevergütung wird 2026 und 2027 budgetneutral eingeführt, folgt 2028 und 2029 einer Konvergenzphase und wird ab 2030 vollständig finanzwirksam. Der Bund erhöht seine Beteiligung am Krankenhaustransformationsfonds um vier Milliarden auf insgesamt 29 Milliarden Euro; für 2026 bis 2029 sind jährlich 3,5 Milliarden Euro vorgesehen, für 2030 bis 2035 jährlich 2,5 Milliarden Euro.
Die Weiterbildungsbefugnis der Landesärztekammer bleibt davon formal unberührt. Praktisch verkürzt sie sich dort, wo das Leistungsspektrum schmaler wird. Der Verbund ist die naheliegende Antwort, weil er die Befugnisse mehrerer Einrichtungen zu einer durchgehenden Strecke zusammenführt.
Wie hoch ist die Förderung nach Paragraf 75a SGB V?
Ein ambulanter Weiterbildungsabschnitt in der Allgemeinmedizin wird in Deutschland mit 5.800 Euro monatlich gefördert, je zur Hälfte von den Kostenträgern und der Kassenärztlichen Vereinigung. Stationäre Abschnitte in Innerer Medizin und Allgemeinmedizin erhalten 1.650 Euro monatlich, Abschnitte in anderen Fachgebieten einen Zuschlag von 1.170 Euro.
| Förderbaustein | Betrag je Monat | Träger |
|---|---|---|
| Ambulante Weiterbildung Allgemeinmedizin | 5.800 Euro (2.900 plus 2.900) | Krankenkassen und KVen je zur Hälfte |
| Stationäre Weiterbildung Innere und Allgemeinmedizin | 1.650 Euro | Kostenträger |
| Zuschlag für Abschnitte in anderen Fachgebieten | 1.170 Euro zusätzlich | Kostenträger |
Auf die 24 Pflichtmonate in der ambulanten hausärztlichen Versorgung gerechnet sind das 139.200 Euro Fördersumme je Weiterbildung (eigene Berechnung). Das Gesetz sieht bundesweit mindestens 7.500 zu fördernde Stellen in der Allgemeinmedizin vor, dazu bis zu 2.000 Stellen für grundversorgende Facharztgruppen, davon mindestens 250 in der Kinder- und Jugendmedizin. Bis zu fünf Prozent der Mittel dürfen für Einrichtungen verwendet werden, die Qualität und Effizienz der Weiterbildung verbessern.
Wie gross das Programm inzwischen ist, zeigt der Evaluationsbericht 2023 zur Weiterbildungsförderung. In der ambulanten Allgemeinmedizin wurden 10.189 Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung gefördert, was 5.847 Vollzeitäquivalenten entsprach; sie absolvierten 13.178 Abschnitte in 9.030 Praxen. Stationär waren es 1.201 Weiterzubildende und 1.131 Vollzeitäquivalente an 448 Standorten, in weiteren Facharztgruppen ambulant 3.718 Personen. Das ambulante Finanzvolumen lag bei rund 495 Millionen Euro, davon 376,3 Millionen Euro in der Allgemeinmedizin und 123,0 Millionen Euro in den weiteren Fachgruppen; auf den stationären Bereich entfielen 22,7 Millionen Euro.
Die beiden Werte lassen sich gegeneinander prüfen. 376,3 Millionen Euro auf 5.847 Vollzeitäquivalente ergeben rund 64.400 Euro je Vollzeitstelle und Jahr (eigene Berechnung). Die maximale Förderung beträgt 69.600 Euro. Die Förderung wird also nahezu vollständig abgerufen. Einschränkend gilt: Der Bericht bildet das Jahr 2023 ab und ist damit der aktuellste vollständige Stand, aber kein Abbild von 2026.
Was leisten die Kompetenzzentren Weiterbildung Allgemeinmedizin?
Die Kompetenzzentren Weiterbildung Allgemeinmedizin, kurz KWAM, bieten Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemeinmedizin Begleitseminare, Mentoringprogramme mit erfahrenen Hausärztinnen und Hausärzten sowie Train-the-Trainer-Fortbildungen für die Weiterbildungsbefugten. Finanziert werden sie über bis zu fünf Prozent der Fördermittel nach Paragraf 75a SGB V.
