Prüfungsrecht im Medizinstudium an der RWTH Aachen: Wiederholungen, Fehlzeiten, Basisprüfung
14.08.2026
Die bundesweiten Regeln vorab: was die ÄAppO für alle festlegt
Bevor es um Aachen im Speziellen geht, der Rahmen, der an jeder deutschen Fakultät gilt. Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) regelt die Staatsprüfungen:
- Drei Versuche pro Abschnitt: Erster Abschnitt (M1/Physikum), Zweiter Abschnitt (M2) und Dritter Abschnitt (M3) können jeweils zweimal wiederholt werden.
- Bundesweite Wirkung: Ist ein Abschnitt endgültig nicht bestanden, ist er es in ganz Deutschland – ein Hochschulwechsel hilft nicht.
- Keine Wiederholung nach Neustart: Auch ein erneutes Medizinstudium eröffnet keinen weiteren Versuch.
- Kein Verbessern: Eine bestandene Prüfung oder ein bestandener Prüfungsteil darf nicht wiederholt werden.
- Ladung von Amts wegen: Zur Wiederholung wird man vom Landesprüfungsamt zum nächsten Termin geladen.
Alles, was vor den Staatsprüfungen liegt – Testate, Kursprüfungen, Scheine, Anwesenheit – regelt dagegen jede Fakultät selbst. Genau deshalb lohnt der Blick in die Ordnung der eigenen Uni.
Die Besonderheit in Aachen: kein Physikum, sondern die Ärztliche Basisprüfung
Aachen nutzt die Modellklausel des § 41 ÄAppO. Statt des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung steht am Ende des sechsten Semesters die Ärztliche Basisprüfung (ÄBP). Sie gilt als Gleichwertigkeit zum M1 und ist Zulassungsvoraussetzung für den Dritten Studienabschnitt.
Aufbau der Basisprüfung
- OSPE (Objective Structured Practical Examination): mündlich-praktisch, an zwei Tagen, zehn Stationen mit je 8 Minuten Prüfungszeit. Gewichtung: 60 % der Gesamtnote.
- Multiple-Choice-Klausur: schriftlich, Inhalte der Systemblöcke und Querschnittsveranstaltungen. Gewichtung: 40 %.
- Angeboten wird die ÄBP zweimal jährlich in der vorlesungsfreien Zeit.
Bestehensgrenze
Beide Teile müssen mit mindestens 60 % der erreichbaren Punkte bestanden werden. Alternativ greift die Gleitklausel: bestanden ist auch, wer die durchschnittliche Leistung der Erstteilnehmer nach Mindeststudienzeit um nicht mehr als 22 % unterschreitet – dabei müssen aber in jedem Fall mindestens 50 % erreicht werden.
Wie oft darf man die Basisprüfung wiederholen?
Die klare Antwort aus § 32 der Aachener Ordnung:
- OSPE und MC-Klausur können jeweils zweimal wiederholt werden – also drei Versuche pro Teil.
- Wird nur ein Teil nicht bestanden, muss auch nur dieser Teil wiederholt werden. Das ist ein echter Vorteil gegenüber dem Regelstudiengang.
- Wiederholung ist frühestens nach einem Semester zum nächsten Prüfungstermin möglich; die Ladung erfolgt von Amts wegen.
- Nach zwei erfolglosen Wiederholungsversuchen gilt man als endgültiger Nichtbesteher im gesamten Bundesgebiet. Eine Zulassung zum M1 nach ÄAppO oder zu einer äquivalenten Modellstudiengangsprüfung ist dann nicht mehr möglich – auch nicht nach einem erneuten Medizinstudium.
Wer bereits an einer anderen Fakultät drei erfolglose Versuche im M1 oder in einer vergleichbaren Modellprüfung hatte, wird in Aachen erst gar nicht zur ÄBP zugelassen (§ 26 Abs. 2).
Wenn du nicht sicher bist, wie viele Versuche in deinem Fall noch offen sind, schauen wir uns das gemeinsam an – hier kannst du dich kostenlos beraten lassen.
Kursprüfungen und Testate: die wenig bekannte Doppelgrenze
Deutlich komplexer als bei der Basisprüfung ist die Lage bei den semesterbegleitenden Kursprüfungen. Hier gilt in Aachen eine doppelte Begrenzung (§ 19 Abs. 7a):
- Maximal zwei Kursteilnahmen pro Pflichtveranstaltung.
- Maximal drei Prüfungsversuche pro Kursteilnahme.
