Praktisches Jahr 2026: Der wahre Stand der PJ-Reform – und was er für Studierende im Ausland bedeutet
15.08.2026
Der Rechtsstand im August 2026: Es gilt weiterhin die ÄApprO von 2002
Der Medizinische Fakultätentag (MFT) führt auf seiner Themenseite zur Ärztlichen Approbationsordnung mit Stand 8. Juli 2026 unmissverständlich aus: Die aktuelle Fassung der Approbationsordnung für Ärzte stammt aus dem Jahr 2002. Geändert wurde sie zuletzt im Jahr 2023 – punktuell, nicht strukturell. Eine neue, reformierte ÄApprO existiert bis heute nicht.
Damit gilt für das Praktische Jahr unverändert der bekannte Rahmen:
- Dauer: 48 Wochen, aufgeteilt in drei Tertiale zu je 16 Wochen
- Pflichtfächer: Innere Medizin und Chirurgie
- Wahltertial: frei wählbares klinisch-praktisches Fach, häufig Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Anästhesiologie oder Radiologie
- Splitting: an vielen Standorten ist die Teilung eines Tertials in zweimal acht Wochen möglich
- Fehlzeiten: in der Regel 30 Fehltage über das gesamte PJ, Urlaub eingerechnet
- Vergütung: bundesweit nicht einheitlich geregelt, sie reicht von keiner Aufwandsentschädigung bis zur Orientierung am BAföG-Höchstsatz
- Ausland: Tertiale oder Tertialteile im Ausland sind möglich, müssen aber frühzeitig mit Heimatfakultät und Landesprüfungsamt abgestimmt werden
Die Regelstudienzeit beträgt sechs Jahre und drei Monate. Rund ein Viertel der Standorte führt einen Modellstudiengang, in dem die Trennung von Vorklinik und Klinik aufgehoben ist und das Physikum durch Prüfungsäquivalente ersetzt sein kann.
Was die geplante Reform ändern würde
Der Referentenentwurf, der seit November 2020 in verschiedenen Fassungen kursiert, würde das PJ vollständig neu strukturieren. Die wichtigsten Punkte im direkten Vergleich:
| Bereich | Geltendes Recht (ÄApprO 2002) | Geplante Neufassung |
|---|---|---|
| Struktur des PJ | 3 Tertiale à 16 Wochen | 4 Quartale à 12 Wochen |
| Gesamtdauer | 48 Wochen | 48 Wochen (unverändert) |
| Pflichtabschnitte | Innere Medizin, Chirurgie | Innere Medizin, Chirurgie, zusätzlich mindestens ein Quartal im ambulanten vertragsärztlichen Bereich |
| Allgemeinmedizin | Wahlfach | obligatorisches Prüfungsfach im abschließenden Staatsexamen, dazu longitudinale Blockpraktika ab dem zweiten Semester |
| Vorklinik und Klinik | strikt getrennt | Verzahnung theoretischer und klinischer Inhalte ab dem ersten Semester |
| NKLM | Referenzrahmen ohne Rechtsbindung | verbindliche Grundlage der Kerncurricula |
| Lernbedingungen im PJ | nicht näher geregelt | eigener Arbeitsplatz, Zugang zum Patientenverwaltungssystem, Zuteilung eigener Patientinnen und Patienten |
| Neue Pflichtinhalte | – | Patientensicherheit, Öffentliches Gesundheitswesen, Bevölkerungsmedizin, Datennutzung und Digitalisierung |
Ausdrücklich vorgesehen ist im Entwurf auch, dass Famulaturen und ein Teil des PJ im Gesundheitsamt abgeleistet werden können – eine der Lehren aus der Pandemie.
Warum die Reform seit Jahren stillsteht: die Kostenfrage
Die ÄApprO wird nicht im Bundestag beschlossen, sondern als Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums erlassen. Sie muss innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und vom Bundesrat gebilligt werden. Genau dort liegt der Knoten.
Ein ambulantes Pflichtquartal bedeutet, dass tausende Lehrpraxen gewonnen, betreut und vergütet werden müssen. Frühe klinische Lehre und Parcoursprüfungen bedeuten mehr Personal an den Fakultäten. Das kostet Geld, und dieses Geld trägen überwiegend die Länder.