Koordiniert wird der Rahmen von einer Gemeinsamen Einrichtung, die seit April 2019 vom DLR Projektträger betrieben wird und von GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft, Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Privater Krankenversicherung und Bundesärztekammer getragen wird. Der Evaluationsbericht 2023 nennt 15 Kompetenzzentren in der zweiten Förderphase 2023 bis 2027 mit einem Volumen von rund 4,7 Millionen Euro.
Nach Angaben der Deutschen Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin bestehen entsprechende Zentren in nahezu allen Kammerbezirken, von Baden-Württemberg über Nordrhein und Westfalen-Lippe bis Thüringen. Die Finanzierung teilen sich Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen im Verhältnis 45 zu 55, ergänzt um eine leistungsabhängige Komponente.
Wie viele Hausärztinnen und Hausärzte fehlen in Deutschland?
Eine Prognose des IGES-Instituts im Auftrag des Bosch Health Campus vom 20. Juli 2026 unter dem Titel „Primärversorgung 2035+“ rechnet damit, dass in Deutschland bis 2040 rund 12.000 Hausarztsitze unbesetzt bleiben könnten, etwa ein Fünftel aller Sitze. 2025 waren es nach dieser Berechnung rund 4.400.
Die Ausgangslage beschreibt die Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 12. März 2026. Danach nahmen 2025 insgesamt 191.875 Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil, darunter 55.778 Hausärztinnen und Hausärzte, ein Plus von 0,6 Prozent gegenüber 2024. Das Durchschnittsalter lag bei 53,9 Jahren, der Frauenanteil bei 53,2 Prozent nach 44,1 Prozent im Jahr 2015. Mehr als 70.000 Personen arbeiteten in Teilzeit, 98.447 in Vollzeit.
Die Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31. Dezember 2025 weist 446.120 berufstätige Ärztinnen und Ärzte aus, davon 45.915 in der Allgemeinmedizin. 2025 erwarben 16.195 Ärztinnen und Ärzte eine Facharztanerkennung nach 15.378 im Jahr 2024; auf die Innere Medizin entfielen 2.283, auf die Allgemeinmedizin 2.147 und auf die Anästhesiologie 1.524 Anerkennungen.
Ehrlich gelesen relativiert die IGES-Prognose sich selbst. Die Hausarztdichte würde bis 2040 um etwa fünf Prozent sinken, die Effekte fallen aber regional sehr unterschiedlich aus: In grossstädtischen Regionen wären der Schätzung zufolge weiterhin nahezu alle Sitze besetzt. Der Engpass ist also kein bundesweiter, sondern ein räumlicher.
Wie ist die hausärztliche Weiterbildung in Europa organisiert?
Deutschland, Grossbritannien, die Niederlande und die Schweiz lösen dieselbe Aufgabe unterschiedlich, arbeiten aber alle mit einer klar definierten Praxisphase. Deutschland und die Schweiz steuern über Förderung und regionale Kooperation, Grossbritannien und die Niederlande über zentral festgelegte Platzzahlen.
| Land | Dauer | Pflichtanteil in der Praxis | Steuerung der Platzzahl |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 60 Monate Allgemeinmedizin | mindestens 24 Monate ambulant hausärztlich | mindestens 7.500 geförderte Stellen nach Paragraf 75a SGB V, Verbünde regional |
| Grossbritannien | 3 Jahre GP Specialty Training | rund 2 Jahre Allgemeinpraxis, seit August 2021 um 6 Monate ausgeweitet | zentral ausgeschrieben, 4.276 Stellen in der ersten Runde 2025 |
| Niederlande | 3 Jahre huisartsopleiding an 7 Instituten | zwei Perioden in der Hausarztpraxis, dazwischen klinische Stagen | Instroom vom Ministerium festgelegt: 1.035 Plätze für 2026 |
| Schweiz | 5 Jahre Allgemeine Innere Medizin (SIWF) | mindestens 6 Monate ambulant, vorzugsweise Praxisassistenz | kantonale Programme, Kanton Bern seit 2019 rund 35 Stellen pro Jahr |
Grossbritannien
Das GP Specialty Training in England und Wales dauert drei Jahre und gliedert sich in einen klinischen Krankenhausanteil und zwei Jahre in der Allgemeinpraxis; seit August 2021 wurde der Praxisanteil um sechs Monate ausgeweitet, ohne die Gesamtdauer zu verändern. Die Nachfrage ist hoch: In der ersten Rekrutierungsrunde 2025 standen nach Auswertung des Fachmediums Pulse 20.995 Bewerbungen 4.276 Stellen gegenüber, ein Verhältnis von 4,91 zu 1. 2024 waren es 15.036 Bewerbungen auf 4.096 Stellen. NHS England hatte im Workforce Plan 2023 das Ziel von 6.000 GP-Trainingsplätzen bis 2031 formuliert und kündigte zuletzt an, über den 10 Year Health Plan innerhalb von drei Jahren 1.000 zusätzliche Stellen zu schaffen.