Rechnerisch sind das bis zu sechs Versuche – aber eben gebunden an nur zwei Kursdurchgänge. Und da Pflichtveranstaltungen im Jahresrhythmus laufen, kostet jede zweite Kursteilnahme ein ganzes Studienjahr.
Erster Studienabschnitt (1. und 2. Semester)
- Erste Wiederholung: spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters.
- Zweite Wiederholung: als Generalwiederholung kurz vor Beginn des zweiten Studienjahres.
- Wer die Generalwiederholung nicht besteht oder nicht antritt, muss die Pflichtveranstaltung vollständig wiederholen – erst ein Jahr später.
Zweiter und Dritter Studienabschnitt
- Erste und zweite Wiederholung spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters.
- Danach ebenfalls vollständige Wiederholung der Veranstaltung im Jahresabstand.
- Ausnahme Blockpraktika im Dritten Studienabschnitt: Bei regelmässiger Teilnahme muss nur die Prüfung wiederholt werden, nicht das Praktikum. Hier sind maximal sechs Prüfungsversuche pro Fach möglich, eine erneute Blockteilnahme ist ausgeschlossen.
Wann ist eine Kursprüfung endgültig nicht bestanden?
§ 19 Abs. 10 formuliert es kurz: „Eine Kursprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die zum Bestehen notwendigen Leistungen nicht mehr wiederholt werden können.“ In der Praxis: wenn die zweite Kursteilnahme mit dem dritten Versuch endet.
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Anwesenheitspflicht: die konkreten Zahlen
Anwesenheitspflichtig sind Praktika, praktische Übungen, Patientendemonstrationen, Seminare, POL-Seminare, Querschnittsveranstaltungen sowie Systemblöcke und klinische Blockpraktika. Die Grenzen (§ 19 Abs. 4):
| Veranstaltung | Erlaubte Fehlzeit |
|---|---|
| 10 oder mehr Termine | maximal 10 % der Termine |
| 4 bis 10 Termine | maximal 1 Termin |
| Praktisches Jahr | 30 Fehltage gesamt, davon max. 20 pro Tertial |
Ein Überschreiten kann in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert werden, wenn eine Nacharbeit technisch möglich ist – die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss.
Krankmeldung: die 5-Werktage-Regel
Wer wegen Krankheit eine Kursprüfung verschieben will, muss vor Prüfungsbeginn im Sekretariat der Modellstudiengangsleitung anrufen oder mailen und innerhalb von fünf Werktagen ein ärztliches Attest nachreichen. Wer sich ordnungsgemäss abmeldet, muss am nächsten stattfindenden Termin antreten.
Bei der Basisprüfung gilt: Abmeldung ohne Angabe von Gründen ist nur bei erstmaliger Antragstellung und nur bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin möglich. Danach zählt nur ein anerkannter wichtiger Grund – bei Krankheit mit fachärztlichem Attest.
Was in Aachen zusätzlich zu beachten ist
Der Progress Test ist Pflicht
Der Progress Test Medizin geht in kein Zeugnis ein – die Teilnahme ist aber verpflichtend und Voraussetzung für die Zulassung zum nächsten Studienabschnitt: zwei Tests im Ersten, vier im Zweiten und drei im Dritten Studienabschnitt.
Die Freiwilligkeitserklärung und der Ortswechsel
Ein Punkt, der bei der Einschreibung leicht untergeht: Jeder Studierende unterschreibt eine Erklärung zur freiwilligen Teilnahme am Modellstudiengang. Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass ein Studienortwechsel ohne Verlust von Anerkennung und Studienzeit nicht gewährleistet ist, weil der Aufbau vom Regelstudiengang abweicht.
Das ist keine Kleinigkeit. Wer in Aachen in Schwierigkeiten gerät und über einen Wechsel nachdenkt, hat es strukturell schwerer als jemand aus einem Regelstudiengang. Die Fakultät stellt dafür Äquivalenzlisten bereit (Anlage 12 der Ordnung) – die Anerkennung entscheidet aber letztlich das Landesprüfungsamt nach § 12 ÄAppO.
Weitere Eckdaten
- Studienbeginn ausschliesslich zum Wintersemester.
- Krankenpflegedienst: 90 Tage, davon 60 Tage bis zum Zweiten Studienabschnitt, der Rest bis zur Basisprüfung.
- Famulatur: 4 Monate, frühestens nach vier theoretisch-klinischen Systemblöcken.
- Wahlpflicht: 14 Credits bis zur Basisprüfung, insgesamt 30 Credits bis zum Ende des Dritten Studienabschnitts.
