Prüfungsrecht im Medizinstudium an der Charité Berlin: Versuche, Fristen, Altklausuren
15.08.2026
Die bundesweiten Regeln vorab: was die ÄAppO für alle festlegt
Der Rahmen gilt an jeder deutschen Fakultät gleich. Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) regelt die Staatsprüfungen:
- Drei Versuche pro Abschnitt: „Die einzelnen Teile des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung können zweimal wiederholt werden." Das gilt ebenso für den Dritten Abschnitt.
- Bundesweite Wirkung: Endgültig nicht bestanden gilt in ganz Deutschland – ein Hochschulwechsel ändert daran nichts.
- Kein Neustart: Auch ein erneutes Medizinstudium eröffnet keinen weiteren Versuch.
- Ladung von Amts wegen: Zum Wiederholungstermin lädt das Landesprüfungsamt selbst; der nächste Termin liegt in der Regel ein halbes Jahr später.
- Kein Verbessern: Ein bestandener Prüfungsabschnitt darf nicht wiederholt werden.
Alles davor – Modulprüfungen, Stationenprüfungen, Hausarbeiten, Anwesenheit – regelt jede Fakultät selbst. Und genau hier ist die Charité ein Sonderfall.
Die Berliner Besonderheit: kein Physikum, sondern der Modellstudiengang Medizin
Die Charité nutzt die Modellklausel des § 41 ÄAppO. Das bedeutet: Es gibt kein Physikum und keinen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. An seine Stelle treten die hochschuleigenen Modul- und Semesterabschlussprüfungen, die nach § 41 Abs. 2 Nr. 3 ÄAppO „in einer dem Regelstudiengang gleichwertigen Weise" prüfen müssen.
Der Studiengang ist so aufgebaut:
- 10 Semester Studium plus Praktisches Jahr, insgesamt rund sechs Jahre und drei Monate.
- 300 ECTS (30 pro Semester), verteilt auf 46 Pflichtmodule und 3 Wahlmodule.
- Rund 3.580 Unterrichtseinheiten über zehn Semester plus 1.920 Unterrichtseinheiten im Praktischen Jahr.
- Kein M1. Das M2 wird im 10. Fachsemester abgelegt, danach folgen PJ und M3.
- Zu Semesterbeginn läuft der Progress Test Medizin (PTM) – ein Standortbestimmungstest ohne Notenrelevanz.
Der funktionale Physikum-Ersatz steckt in der Semesterabschlussklausur des 5. Fachsemesters: Dort kommen zu den Modulinhalten zusätzlich mindestens 40 Fragen aus den Grundlagenfächern Physik, Chemie, Biologie und Verhaltenswissenschaften. Diese Klausur hat deshalb – kein Zufall – auch die strengere Wiederholungsregel.
Wie viele Prüfungsversuche hat man an der Charité?
Die Charité unterscheidet zwei Gruppen. Wörtlich heisst es in den offiziellen Prüfungsinformationen: „Die Stationsprüfung (2. und 4. Semester), die schriftliche Semesterabschlussprüfung im 5. Semester sowie die Hausarbeit (6. Semester), können nur zwei Mal wiederholt werden. Alle anderen Prüfungen können insgesamt bis zu fünf Mal wiederholt werden."
| Prüfung | Wiederholungen | Antritte insgesamt |
|---|---|---|
| Stationenprüfung (2. Fachsemester) | 2 | 3 |
| Stationenprüfung (4. Fachsemester) | 2 | 3 |
| Schriftliche Semesterabschlussprüfung 5. Fachsemester | 2 | 3 |
| Hausarbeit (6. Fachsemester) | 2 | 3 |
| Alle übrigen Prüfungen (Semesterabschlussklausuren, 3D-MC, OSCE) | 5 | 6 |
| M2 und M3 (Staatsexamen, ÄAppO) | 2 | 3 |
Zum Vergleich: An den meisten deutschen Fakultäten sind drei Antritte pro Prüfung das Maximum. Sechs Antritte auf eine Semesterabschlussklausur gibt es in dieser Form kaum irgendwo sonst.