Niederlande
Die huisartsopleiding dauert drei Jahre und wird von sieben Ausbildungsinstituten getragen. Zwei Ausbildungsperioden finden in der Hausarztpraxis statt, dazwischen liegen eine klinische Stage mit Schwerpunkt Notfallversorgung, eine Stage in der psychischen Gesundheitsversorgung und eine Stage im Bereich chronisch-komplexer Erkrankungen, ergänzt um einen wöchentlichen Rückkehrtag am Institut. Die Platzzahl legt das Ministerium auf Basis der Bedarfsschätzungen des Capaciteitsorgaan fest: 954 für 2024, 984 für 2025 und 1.035 für 2026, ausgehend von 870.
Hier liegt eine Zahl, die selten mitzitiert wird. Nach Angaben von Huisartsopleiding Nederland vom 16. Januar 2026 starten faktisch nur rund 725 Weiterzubildende pro Jahr. Das sind etwa 70 Prozent der für 2026 bereitgestellten Plätze (eigene Berechnung). Auch eine zentrale Steuerung garantiert also keine Besetzung.
Schweiz
Der Facharzttitel Allgemeine Innere Medizin setzt nach dem SIWF-Weiterbildungsprogramm fünf Jahre voraus: drei Jahre Basisweiterbildung und zwei Jahre Aufbauweiterbildung. Gefordert sind unter anderem mindestens zwei Jahre stationäre und mindestens ein halbes Jahr ambulante Allgemeine Innere Medizin, mindestens drei Monate an einer anerkannten Notfallstation, mindestens ein Jahr an einer zweiten Weiterbildungsstätte und mindestens 18 Monate in der Schweiz. Das Programm gilt seit dem 1. Januar 2022 und wurde zuletzt am 26. August 2023 revidiert.
Die Praxisassistenz organisieren die Kantone. Nach Angaben der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin fördern alle Kantone ausgewählte Praxisassistenzen; üblich sind sechs Monate mit vollem oder zwölf Monate mit halbem Pensum. Der Kanton Bern legte sein Programm 2007 auf, finanzierte ab 2013 jährlich 21 Stellen und erhöhte die Zahl für die Periode ab 2019 auf 35. Ergänzend kofinanziert die von der FMH unterstützte Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin jährlich rund fünfzig Praxisassistenzen.
Ich bin Zahnarzt in Bern und nicht Hausarzt, sehe die Praxisassistenz also von aussen. Was in der Stadt trotzdem auffällt: Der Schritt aus der Klinik in eine Praxis gilt hier als normaler Teil der Weiterbildung und nicht als Ausstieg. Genau diese Selbstverständlichkeit versucht Deutschland gerade über Verbünde und Paragraf 75a SGB V herzustellen, nur auf einem anderen Weg.
Was bedeutet das für Studierende mit Abschluss aus dem EU-Ausland?
Für Ärztinnen und Ärzte mit einem Medizinabschluss aus einem EU-Mitgliedstaat ändert sich am Zugang zur deutschen Weiterbildung nichts. Erfüllt das Studium die Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG, greift die automatische Anerkennung, und nach der Approbation gelten die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer sowie die Förderung nach Paragraf 75a SGB V unverändert.
Artikel 24 der Richtlinie verlangt eine ärztliche Grundausbildung von mindestens fünf Jahren mit mindestens 5.500 Stunden theoretischer und praktischer Ausbildung an oder unter Aufsicht einer Universität. Artikel 28 legt für die besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin europaweit mindestens drei Jahre Vollzeit fest, davon mindestens sechs Monate im Krankenhaus und mindestens sechs Monate in einer zugelassenen Allgemeinpraxis. Deutschland liegt mit 60 Monaten deutlich darüber. Wer den deutschen Facharzt erwirbt, übertrifft die europäischen Mindestanforderungen also klar.