- Ein vollständiges Parallelstudium in zwei Semestern ist nicht zulässig.
Wenn es in Aachen nicht mehr weitergeht
Die wichtigste juristische Einordnung zuerst: Ein endgültiges Nichtbestehen der Ärztlichen Basisprüfung sperrt den Weg zum Medizinstudium in ganz Deutschland. Das Studiendekanat ist verpflichtet, dies dem Landesprüfungsamt mitzuteilen.
Was danach bleibt, ist der Weg ins EU-Ausland. Ein vollständiges Medizinstudium an einer EU-Universität führt über die Richtlinie 2005/36/EG zur automatischen Anerkennung und damit zur deutschen Approbation – ohne Kenntnisprüfung. Wichtig ist dabei, dass das Studium vollständig neu absolviert wird und keine Leistungen aus dem gescheiterten deutschen Studium angerechnet werden.
Die Details dazu – auch zur Frage, welche Standorte dafür in Frage kommen und was sie kosten – haben wir im Leitartikel Zwangsexmatrikulation im Medizinstudium zusammengestellt.
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Meinung des Autors
Was mir an der Aachener Ordnung auffällt, ist die Freiwilligkeitserklärung. Man unterschreibt bei der Einschreibung, dass ein Studienortwechsel später nicht ohne Verlust möglich sein wird – in einer Lebensphase, in der man überhaupt nicht damit rechnet, dass man je wechseln will.
Das ist rechtlich sauber und offen kommuniziert. Trotzdem würde ich jedem Studienanfänger raten, diesen Satz beim Unterschreiben wirklich zu lesen. Ein Modellstudiengang ist didaktisch oft der bessere Weg – er macht dich aber weniger beweglich, falls das Leben dazwischenkommt.
Und noch etwas aus der Beratungspraxis: Fast alle, die sich bei uns melden, tun das nach dem dritten Fehlversuch. Der bessere Zeitpunkt ist nach dem zweiten. Dann hat man noch einen Versuch in der Hand und trifft eine Entscheidung aus einer Position der Ruhe statt aus einer Notlage.
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Zusammenfassung
- Die RWTH Aachen führt seit dem Wintersemester 2003/04 einen Modellstudiengang Medizin, in dem es kein Physikum im klassischen Sinn gibt.
- An die Stelle des Ersten Abschnitts tritt die Ärztliche Basisprüfung am Ende des sechsten Semesters, die sich aus einem OSPE mit 60 % und einer Multiple-Choice-Klausur mit 40 % Gewichtung zusammensetzt.
- Beide Teile der Ärztlichen Basisprüfung können jeweils zweimal wiederholt werden, wobei nur der nicht bestandene Teil erneut abgelegt werden muss.
- Bei Kursprüfungen gelten nach der Ordnung in der Fassung vom 24.09.2024 maximal zwei Kursteilnahmen pro Pflichtveranstaltung und maximal drei Prüfungsversuche pro Kursteilnahme.
- Bei anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen mit zehn oder mehr Terminen dürfen höchstens 10 % der Termine versäumt werden; im Praktischen Jahr sind 30 Fehltage möglich, davon maximal 20 pro Tertial.
- Ein endgültiges Nichtbestehen der Ärztlichen Basisprüfung wirkt bundesweit; danach bleibt der Weg über ein vollständig neu absolviertes Medizinstudium an einer EU-Universität nach der Richtlinie 2005/36/EG.
Aachen ist ein Standort mit eigenen Spielregeln. Die Ärztliche Basisprüfung ist in einem Punkt fairer als das klassische Physikum – man muss nur den nicht bestandenen Teil wiederholen. Dafür ist die Doppelgrenze bei den Kursprüfungen streng: Wer die zweite Kursteilnahme verbraucht, verliert schnell ein ganzes Studienjahr, weil alle Pflichtveranstaltungen nur im Jahresrhythmus laufen.
Wer früh in die eigene Prüfungsordnung schaut, plant besser. Und wer bereits einen zweiten Fehlversuch hinter sich hat, sollte parallel zum dritten Versuch wissen, welche Wege danach offenstehen – nicht erst, wenn der Bescheid da ist.
Das sagen unsere Studierenden
Wie unsere Begleitung in der Praxis funktioniert, kannst du unabhängig nachlesen: Bewertungen der Medizinerschmiede auf Trustpilot.
Weiterlesen
- Zwangsexmatrikulation im Medizinstudium – der Leitartikel mit allen rechtlichen Grundlagen und Handlungsoptionen.