Ein praktischer Hinweis, den man kennen sollte: Ab dem dritten Versuch genügt die reine Online-Anmeldung nicht mehr. Es ist ein unterzeichnetes Formular per E-Mail an das Prüfungsamt zu senden. Wer das übersieht, steht ohne gültige Anmeldung da – und verliert im schlimmsten Fall einen Prüfungszyklus.
Wenn du nicht sicher bist, wie viele Versuche in deinem Fall noch offen sind, schauen wir uns das gemeinsam an – hier kannst du dich kostenlos beraten lassen.
Welche Prüfungen dich Semester für Semester erwarten
An der Charité gibt es pro Semester in der Regel eine grosse Semesterabschlussklausur statt vieler kleiner Modulklausuren. Die Fragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice, Typ A) gestellt, pro Modul sind mindestens 20 Fragen vorgesehen.
| Fachsemester | Module | Prüfungen |
|---|---|---|
| 1 | M1–M4 | Semesterabschlussklausur, 60 MC-Fragen |
| 2 | M5–M8 | Klausur 80 Fragen; Stationenprüfung Teil 1 (4 Stationen) |
| 3 | M9–M12 | Klausur 80 Fragen; 3D-MC-Prüfung mit 20 Fragen |
| 4 | M13–M16 | Klausur 80 Fragen; Stationenprüfung Teil 2 (mündlich) und Teil 3 (OSCE) |
| 5 | M17–M20 | Klausur 120 Fragen (80 Modulinhalte + 40 Grundlagenfächer) |
| 6 | M21–M24 | Klausur 60 Fragen; Hausarbeit; Wahlmodul-Leistung |
| 7 | M25–M28 | Klausur 60 Fragen; Wahlmodul-Leistung |
| 8 | M29–M32 | Klausur 60 Fragen; Wahlmodul-Leistung |
| 9 | M33–M37 | Klausur 80 Fragen; OSCE |
| 10 | M38–M40 | Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) |
Diese Struktur ist der eigentliche Grund, warum viele Berliner Studierende die grosszügigen Wiederholungsregeln relativieren: Wer eine Klausur nicht besteht, muss nicht ein Fach nachholen, sondern den Stoff eines ganzen Semesters erneut abrufen. Ein Studierender formuliert das in einer öffentlichen Bewertung so: „wer ein Teil des Stoffes nicht gut beherrscht und durchfällt muss der gesamten Stoff eines Semesters wieder lernen."
Wie laufen die Klausuren an der Charité ab?
Die schriftlichen Prüfungen finden nach jedem Semester statt und werden im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt, Fragetyp A (Einfachauswahl). Bestanden ist, wer mindestens die Note 4 („ausreichend") erreicht.
Zur konkreten Bestehensgrenze in Prozent lohnt eine ehrliche Einordnung: Für den Vorgänger-Reformstudiengang ist eine absolute Grenze von 60 % mit Gleitklausel dokumentiert – „sollte der Mittelwert minus eine Standardabweichung unter 60 % liegen, gilt dieser Wert als Bestehensgrenze". Für den heutigen Modellstudiengang veröffentlicht die Charité auf ihren Prüfungsseiten keine Prozentzahl. Wer es für die eigene Kohorte genau wissen will, sollte die geltende Prüfungsordnung im Amtlichen Mitteilungsblatt heranziehen oder beim Prodekanat nachfragen – und sich nicht auf Zahlen aus Foren verlassen.
Anmeldung und Abmeldung
- Die Anmeldung erfolgt online im Hochschulinformationssystem (HIS) innerhalb fester Anmeldezeiträume vor jedem Semester.
- Innerhalb des Anmeldezeitraums kann die Anmeldung ohne Angabe von Gründen elektronisch storniert werden.
- Der Anmeldenachweis sollte gespeichert oder ausgedruckt werden – er ist im Streitfall dein einziger Beleg.
- Für die Hausarbeit in Modul 23 erfolgt die Anmeldung bereits am Ende des 5. Fachsemesters.