In Beratungsgesprächen zum Auslandsstudium kommt eine Frage fast immer zum Schluss, meist leiser als die Fragen davor: Und komme ich damit später in Deutschland in die Weiterbildung? Ich habe von 2015 bis 2021 in Sofia studiert und danach in Bern die MEBEKO-Anerkennung durchlaufen, also einen vergleichbaren Weg in einem anderen Land genommen. Meine Erfahrung: Der Abschluss ist selten das Problem. Das Planbare an den ersten Berufsjahren hängt an Strukturen wie diesen Verbünden, nicht am Studienort.
Meine Einschätzung: Die Verbundermächtigung wird sich in den kommenden Jahren in weiteren Landesärztekammern durchsetzen, weil der Druck aus der Krankenhausplanung steigt und die Verbünde faktisch schon arbeiten. Ein bundesweit einheitlicher Rahmen ist damit nicht gesagt, das Kammerrecht ist Ländersache. Diese Einschätzung folgt aus der Entwicklung seit 2023 und nicht aus einer angekündigten Gesetzesänderung.
Wer wissen möchte, welcher Studienort im EU-Ausland zum eigenen Weg passt und wie sich daraus der Einstieg in die deutsche Weiterbildung ergibt, kann sich dazu bei uns kostenlos beraten lassen.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom August 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall; massgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern und die Entscheidungen der zuständigen Behörden.
Meinung des Autors
Ich habe in Sofia Zahnmedizin studiert und arbeite heute in Bern. Zwei Dinge daraus prägen meinen Blick auf diese Nachricht. Erstens: Die automatische Anerkennung nach EU-Recht ist kein Nebensatz, sondern die Tür, durch die man geht. Zweitens: Was danach kommt, entscheidet über die ersten Berufsjahre – und das ist eine Strukturfrage, keine Frage des Studienorts.
Genau deshalb finde ich die Verbunddebatte so interessant. Sie wird als gesundheitspolitisches Thema geführt, betrifft aber ganz unmittelbar junge Ärztinnen und Ärzte, die eine Weiterbildung planen. Wenn 388 Verbünde mit fast 4.000 Praxen und über 760 Krankenhäusern bestehen, aber nur drei Landesärztekammern die Verbundermächtigung ausdrücklich in ihrer Weiterbildungsordnung geregelt haben, dann liegt die Aufgabe nicht im Aufbau, sondern in der Verlässlichkeit. Und Verlässlichkeit ist genau das, was man braucht, wenn man mit Ende zwanzig einen Fünfjahresplan schreibt.
Die Schweiz hat mir gezeigt, wie stark eine gut organisierte Praxisphase wirkt. Die Praxisassistenz ist hier kein Anhängsel, sondern der Moment, in dem viele erst merken, dass ihnen die Grundversorgung liegt. Der Kanton Bern hat seine Stellenzahl von 21 auf 35 erhöht, weil das Modell funktioniert. In Deutschland macht Paragraf 75a SGB V mit 5.800 Euro monatlicher Förderung im ambulanten Bereich etwas sehr Ähnliches möglich – nur eben über eine Förderlogik statt über eine kantonale Programmlogik.
Was ich Studieninteressierten daraus mitgebe: Der Weg über ein EU-Studium ist längst kein Umweg. 2025 haben 2.147 Ärztinnen und Ärzte die Facharztanerkennung Allgemeinmedizin erworben, und die Förderstrukturen dahinter sind über Jahre gewachsen, nicht improvisiert. Wer heute in Sofia, Pécs, Krakau oder Osijek studiert, tritt später in dieselben Verbünde ein wie jemand aus Heidelberg oder Greifswald. Ich habe die Medizinerschmiede unter anderem deshalb aufgebaut und seit Jahren fast täglich Videos mit Studierenden im Ausland veröffentlicht, weil dieser Zusammenhang zu selten erzählt wird.
Mein persönliches Fazit: Die Forderung der Bundesärztekammer ist unspektakulär formuliert und trotzdem eine der praktisch wirksamsten Weichenstellungen der nächsten Jahre. Wer Weiterbildung als Strecke denkt statt als Abfolge von Einzelstellen, macht den Arztberuf planbarer – und das kommt am Ende genau der Generation zugute, die gerade erst über den Studienplatz nachdenkt.
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Zusammenfassung
- Die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer hat am 28. Juli 2026 gefordert, regionale Weiterbildungsverbünde rechtlich abzusichern und den Koordinierungsaufwand zu refinanzieren.
- Ein Weiterbildungsverbund bündelt Kliniken, Praxen und Medizinische Versorgungszentren einer Region zu einer gemeinsamen Weiterbildungsstrecke mit einem einheitlichen Rotationsplan.