- Medizin studieren ohne NC: Der Standortvergleich – die Standorte im EU-Ausland mit Preisen und Anerkennung.
- Der Aufbau des Medizinstudiums in Bulgarien – wie ein Studium ohne Physikum-Logik im EU-Ausland funktioniert.
- Jeder elfte deutsche Medizinstudierende ist im Ausland eingeschrieben – wie gross diese Gruppe inzwischen ist.
Quelle: Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Medizin der RWTH Aachen vom 05.11.2008 in der Fassung der sechsten Änderungsordnung vom 24.09.2024 (Amtliche Bekanntmachung 2024/123) sowie Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO). Stand: August 2026. Verbindlich ist immer die aktuelle Fassung der jeweiligen Ordnung.
Wie oft darf man an der RWTH Aachen eine Klausur wiederholen?
Bei semesterbegleitenden Kursprüfungen sind maximal drei Prüfungsversuche pro Kursteilnahme erlaubt, und es sind maximal zwei Kursteilnahmen pro Pflichtveranstaltung möglich. Die Ärztliche Basisprüfung kann in jedem ihrer beiden Teile zweimal wiederholt werden, also drei Versuche je Teil.
Gibt es an der RWTH Aachen ein Physikum?
Nein. Im Aachener Modellstudiengang tritt an die Stelle des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung die Ärztliche Basisprüfung am Ende des sechsten Semesters. Sie gilt als gleichwertig zum M1.
Wie viel darf man in Aachen im Medizinstudium fehlen?
Bei anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen mit zehn oder mehr Terminen dürfen maximal 10 % der Termine versäumt werden. Bei Veranstaltungen mit vier bis zehn Terminen darf maximal ein Termin fehlen. Im Praktischen Jahr sind 30 Fehltage anrechenbar, davon höchstens 20 pro Tertial.
Was passiert, wenn ich die Ärztliche Basisprüfung endgültig nicht bestehe?
Dann gilt man als endgültiger Nichtbesteher im gesamten Bundesgebiet. Eine Zulassung zum M1 nach ÄAppO oder zu einer äquivalenten Prüfung an einem anderen Modellstudiengang ist nicht mehr möglich, auch nicht nach einem erneuten Medizinstudium in Deutschland. Das Studiendekanat meldet dies dem Landesprüfungsamt.
Muss ich bei der Basisprüfung beide Teile wiederholen?
Nein. Wird nur ein Teil nicht bestanden, muss auch nur dieser Teil wiederholt werden. Die Wiederholung ist frühestens nach einem Semester zum nächsten Prüfungstermin möglich.
Wie melde ich mich in Aachen krank von einer Prüfung ab?
Bei Kursprüfungen muss die Meldung telefonisch oder per Mail vor Prüfungsbeginn im Sekretariat der Modellstudiengangsleitung erfolgen. Innerhalb von fünf Werktagen ist ein ärztliches Attest nachzureichen. Danach ist der nächste stattfindende Prüfungstermin wahrzunehmen.
Kann ich nach dem endgültigen Nichtbestehen im EU-Ausland weiterstudieren?
Ja. Ein vollständiges Medizinstudium an einer EU-Universität wird über die Richtlinie 2005/36/EG automatisch anerkannt und führt zur deutschen Approbation. Voraussetzung ist, dass das Studium vollständig neu absolviert wird und keine Leistungen aus dem gescheiterten deutschen Studium angerechnet werden.
Erschwert der Modellstudiengang einen Hochschulwechsel?
Ja, strukturell. Studierende unterschreiben bei der Einschreibung eine Erklärung, in der festgehalten ist, dass ein Studienortwechsel ohne Verlust von Anerkennung und Studienzeit nicht gewährleistet ist. Die Fakultät stellt Äquivalenzlisten bereit, entschieden wird die Anrechnung aber vom Landesprüfungsamt nach § 12 ÄAppO.
Was Studierende über die Medizinerschmiede sagen
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Über den Autor

Marcel Kloos
Eidgenössisch anerkannter Zahnarzt und Gründer der Medizinerschmiede
Marcel Kloos gründete die Medizinerschmiede bereits im Auslandsstudium, seither wurden über 500 Studienplätze vermittelt. Der gebürtige Stuttgarter studierte Zahnmedizin von 2015 bis 2021 in Sofia und ist eidgenössisch anerkannter Zahnarzt.
Heute lebt er in Bern und führt die Medizinerschmiede hauptberuflich als Inhaber.
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