Einsicht und Einspruch
- Die Auswertung dauert etwa 14 Tage nach der letzten Prüfungswoche.
- Auf den Scan des eigenen Antwortbogens kann bis 14 Tage nach Veröffentlichung des Endergebnisses im HIS-Konto zugegriffen werden.
- Gegen einzelne Prüfungsfragen kann innerhalb von drei Werktagen nach Ende der Prüfungswoche über ein Online-Formular Einspruch erhoben werden. Diese Frist ist extrem kurz und wird regelmässig verpasst.
Stationenprüfung und OSCE: die praktischen Prüfungen
Neben den Klausuren prüft die Charité praktisch – und diese Formate sind es, bei denen die strengere Drei-Antritte-Regel gilt.
- Stationenprüfung Teil 1 am Ende des 2. Fachsemesters: vier Stationen, davon zwei mündlich und zwei praktisch.
- Stationenprüfung Teil 2 am Ende des 4. Fachsemesters: mündlich, vier Stationen.
- Stationenprüfung Teil 3 ebenfalls im 4. Fachsemester als OSCE mit vier Stationen.
- OSCE im 9. Fachsemester: Bewertung über Checklisten plus Global Ratings für kommunikative Kompetenzen.
- Für Stationenprüfung I und III sowie den OSCE im 9. Fachsemester gibt es ein persönliches schriftliches Feedback als PDF, inklusive Vergleich mit der Semesterkohorte.
- Im 3. Fachsemester kommt die 3D-MC-Prüfung hinzu: 20 Fragen an Modellen, Präparaten und histologischen Schnitten.
Die Hausarbeit im 6. Fachsemester
Ein Format, das an vielen Fakultäten fehlt und in Berlin prüfungsrechtlich ernst genommen wird: In Modul 23 schreiben Studierende eine wissenschaftliche Arbeit von 3.000 bis 5.000 Wörtern mit einer Bearbeitungszeit von sechs Wochen. Danach folgt eine öffentliche Präsentation.
Die Hausarbeit gehört zu den drei Prüfungen mit nur zwei Wiederholungen. Wer sie dreimal nicht besteht, hat sie endgültig nicht bestanden – mit denselben Folgen wie bei jeder anderen endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung.
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Wann fliegt man an der Charité raus?
Die kurze Antwort: sobald eine vorgeschriebene Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden ist. Dann ist die Exmatrikulation keine Ermessensentscheidung der Hochschule, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Massgeblich ist § 15 Abs. 3 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG). Danach sind Studierende zu exmatrikulieren, wenn sie „die Abschlussprüfung bestanden oder vorgeschriebene Leistungsnachweise endgültig nicht bestanden haben" (Nr. 3) oder wenn sie das Studium in keinem Studiengang mehr fortführen dürfen (Nr. 1). Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist von zwei Monaten vor – aber keinen Ermessensspielraum in der Sache.
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Praktisch heisst das: Ein Wechsel an eine andere deutsche Universität löst das Problem nicht. Wer in Berlin eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht besteht, kann sich für denselben Studiengang auch in München, Hamburg oder Leipzig nicht mehr immatrikulieren – die Landeshochschulgesetze der übrigen Bundesländer enthalten dieselbe Sperre.
Warum das Staatsexamen M2 die eigentliche Hürde an der Charité ist
Das ist der Punkt, an dem sich die Berliner Prüfungslogik von fast allen anderen unterscheidet – und er wird konsequent unterschätzt.
Weil es in Berlin kein M1 gibt und die hochschulinternen Prüfungen bis zu sechs Antritte erlauben, gibt es in den ersten neun Semestern kaum ein Ausschlussereignis. Ein Studierender bringt es in einer öffentlichen Bewertung vom August 2026 auf den Punkt: „Durch die wenigen Zwischen Prüfungen kommt fast jeder bis ins 10. Semester" – und weiter: „ab dann wird anhand des 2. Staatsexamens ausgesiebt."