- In seiner Stellungnahme zum Bundeshaushalt 2024 hielt der Bundesrat am 29. September 2023 fest, dass für Vorhaben mit erheblichen Kostenfolgen – ausdrücklich genannt: die Änderung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte – ohne Kostenausgleich des Bundes kein Spielraum bestehe.
- Eine erste Schätzung ging von rund 300 Millionen Euro jährlichen Mehrkosten für die Länder aus. Ein überarbeiteter, auf Kostenreduktion angelegter Zwischenstand des BMG kam auf etwa 177 Millionen Euro pro Jahr.
- Der ursprünglich angepeilte Starttermin 1. Oktober 2025 wurde in dieser Fassung auf den 1. Oktober 2027 verschoben.
- Der MFT-Präsident erklärte bereits im September 2024, zeitnah sei mit keiner neuen Approbationsordnung zu rechnen.
Wichtig für die Einordnung: Weil viele Portale den Entwurfstermin „1. Oktober 2025“ als gesetztes Datum übernommen haben, kursiert bis heute die Aussage, das PJ sei bereits in Quartale gegliedert und Allgemeinmedizin bereits Prüfungsfach. Wer sich darauf verlässt, plant an der Rechtslage vorbei.
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Februar 2026: Die Fakultäten gehen selbst voran
Am 18. Februar 2026 haben der Medizinische Fakultätentag und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) gemeinsame Empfehlungen veröffentlicht, wie zentrale Ziele des Masterplans innerhalb der geltenden Approbationsordnung umgesetzt werden können. MFT-Präsidentin Prof. Dr. Martina Kadmon begründet das mit dem Satz: „Wir können es uns nicht leisten, weitere Jahre auf politische Entscheidungen zu warten.“
Priorität haben demnach:
- ein longitudinales Curriculum zum wissenschaftlichen Denken und Handeln inklusive Leistungsnachweis
- ein erleichterter Zugang zu ambulanten Lehr- und Lernangeboten, ausdrücklich auch in Famulatur und PJ
- die Vermittlung und Prüfung praktischer Kompetenzen, etwa in Form von Parcoursprüfungen
- verbesserte Lehr- und Lernbedingungen im Praktischen Jahr
- die Weiterentwicklung der schriftlichen Staatsexamensprüfungen samt digitaler Transformation und konsequentem Constructive Alignment
Neue Themen wie Katastrophenmedizin und Digitalität in der Medizin werden über die Fortschreibung des NKLM integriert. Beratend eingebracht haben sich das IMPP und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd). Die Botschaft ist erfreulich klar: Die Fakultäten warten nicht, sie handeln eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Was die internationale Forschung zum ambulanten Quartal sagt
Der Kern der geplanten deutschen Reform – längere, ambulante, beziehungsstiftende Lernphasen statt kurzer Stationsrotationen – ist international seit Jahrzehnten erforscht. Das Modell heißt Longitudinal Integrated Clerkship (LIC) und ist vor allem in Australien, Kanada, den USA und dem Vereinigten Königreich verbreitet.
Eine hermeneutische Literaturübersicht in Advances in Health Sciences Education (2026) hat 70 begutachtete Publikationen ausgewertet und drei tragende Prinzipien herausgearbeitet: Kontinuität, bedeutsame Beziehungen und Immersion in klinische und gemeindenahe Versorgung. Als Ergebnis beschreiben die Autoren tieferes klinisches Denken, ausgeprägtere Patientenzentrierung und ein stärkeres Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Gesellschaft. Ein praktisch sehr relevanter Nebeneffekt: Weil dieselbe Lehrperson über Monate begleitet, fällt früh auf, wenn Studierende nicht wie erwartet vorankommen – Unterstützung setzt früher ein.
Eine systematische Übersichtsarbeit in Medical Education (2023) hat zusätzlich untersucht, wie sich solche Modelle auf die Patientenseite auswirken, und beschreibt die tragfähige Beziehung zwischen Patient und Studierendem als den entscheidenden Wirkmechanismus.