- Der Evaluationsbericht 2023 zur Förderung nach Paragraf 75a SGB V weist 388 aktive Weiterbildungsverbünde mit 3.999 beteiligten Praxen und 763 Krankenhäusern aus, rechnerisch rund zehn Praxen je Verbund.
- Rechtssicher in der Weiterbildungsordnung geregelt ist die Verbundermächtigung nach Darstellung des Marburger Bundes bislang in drei der 17 Landesärztekammern.
- Ambulante Weiterbildungsabschnitte in der Allgemeinmedizin werden mit 5.800 Euro monatlich gefördert; über die 24 Pflichtmonate sind das 139.200 Euro je Weiterbildung.
- Die Weiterbildung Allgemeinmedizin umfasst in Deutschland 60 Monate, darunter mindestens 24 Monate ambulante hausärztliche Versorgung und mindestens 12 Monate stationäre Innere Medizin.
Die Position der Bundesärztekammer vom 28. Juli 2026 beschreibt eine Entwicklung, die längst begonnen hat. Mit der Umstellung auf 61 Leistungsgruppen und einer bis 2030 wirksam werdenden Vorhaltevergütung verteilt sich die stationäre Versorgung anders, und die Weiterbildung folgt dieser Bewegung. Die Struktur dafür steht bereits: 388 Verbünde, 15 Kompetenzzentren, eine Förderung mit rund 495 Millionen Euro allein im ambulanten Bereich.
Was fehlt, ist die einheitliche rechtliche Verankerung in den Weiterbildungsordnungen und eine Refinanzierung des Koordinierungsaufwands. Der internationale Vergleich zeigt zwei Wege zum selben Ziel: zentrale Platzsteuerung wie in Grossbritannien und den Niederlanden oder föderale Förderung wie in Deutschland und der Schweiz. Beide haben Schwächen. In den Niederlanden bleiben trotz zentraler Planung rund 30 Prozent der bereitgestellten Plätze unbesetzt.
Für Studierende, die ihren Abschluss im EU-Ausland erwerben, ändert sich am Zugang nichts. Die automatische Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG führt in dieselben Weiterbildungsstrukturen wie ein deutscher Abschluss. Wer seinen Weg dorthin sortieren möchte, kann sich kostenlos beraten lassen.
Weiterlesen
- Approbation und Anerkennung des Medizinabschlusses aus dem EU-Ausland – die rechtliche Grundlage, auf der der Einstieg in die Weiterbildung aufbaut.
- Praktisches Jahr 2026 und der Stand der PJ-Reform – der letzte Studienabschnitt vor der Approbation im Detail.
- Studienplatzvergabe Medizin mit Quoten, Fristen und TMS – wie der Zugang in Deutschland geregelt ist.
- Jeder elfte deutsche Medizinstudierende ist im Ausland eingeschrieben – wie gross die Gruppe ist, die später in deutsche Weiterbildungsstrukturen einsteigt.
- Wechsel zurück nach Deutschland und Anrechnung von Semestern – für alle, die ihren Weg flexibel halten wollen.
Häufige Fragen zu Weiterbildungsverbünden in der Allgemeinmedizin
Was ist ein Weiterbildungsverbund?
Ein Weiterbildungsverbund ist ein regionaler Zusammenschluss von Kliniken, Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren, die ihre Weiterbildungsbefugnisse bündeln. Weiterzubildende durchlaufen die einzelnen Abschnitte nach einem gemeinsamen Rotationsplan, statt sich für jeden Abschnitt einzeln zu bewerben.
Was hat die Bundesärztekammer im Juli 2026 gefordert?
Die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ hat am 28. Juli 2026 sechs Punkte formuliert: Berücksichtigung der Leistungsgruppenplanung in der Krankenhausplanung, Stärkung der stationären und ambulanten Weiterbildung, rechtliche und organisatorische Absicherung regionaler Verbünde, Refinanzierung des Koordinierungsaufwands, Abbau arbeitsrechtlicher Hindernisse bei Rotationen und Verankerung der Weiterbildungsanforderungen in den Vergütungssystemen.
Wie viele Weiterbildungsverbünde gibt es in Deutschland?
Der Evaluationsbericht 2023 zur Weiterbildungsförderung nach Paragraf 75a SGB V weist 388 aktive Verbünde aus, an denen 3.999 Praxen und 763 Krankenhäuser beteiligt sind.
Wie hoch ist die Förderung nach Paragraf 75a SGB V?