Beim M2 gilt kein Charité-Recht mehr, sondern die ÄAppO: zwei Wiederholungen, drei Versuche, bundesweite Wirkung. Wer dort scheitert, hat nach neun Jahren Vorlauf – Abitur, Auswahlverfahren, zehn Semester Studium – keine Reserve mehr. Und weil M2 an der Charité erst im 10. Fachsemester liegt, fällt diese Entscheidung später als an Fakultäten, an denen das Physikum schon nach vier Semestern Klarheit schafft.
Die nüchterne Konsequenz für die eigene Planung: Die grosszügigen Wiederholungsregeln der Vorklinik sind ein Geschenk – aber kein Indikator dafür, wie es im Staatsexamen läuft. Wer in den Semesterklausuren regelmässig den vierten oder fünften Versuch braucht, sollte das als Frühwarnsignal lesen und nicht als Entwarnung.
Diese Fristen darfst du an der Charité nicht verpassen
| Anliegen | Frist |
|---|---|
| Abmeldung von einer Prüfung ohne Begründung | innerhalb des Anmeldezeitraums im HIS |
| Rücktritt aus wichtigem Grund | vor Prüfungsbeginn erklären, per E-Mail möglich |
| Arztbesuch bei Krankheit | spätestens am Prüfungstag |
| Antrag auf Nachteilsausgleich | spätestens 4 Wochen vor Beginn des ersten Prüfungszyklus |
| Einspruch gegen einzelne Prüfungsfragen | 3 Werktage nach Ende der Prüfungswoche |
| Einsicht in den Antwortbogen | bis 14 Tage nach Veröffentlichung des Endergebnisses |
| Gegenvorstellung schriftliche Prüfung | 1 Monat nach Bekanntgabe der endgültigen Bewertung |
| Gegenvorstellung mündliche Prüfung | spätestens 1 Woche nach Bekanntgabe |
Was das ärztliche Attest enthalten muss
- Als gültige Rücktrittsgründe nennt die Charité „eigene Erkrankung beziehungsweise Erkrankung eigener Kinder oder weitere seltene Härtefälle".
- Der Arzt muss spätestens am Prüfungstag aufgesucht werden – ein rückdatiertes Attest hilft nicht.
- Einzureichen ist die Bescheinigung eingescannt oder fotografiert, versehen mit Matrikelnummer, Prüfungsbezeichnung und Datum.
- Ohne wirksamen Rücktritt gilt die Prüfung als nicht bestanden – der Versuch ist verbraucht.
Nachteilsausgleich: der am häufigsten verschenkte Anspruch
Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Beginn des ersten Prüfungszyklus zu stellen. Verlangt wird ein aktuelles fachärztliches Attest mit konkreter Ausgleichsempfehlung, das sich auf die konkrete Prüfung und das Prüfungsformat bezieht. Nicht ausgeglichen wird, was die Kernkompetenz der Prüfung selbst betrifft.
Gerade bei ADHS, einer Autismus-Spektrum-Diagnose oder einer isolierten Leseschwäche ist das entscheidend: MC-Klausuren mit 80 bis 120 Fragen unter Zeitdruck bestraft eine langsamere Lesegeschwindigkeit härter als jedes Wissensdefizit. Rückwirkend lässt sich eine geschriebene Klausur damit nicht mehr retten. Wer den Verdacht hat, sollte die Diagnostik vor den letzten Versuch legen, nicht danach.
Wo findest du Altklausuren und Gedächtnisprotokolle für die Charité?
Die Lage hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert – mehrere Quellen, die in älteren Foren noch empfohlen werden, existieren nicht mehr. Stand August 2026:
- Fachschaftsinitiative Medizin (fsi-charite.de): die beste offene Quelle für die semesterweise Prüfungsstruktur – welche Module, wie viele Fragen, welche Prüfungsform. Eine eigene Altklausurensammlung gibt es dort nicht.
- ausarbeitungen.noblogs.org: studentische Sammlung für die Semester 1 bis 9, SMPP, OSCE und Staatsexamen. Der Altklausuren- und Testheftbereich ist offline; auf der Seite heisst es, der Prüfungsbereich der Charité habe darum gebeten, die Dropbox nicht weiter öffentlich zu verlinken. Der Bereich zu Stationenprüfung und OSCE ist teilweise noch aktiv. Achtung: Dort steht selbst der Hinweis, dass manche Ausarbeitungen „veraltete und falsche Lehraussagen" enthalten, etwa zum Basic Life Support.