Parallel dazu hat sich das Konzept der Entrustable Professional Activities (EPAs) etabliert: Tätigkeiten, die man Studierenden ab einem definierten Kompetenzstand eigenverantwortlich anvertraut. Die Forschung dazu (unter anderem ten Cate und Hirsh) zeigt, dass Vertrauensentscheidungen Beobachtungszeit brauchen. Rotationen von vier bis sechs Wochen liefern wertvolles formatives Feedback, sind für belastbare summative Bewertungen aber eher knapp bemessen.
Für die deutsche Debatte heißt das: Das geplante ambulante Pflichtquartal, die longitudinalen Blockpraktika in der Allgemeinmedizin und die von MFT und AWMF empfohlenen Parcoursprüfungen liegen exakt auf der Linie der internationalen Evidenz. Die Reformrichtung ist fachlich gut begründet – offen ist allein ihre Finanzierung.
Was das für Studierende im europäischen Ausland bedeutet
Wer in Bulgarien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Ungarn, Polen, der Slowakei oder auf Malta studiert, absolviert sein Praxisjahr nach der Ordnung des jeweiligen Studienlandes. Die deutsche ÄApprO-Reform betrifft diese Studierenden nicht unmittelbar. Vier Punkte sind trotzdem wichtig:
1. Die Anerkennung läuft über Europarecht, nicht über die ÄApprO. Maßgeblich ist die Richtlinie 2005/36/EG. Für die in Anhang V gelisteten Abschlüsse gilt die automatische Anerkennung innerhalb der EU. Diese Systematik ist von der deutschen Reformdebatte unabhängig.
2. Praktische Abschnitte in Deutschland bleiben möglich. Famulaturen und Teile des Praxisjahres lassen sich an deutschen Kliniken und Praxen ableisten. Entscheidend ist die frühzeitige Abstimmung mit der Heimatfakultät – wer sechs bis zwölf Monate Vorlauf einplant, bekommt in aller Regel, was er möchte.
3. Ein Rückwechsel bleibt planbar. Solange die ÄApprO von 2002 gilt, bleibt die Anrechnungspraxis nach § 12 ÄAppO stabil. Verbindlich ist immer der Anrechnungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamts. Wer im Ausland startet, verliert den Weg zurück also nicht.
4. Bei der Berufsanerkennung geht es voran. Im Juni 2026 lag ein Referentenentwurf des BMG für eine Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen vor; die Deutsche Hochschulmedizin und die AWMF haben dazu am 12. Juni 2026 Stellung genommen. Die Richtung stimmt: schnellere Verfahren für qualifizierte Absolventinnen und Absolventen.
Bemerkenswert ist noch ein Punkt: Was die deutsche Reform an ambulanter Erfahrung und frühem Patientenkontakt anstrebt, ist an vielen unserer Partnerstandorte längst Alltag – kleine Gruppen, frühe Praxisphasen, feste Bezugsdozenten über mehrere Semester hinweg. Genau die Kontinuität also, die die internationale Forschung als Wirkfaktor beschreibt.
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Meinung des Autors
Ich habe selbst im europäischen Ausland studiert – Zahnmedizin in Sofia – und arbeite heute als eidgenössisch anerkannter Zahnarzt in Bern. Aus dieser Perspektive lese ich die Reformdebatte anders als jemand, der sie nur von außen verfolgt.
Mein wichtigster Punkt für alle, die gerade vor der Studienentscheidung stehen: Eine Reform, die 2017 angekündigt wurde und deren Starttermin seither mehrfach verschoben wurde, ist keine Planungsgrundlage. Wer heute 19 ist und wartet, bis das Studium in Deutschland „praxisnäher“ geworden ist, wartet auf einen Termin, den derzeit niemand garantieren kann. Studienzeit ist Lebenszeit, und die lässt sich nicht nachholen.
Was mich fachlich freut: Die Reformziele sind richtig. Früher Patientenkontakt, ambulante Erfahrung, Kontinuität in der Betreuung, Vertrauen in kleinen Schritten – das ist exakt das, was die internationale Forschung seit Jahren zeigt. Und es ist ziemlich genau das, was ich in Sofia erlebt habe: Gruppen von etwa zehn Studierenden, früher Kontakt zu echten Patienten, Dozenten, die einen über Semester hinweg kennen. Nicht weil dort etwas besser gemacht würde, sondern weil die Gruppengrößen es schlicht ermöglichen.