Nach der Fördervereinbarung in der Fassung vom 23. September 2024 werden ambulante Weiterbildungsabschnitte in der Allgemeinmedizin mit 2.900 Euro monatlich durch die Kostenträger und weiteren 2.900 Euro durch die Kassenärztliche Vereinigung gefördert, zusammen 5.800 Euro. Im stationären Bereich beträgt der Fördersatz für Innere Medizin und Allgemeinmedizin 1.650 Euro monatlich, mit einem Zuschlag von 1.170 Euro für Abschnitte in anderen Fachgebieten.
Wie viele geförderte Weiterbildungsstellen sieht das Gesetz vor?
Paragraf 75a SGB V sieht bundesweit mindestens 7.500 zu fördernde Stellen in der Allgemeinmedizin vor. Für grundversorgende Facharztgruppen kommen bis zu 2.000 Stellen hinzu, davon mindestens 250 in der Kinder- und Jugendmedizin.
Was sind Kompetenzzentren Weiterbildung Allgemeinmedizin?
KWAM sind regional tätige Einrichtungen, die Begleitseminare, Mentoringprogramme und Train-the-Trainer-Fortbildungen anbieten. Sie werden über bis zu fünf Prozent der Fördermittel nach Paragraf 75a SGB V finanziert. Der Evaluationsbericht 2023 nennt 15 Zentren in der Förderphase 2023 bis 2027 mit rund 4,7 Millionen Euro Fördervolumen.
Wie lange dauert die Weiterbildung Allgemeinmedizin in Deutschland?
Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern sehen auf Basis der Muster-Weiterbildungsordnung 60 Monate vor. Dazu gehören mindestens 24 Monate ambulante hausärztliche Versorgung und mindestens 12 Monate stationäre Innere Medizin; weitere Abschnitte entfallen auf andere Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung.
Kann ich nach einem Medizinstudium im EU-Ausland direkt in die Weiterbildung einsteigen?
Ja. Erfüllt das Studium die Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG – mindestens fünf Jahre und mindestens 5.500 Stunden nach Artikel 24 – greift die automatische Anerkennung. Nach der Approbation gelten für die Weiterbildung dieselben Regeln wie für alle anderen, einschliesslich Zugang zu Verbünden und Förderung.
Wie ist die hausärztliche Weiterbildung in Grossbritannien organisiert?
Das GP Specialty Training dauert drei Jahre, davon rund zwei Jahre in der Allgemeinpraxis. Die Plätze werden zentral ausgeschrieben: In der ersten Rekrutierungsrunde 2025 standen 20.995 Bewerbungen 4.276 Stellen gegenüber.
Wie viele Ausbildungsplätze für Hausärzte gibt es in den Niederlanden?
Das Ministerium hat die Instroom in die huisartsopleiding schrittweise erhöht: 954 Plätze für 2024, 984 für 2025 und 1.035 für 2026, ausgehend von 870 Plätzen. Das Capaciteitsorgaan hatte 2022 einen Bedarf von 1.190 Plätzen berechnet und diesen zuletzt auf 1.026 angepasst.
Welche Rolle spielt die Praxisassistenz in der Schweiz?
Das SIWF-Weiterbildungsprogramm Allgemeine Innere Medizin verlangt mindestens ein halbes Jahr ambulante Weiterbildung, vorzugsweise als Praxisassistenz. Die Programme werden kantonal getragen; der Kanton Bern etwa finanziert seit 2019 rund 35 Stellen pro Jahr.
Warum berührt die Krankenhausreform die ärztliche Weiterbildung?
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz vom 6. März 2026 wird die stationäre Versorgung über 61 Leistungsgruppen geplant. Wo Leistungen gebündelt werden, kann ein einzelnes Haus nicht mehr alle Weiterbildungsinhalte abbilden, sodass Rotationen zwischen Einrichtungen an Bedeutung gewinnen.
Was Studierende über die Medizinerschmiede sagen
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Über den Autor

Marcel Kloos
Eidgenössisch anerkannter Zahnarzt und Gründer der Medizinerschmiede
Marcel Kloos gründete die Medizinerschmiede bereits im Auslandsstudium, seither wurden über 500 Studienplätze vermittelt. Der gebürtige Stuttgarter studierte Zahnmedizin von 2015 bis 2021 in Sofia und ist eidgenössisch anerkannter Zahnarzt.
Heute lebt er in Bern und führt die Medizinerschmiede hauptberuflich als Inhaber.
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