- olmen.de (OLM): in älteren FAQ noch als zentrale Altklausurenquelle genannt – die Domain ist inzwischen abgelaufen und führt auf eine Parkseite.
- AMBOSS: die Charité stellt keine Campuslizenz zur Verfügung. Wer AMBOSS nutzen will, braucht ein Einzelabo. Das ist ein realer Kostenfaktor, der bei der Studienfinanzierung gern vergessen wird.
- Blackboard und Moodle: die offiziellen Materialien der Charité – virtuelle Patientenfälle, Untersuchungsvideos, Skripte, aufbereitete Vorlesungsaufzeichnungen und Wissenstests. Im ersten Semester läuft alles über Moodle, ab dem zweiten über Blackboard.
- Höhere Semester: in der Praxis inzwischen der wichtigste Kanal. Die Weitergabe läuft über Semestergruppen und persönliche Kontakte statt über öffentliche Links.
Ein Hinweis, der jedes Jahr Studierende Versuche kostet: Alte Gedächtnisprotokolle sind Lernhilfe, kein Ersatz für die aktuellen Lehrinhalte. Wer eine Wiederholungsklausur mit dem Material des Vorjahres angeht, lernt im Zweifel den falschen Stand.
Was Charité-Studierende selbst berichten
Auf StudyCheck kommt der Modellstudiengang Medizin der Charité auf 3,8 von 5 Punkten bei 369 Bewertungen (Stand August 2026). Drei Aussagen sind für das Prüfungsthema besonders aufschlussreich:
- „Durch die wenigen Zwischen Prüfungen kommt fast jeder bis ins 10. Semester" – und ab dann werde „anhand des 2. Staatsexamens ausgesiebt" (Bewertung vom 02.08.2026).
- „der Stress und der Druck davon viel reduziert" – die Wahrnehmung, dass der Modellstudiengang gegenüber dem klassischen Aufbau entlastet (Bewertung vom 12.08.2026).
- „Im Modellstudiengang 1.0 gab es pro Semester 4 Klausuren … jetzt schreibt man nur 1 Prüfung pro Semester", und wer dann durchfalle, müsse „der gesamten Stoff eines Semesters wieder lernen" (Bewertung vom 12.07.2022).
Zusammengenommen ergibt sich ein stimmiges Bild: Die Charité verteilt den Druck anders. Sie nimmt ihn aus der Vorklinik heraus und konzentriert ihn auf eine grosse Klausur pro Semester und am Ende auf das M2.
Der Zeitpunkt entscheidet: was du tun kannst, bevor die Versuche weg sind
Das ist die wichtigste Erfahrung aus über 500 vermittelten Studienplätzen: Zwischen „noch ein Versuch offen" und „endgültig nicht bestanden" liegen völlig unterschiedliche Handlungsspielräume.
Solange noch Versuche offen sind, kannst du:
- einen Nachteilsausgleich beantragen – rechtzeitig, mit fachärztlichem Attest,
- bei belegbarer Erkrankung wirksam zurücktreten, statt einen Versuch zu verbrennen,
- über einen Härtefallantrag beim Prüfungsausschuss sprechen,
- und – der Punkt, den fast niemand rechtzeitig prüft – einen sauberen Wechsel ins EU-Ausland vorbereiten, solange dein Prüfungsanspruch noch besteht.
Nach dem endgültigen Nichtbestehen bleibt genau ein verlässlicher Weg zur deutschen Approbation: ein vollständiges Medizinstudium in der EU, vom ersten Semester an, ohne jede Anrechnung deutscher Vorleistungen. Die Anerkennung läuft dann über die Richtlinie 2005/36/EG. Wer sich stattdessen Semester anrechnen lässt, baut auf einem rechtlich verbrauchten Fundament auf – und riskiert, das gesamte Studium umsonst zu absolvieren.