Die Initiative von MFT und AWMF vom Februar 2026 finde ich stark. Statt auf Berlin zu warten, verbessern die Fakultäten das, was sie eigenständig verbessern können. Das verdient Respekt.
Und noch etwas aus eigener Erfahrung: Am Ende zählt nicht, in welchem Land die Anatomieprüfung stattgefunden hat. Es zählt der EU-konforme Abschluss, die Approbation und das, was daraus wird. Mein Abschluss aus dem Ausland war die Eintrittskarte in ein Berufsleben, das ich mir selbst aussuchen konnte – bis hin zu der Frage, in welchem Land meine Familie lebt. Diese Freiheit wünsche ich jedem, der jetzt vor der Entscheidung steht.
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Zusammenfassung
Stand August 2026 gilt für das Medizinstudium in Deutschland weiterhin die Approbationsordnung von 2002. Das Praktische Jahr besteht unverändert aus drei Tertialen zu je 16 Wochen mit den Pflichtfächern Innere Medizin und Chirurgie. Die geplante Reform – vier Quartale, ambulantes Pflichtquartal, Allgemeinmedizin als Prüfungsfach, verbindlicher NKLM – ist inhaltlich fertig und international gut belegt, aber wegen der Finanzierungsfrage zwischen Bund und Ländern nicht in Kraft. Zuletzt war ein mögliches Inkrafttreten zum 1. Oktober 2027 im Gespräch.
Für Studieninteressierte heißt das: Die Rahmenbedingungen in Deutschland sind derzeit stabil, aber nicht in Bewegung. Wer nicht auf einen Studienplatz warten möchte, findet im europäischen Ausland Standorte, die vieles von dem, was die Reform anstrebt, bereits praktizieren – bei voller EU-Anerkennung und mit einem jederzeit offenen Weg zurück nach Deutschland.
- Im August 2026 gilt für das Medizinstudium in Deutschland weiterhin die Approbationsordnung für Ärzte aus dem Jahr 2002, zuletzt geändert im Jahr 2023.
- Das Praktische Jahr umfasst unverändert 48 Wochen in drei Tertialen zu je 16 Wochen, mit den Pflichtfächern Innere Medizin und Chirurgie sowie einem frei wählbaren Wahltertial.
- Die geplante Reform der Approbationsordnung würde das Praktische Jahr in vier Quartale zu je zwölf Wochen gliedern, ein ambulantes Pflichtquartal einführen und Allgemeinmedizin zum obligatorischen Prüfungsfach im Staatsexamen machen.
- Die Reform stockt vor allem an der Finanzierung: Die Mehrkosten für die Länder wurden zunächst auf rund 300 Millionen Euro jährlich geschätzt, nach Überarbeitung auf etwa 177 Millionen Euro; zuletzt war ein Inkrafttreten zum 1. Oktober 2027 im Gespräch.
- Der Medizinische Fakultätentag und die AWMF haben am 18. Februar 2026 Empfehlungen veröffentlicht, wie sich zentrale Reformziele bereits innerhalb der geltenden Approbationsordnung umsetzen lassen.
- Für ein Medizinstudium im europäischen Ausland ist die Richtlinie 2005/36/EG maßgeblich und nicht die deutsche Approbationsordnung; Famulaturen und Teile des Praxisjahres lassen sich weiterhin in Deutschland ableisten.
Weiterlesen
- Approbation und Anerkennung eines Medizinabschlusses aus dem EU-Ausland – wie die Richtlinie 2005/36/EG in der Praxis funktioniert.
- Wechsel zurück nach Deutschland: Wie viele Semester werden angerechnet? – Anrechnungstabellen für 23 Universitäten und alle Fristen.
- Medizin studieren ohne NC: der große Standortvergleich – Kosten, Anerkennung und Zulassung im direkten Vergleich.
- Studienplatzvergabe Medizin: Quoten, Fristen, TMS – wie das deutsche Verfahren aktuell funktioniert.
- Jeder elfte deutsche Medizinstudierende ist im Ausland eingeschrieben – die Zahlen hinter dem Trend.
Häufige Fragen zum Praktischen Jahr und zur PJ-Reform
Ist die neue Approbationsordnung für Ärzte bereits in Kraft?