Und es gibt die Variante, an die im dritten Fehlversuch niemand mehr denkt: gar nicht erst in diese Lage kommen. Wer heute überlegt, ob er sich ein weiteres Jahr durch TMS, Auswahlverfahren und Wartezeit kämpft, kann in der EU auch NC-frei anfangen – Semestergebühren ab 1.750 Euro, kleinere Jahrgänge, mehr mündliche und praktische Prüfungsformate, direkter Draht zu den Dozenten. In vielen unserer Standorte ist nach der Vorlesung das Meer die nächste Station und nicht die Bibliothek. Das ist kein Kompromiss, sondern für viele der bessere Weg zum selben Abschluss.
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Meinung des Autors
Die Charité macht in meinen Augen prüfungsrechtlich vieles richtig. Sechs Antritte auf eine Semesterklausur nehmen genau den Druck raus, der andernorts dazu führt, dass Leute krank in eine Prüfung gehen, weil sonst ein Jahr weg ist. Das ist studierendenfreundlich, und ich wünschte, mehr Fakultäten würden es so halten.
Was mich trotzdem beschäftigt, ist der Zeitpunkt der Wahrheit. Wenn die eigentliche Selektion erst im 10. Semester über das M2 läuft, dann trifft ein Scheitern Menschen, die bereits fünf Jahre investiert haben – und für die es danach bundesrechtlich nur noch zwei Wiederholungen gibt. Wer in Berlin studiert, sollte deshalb die eigenen Semesterklausuren ernst nehmen, auch wenn formal noch drei Versuche übrig sind. Der vierte Versuch ist kein Sicherheitsnetz, sondern ein Signal.
Und der Satz, den ich in jeder Beratung sage: Fast alle melden sich nach dem letzten Fehlversuch. Der richtige Zeitpunkt ist davor. Ich habe selbst im Ausland studiert – in Sofia, mit Meer in erreichbarer Nähe und einem System, das anders prüft als das deutsche. Rückblickend war das kein Plan B. Für viele, die ich heute berate, ist es die Entscheidung, mit der es überhaupt erst funktioniert hat.
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Zusammenfassung
- Die Charité bildet im Modellstudiengang Medizin nach § 41 ÄAppO aus: zehn Semester plus Praktisches Jahr, 300 ECTS, 46 Pflicht- und 3 Wahlmodule – und kein Physikum.
- Stationsprüfung im 2. und 4. Semester, die Klausur des 5. Semesters und die Hausarbeit im 6. Semester dürfen zweimal wiederholt werden; alle übrigen Prüfungen bis zu fünf Mal.
- Ab dem dritten Versuch genügt die Online-Anmeldung nicht mehr – es ist ein unterzeichnetes Formular per E-Mail an das Prüfungsamt zu senden.
- Das M2 im 10. Fachsemester fällt aus der Charité-Logik heraus: Dort gelten die ÄAppO-Regeln mit nur zwei Wiederholungen und bundesweiter Wirkung.
- Kritische Fristen: drei Werktage für den Einspruch gegen Prüfungsfragen, vier Wochen für den Nachteilsausgleich, 14 Tage für die Einsicht, ein Monat beziehungsweise eine Woche für die Gegenvorstellung.
- Bei endgültigem Nichtbestehen ist die Exmatrikulation nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 BerlHG zwingend; § 14 Abs. 3 Nr. 2 BerlHG erklärt, warum die Sperre bundesweit wirkt.
Berlin ist ein guter Ort zum Medizinstudieren – aber die grosszügigen Wiederholungsregeln sind kein Freibrief. Sie verschieben die Entscheidung nur nach hinten. Wer früh in die eigene Prüfungsordnung schaut und seine Versuche mitzählt, entscheidet in Ruhe statt unter Druck.
Das sagen unsere Studierenden
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Weiterlesen
- Zwangsexmatrikulation im Medizinstudium – der Leitartikel mit allen rechtlichen Grundlagen und Handlungsoptionen.
- Prüfungsrecht an der Universität Bielefeld – unbegrenzte Wiederholungen bei Modulprüfungen, aber nur drei Versuche je Äquivalenzleistung.
- Prüfungsrecht an der RWTH Aachen – der Modellstudiengang mit Ärztlicher Basisprüfung im Vergleich.
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Quellen: Prüfungsinformationen der Charité – Universitätsmedizin Berlin (campusnet.charite.de, Modellstudiengang Medizin), Prüfungs- und Studienordnung des Modellstudiengangs Medizin im Amtlichen Mitteilungsblatt der Charité, Semesterübersichten der Fachschaftsinitiative Medizin, Berliner Hochschulgesetz (§§ 14, 15 BerlHG), Approbationsordnung für Ärzte (§§ 20, 41 ÄAppO), Bewertungen auf StudyCheck. Stand: August 2026. Verbindlich ist immer die aktuelle Fassung der jeweiligen Ordnung. Dieser Beitrag dient allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar; für verbindliche Auskünfte sind das Prüfungsamt der Charité beziehungsweise ein Fachanwalt für Verwaltungs- oder Hochschulrecht zuständig.
Wie viele Versuche hat man an der Charité pro Prüfung?
Die Stationsprüfung im 2. und 4. Semester, die schriftliche Semesterabschlussprüfung im 5. Semester und die Hausarbeit im 6. Semester können zweimal wiederholt werden, es gibt also drei Antritte. Alle anderen Prüfungen können bis zu fünf Mal wiederholt werden, also sechs Antritte insgesamt.
Gibt es an der Charité ein Physikum?
Nein. Die Charité bildet im Modellstudiengang Medizin nach der Modellklausel des § 41 ÄAppO aus. Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung entfällt. An seine Stelle treten die hochschuleigenen Semesterabschlussprüfungen, wobei die Klausur des 5. Fachsemesters zusätzlich mindestens 40 Fragen aus den Grundlagenfächern enthält.
Wann wird an der Charité das Staatsexamen geschrieben?
Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) wird im 10. Fachsemester abgelegt. Danach folgen das Praktische Jahr und der Dritte Abschnitt (M3). Für M2 und M3 gilt die ÄAppO mit jeweils zwei Wiederholungen, also drei Versuchen.
Wann werde ich an der Charité exmatrikuliert?
Sobald eine vorgeschriebene Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden ist. § 15 Abs. 3 Nr. 3 BerlHG schreibt die Exmatrikulation dann zwingend vor, die Hochschule hat keinen Ermessensspielraum. Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist von zwei Monaten vor.
Kann ich nach einer Exmatrikulation an der Charité an einer anderen deutschen Uni weiterstudieren?
In der Regel nicht. § 14 Abs. 3 Nr. 2 BerlHG stellt ausdrücklich auf Prüfungen ab, die „an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden" wurden. Alle Landeshochschulgesetze enthalten einen entsprechenden Versagungsgrund für die Immatrikulation.
Wie viele Fragen hat eine Semesterabschlussklausur an der Charité?
Das hängt vom Semester ab: 60 Fragen im 1., 6., 7. und 8. Fachsemester, 80 Fragen im 2., 3., 4. und 9. Fachsemester und 120 Fragen im 5. Fachsemester, davon 40 aus den Grundlagenfächern. Im 3. Fachsemester kommt eine 3D-MC-Prüfung mit 20 Fragen hinzu.
Bis wann muss ich einen Nachteilsausgleich an der Charité beantragen?
Spätestens vier Wochen vor Beginn des ersten Prüfungszyklus. Erforderlich ist ein aktuelles fachärztliches Attest mit einer konkreten Ausgleichsempfehlung, die sich auf die jeweilige Prüfung und das Prüfungsformat bezieht. Rückwirkend ist ein Nachteilsausgleich nicht möglich.
Wie melde ich mich an der Charité krank von einer Prüfung ab?
Der Rücktritt muss vor Prüfungsbeginn erklärt werden, per E-Mail ist das möglich. Bei Krankheit ist spätestens am Prüfungstag ein Arzt aufzusuchen. Die Bescheinigung wird eingescannt oder fotografiert eingereicht, versehen mit Matrikelnummer, Prüfungsbezeichnung und Datum.