Nein. Nach Angaben des Medizinischen Fakultätentags mit Stand 8. Juli 2026 gilt weiterhin die Approbationsordnung von 2002, zuletzt geändert 2023. Anderslautende Angaben beziehen sich auf Entwurfstermine, die nicht eingehalten wurden.
Wann tritt die PJ-Reform voraussichtlich in Kraft?
Ein verbindliches Datum gibt es nicht. Nach dem ursprünglich geplanten 1. Oktober 2025 nannte ein überarbeiteter Entwurf des BMG den 1. Oktober 2027. Da die Finanzierungsfrage zwischen Bund und Ländern ungeklärt ist, bleibt der Termin offen.
Wie ist das PJ aktuell aufgebaut?
Das PJ dauert 48 Wochen und gliedert sich in drei Tertiale zu je 16 Wochen: Innere Medizin, Chirurgie und ein frei wählbares Wahltertial. Danach folgt das dritte Staatsexamen.
Was würde sich mit der Reform konkret ändern?
Statt drei Tertialen gäbe es vier Quartale zu je zwölf Wochen. Neben Innerer Medizin und Chirurgie wäre mindestens ein Quartal im ambulanten vertragsärztlichen Bereich verpflichtend, und Allgemeinmedizin würde obligatorisches Prüfungsfach im abschließenden Staatsexamen.
Warum verzögert sich die Reform so lange?
Vor allem wegen der Kosten. Der Bundesrat hat mehrfach deutlich gemacht, dass die Länder erhebliche Mehrkosten nur mit einem Kostenausgleich des Bundes tragen können. Schätzungen lagen zunächst bei rund 300 Millionen Euro jährlich, nach Überarbeitung bei etwa 177 Millionen Euro.
Was haben MFT und AWMF im Februar 2026 beschlossen?
Beide Organisationen haben Empfehlungen veröffentlicht, wie zentrale Reformziele bereits innerhalb der geltenden Approbationsordnung umgesetzt werden können – unter anderem besserer Zugang zu ambulanten Lehrangeboten, Prüfung praktischer Kompetenzen in Parcoursformaten und verbesserte Lernbedingungen im PJ.
Betrifft die PJ-Reform auch Studierende im Ausland?
Nicht unmittelbar. Wer im Ausland studiert, absolviert das Praxisjahr nach der Ordnung des Studienlandes. Für die spätere Tätigkeit in Deutschland ist die EU-Richtlinie 2005/36/EG maßgeblich.
Kann ich Teile des PJ oder Famulaturen in Deutschland absolvieren, wenn ich im Ausland studiere?
Ja, das ist etablierte Praxis. Wichtig ist die frühzeitige Abstimmung mit der Heimatfakultät und der aufnehmenden Klinik oder Praxis. Sechs bis zwölf Monate Vorlauf sind eine gute Faustregel.
Wird das PJ vergütet?
Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Die Spanne reicht von keiner Aufwandsentschädigung über 300 bis 600 Euro monatlich bis zur Orientierung am BAföG-Höchstsatz, teils ergänzt um Unterkunft oder Verpflegung.
Was ist ein Longitudinal Integrated Clerkship?
Ein Ausbildungsmodell, bei dem Studierende über viele Monate dieselben Patienten, Lehrpersonen und Versorgungskontexte begleiten, statt in kurzen Blöcken zu rotieren. Die Forschung beschreibt Kontinuität, tragfähige Beziehungen und Immersion als die drei Wirkprinzipien.
Lohnt es sich, auf die Reform zu warten?
Aus unserer Sicht nein. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist offen, und Wartezeit lässt sich nicht nachholen. Wer schnell starten möchte, findet im europäischen Ausland anerkannte Studienplätze mit Beginn im Wintersemester oder Sommersemester.
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Über den Autor

Marcel Kloos
Eidgenössisch anerkannter Zahnarzt und Gründer der Medizinerschmiede
Marcel Kloos gründete die Medizinerschmiede bereits im Auslandsstudium, seither wurden über 500 Studienplätze vermittelt. Der gebürtige Stuttgarter studierte Zahnmedizin von 2015 bis 2021 in Sofia und ist eidgenössisch anerkannter Zahnarzt.
Heute lebt er in Bern und führt die Medizinerschmiede hauptberuflich als Inhaber.
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