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Prüfungsbewertung vorzugehen?
Gegen einzelne Prüfungsfragen kann innerhalb von drei Werktagen nach Ende der Prüfungswoche über ein Online-Formular Einspruch erhoben werden. Eine Gegenvorstellung gegen die Bewertung ist bei schriftlichen Prüfungen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der endgültigen Bewertung möglich, bei mündlichen Prüfungen spätestens eine Woche danach.
Wo finde ich Altklausuren für die Charité?
Der Altklausurenbereich von ausarbeitungen.noblogs.org ist offline, die früher genannte Plattform olmen.de existiert nicht mehr. Aktuell bleiben die semesterweisen Prüfungsübersichten der Fachschaftsinitiative, die Materialien in Blackboard und Moodle, der noch teilweise aktive SMPP- und OSCE-Bereich der studentischen Sammlung sowie die Weitergabe über höhere Semester. Eine Campuslizenz für AMBOSS stellt die Charité nicht bereit.
Wie lang ist die Hausarbeit im 6. Fachsemester?
Sie umfasst 3.000 bis 5.000 Wörter bei einer Bearbeitungszeit von sechs Wochen und wird anschliessend öffentlich präsentiert. Angemeldet wird sie bereits am Ende des 5. Fachsemesters. Sie darf nur zweimal wiederholt werden.
Was kann ich tun, wenn an der Charité alle Versuche aufgebraucht sind?
Es gibt zwei Wege, und sie führen zu ganz unterschiedlichen Berufsaussichten.
Weg 1 – Neustart in der EU: Ein vollständiges Medizinstudium an einer EU-Universität wird über die Richtlinie 2005/36/EG anerkannt und führt zur deutschen Approbation. Voraussetzung ist, dass das Studium komplett neu absolviert wird und keine Leistungen aus dem gescheiterten deutschen Studium angerechnet werden. Semestergebühren beginnen bei 1.750 Euro. Das ist der einzige verlässliche Weg zurück in den deutschen Arztberuf.
Weg 2 – Quereinstieg im höheren Fachsemester ausserhalb der EU: Ausserhalb der EU rechnen einige Universitäten deutsche Vorleistungen an, sodass ein Einstieg in ein höheres Fachsemester möglich ist – der Abschluss ist also schneller erreicht. Der Preis dafür ist erheblich: Ein Diplom aus einem Nicht-EU-Land fällt nicht unter die automatische EU-Anerkennung, und der endgültig verbrauchte Prüfungsanspruch versperrt in Deutschland zusätzlich den Weg über die Kenntnisprüfung. Realistisch bleiben dann diese Optionen:
- Österreich: Zulassung zum Arztberuf über die Nostrifizierung – die Universität prüft das Diplom und schreibt fehlende Prüfungen vor, die nachgeholt werden müssen.
- Schweiz: Nicht-EU-Diplome werden von der MEBEKO nicht anerkannt. Möglich sind eine befristete Tätigkeit unter Aufsicht mit kantonaler Bewilligung oder das Ablegen der eidgenössischen Prüfung.
- Grossbritannien: Registrierung beim General Medical Council, in der Regel über den PLAB-Test plus Englischnachweis.
- USA: ECFMG-Zertifizierung über die USMLE-Prüfungen, anschliessend Bewerbung um eine Residency-Stelle.
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Über den Autor

Marcel Kloos
Eidgenössisch anerkannter Zahnarzt und Gründer der Medizinerschmiede
Marcel Kloos gründete die Medizinerschmiede bereits im Auslandsstudium, seither wurden über 500 Studienplätze vermittelt. Der gebürtige Stuttgarter studierte Zahnmedizin von 2015 bis 2021 in Sofia und ist eidgenössisch anerkannter Zahnarzt.
Heute lebt er in Bern und führt die Medizinerschmiede hauptberuflich als Inhaber.
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Ahmad

Sabrina

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