Prüfungsrecht im Medizinstudium an der Universität Augsburg: Versuche, Fristen, Attest
14.08.2026
Die bundesweiten Regeln vorab: was die ÄAppO für alle festlegt
Der Rahmen gilt an jeder deutschen Fakultät gleich. Die Approbationsordnung für Ärzte regelt die Staatsprüfungen:
- Drei Versuche pro Abschnitt: M1, M2 und M3 können jeweils zweimal wiederholt werden.
- Bundesweite Wirkung: Endgültig nicht bestanden gilt in ganz Deutschland – ein Hochschulwechsel ändert daran nichts.
- Kein Neustart: Auch ein erneutes Medizinstudium eröffnet keinen weiteren Versuch.
- Ladung von Amts wegen zum nächsten Prüfungstermin.
Alles davor – Modulprüfungen, Testate, Anwesenheit – regelt jede Fakultät selbst.
Die Augsburger Besonderheit: Begrenzung über die Prüfungszählung
Die Universität Augsburg stellt ausdrücklich klar, dass die Regelungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) zur Studienzeit auf den Modellstudiengang nicht unmittelbar anwendbar sind. Es gibt keine studienzeitbegrenzende Regelstudienzeit.
Stattdessen begrenzt die Anzahl der Prüfungsversuche das Studium. Praktisch heisst das: Du wirst nicht exmatrikuliert, weil du zu lange studierst – sondern weil deine Versuche aufgebraucht sind. Wer seine Versuche im Blick behält, hat mehr zeitliche Luft als an vielen anderen Standorten.
Wie oft darf man in Augsburg eine Prüfung wiederholen?
- Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden – also drei Versuche.
- Schriftliche Hausarbeiten nur einmal.
- Die erste Wiederholung soll in der Regel zum vorgesehenen Wiederholungstermin im selben Semester abgelegt werden.
- Die zweite Wiederholung kann zum nächsten regulären Prüfungstermin oder dessen Wiederholung im darauffolgenden Jahr erfolgen.
- Eine Prüfung gilt nach Ablegung der maximal möglichen Anzahl nicht bestandener Wiederholungsversuche als endgültig nicht bestanden.
Die Zwei-Semester-Frist – der häufigste Stolperstein
Ein Punkt, der leicht übersehen wird und teuer ist:
Die Anmeldung zur Wiederholung einer Prüfung muss spätestens innerhalb von zwei Semestern nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgen. Andernfalls wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet.
Es reicht also nicht, irgendwann wieder anzutreten – die Uhr läuft ab dem Tag der Notenbekanntgabe. Und sie läuft auch im Urlaubssemester weiter: Wer beurlaubt ist, darf zwar keine Erstversuche ablegen, muss eine Wiederholungsprüfung aber gegebenenfalls gerade während der Beurlaubung schreiben, um keinen Versuch zu verlieren.
Keine Gleitklausel bei Wiederholungen
Bei Wiederholungsprüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren wird grundsätzlich keine Gleitklausel angewendet. Die Bestehensgrenze liegt fest bei 60 %. Studierende haben aber die Wahl, den Wiederholungstermin zu nutzen oder im nächsten Jahr die reguläre Prüfung abzulegen – bei der die Gleitklausel dann greift. Diese Wahl bewusst zu treffen, kann über Bestehen oder Nichtbestehen entscheiden.
Welche Variante in deiner Situation die bessere ist, gehen wir gemeinsam durch – hier kannst du dich kostenlos beraten lassen.
Anmeldung: nichts passiert automatisch
Anders als an manchen Fakultäten gibt es in Augsburg keine automatische Prüfungsanmeldung. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das STUDIS-System durch die Studierenden selbst – und zwar je Prüfung und je Prüfungsform separat (Klausur, mündliche Prüfung usw.). Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
- Reguläre Prüfungen: in der Regel letzte Woche der Vorlesungszeit und erste Woche der vorlesungsfreien Zeit.
- Wiederholungsprüfungen: in der Regel in der letzten Woche vor Semesterstart des Folgesemesters.
- Wer die Anmeldefrist verpasst, kann nur in Ausnahmefällen innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Anmeldephase einen schriftlichen Antrag stellen – und muss einen begründeten Härtefall sowie unverschuldetes Versäumnis nachweisen.
- Wer zum regulären Termin gar nicht angemeldet war, darf am Wiederholungstermin desselben Semesters nicht antreten – erst wieder zum nächsten regulären Termin im Folgejahr.
Rücktritt und Krankmeldung: die Regeln sind streng
- Innerhalb der Anmeldefrist ist ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen möglich.
- Danach gilt: nicht erscheinen, nach Beginn zurücktreten oder die Leistung nicht fristgerecht erbringen = nicht bestanden.
- Bei Krankheit muss der Rücktritt am Prüfungstag mitgeteilt und belegt werden. Der Arztbesuch hat am selben Tag zu erfolgen.
Was das ärztliche Attest enthält – und was nicht reicht
Die Anforderungen sind konkret formuliert:
- Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht.
- Ein Attest, das sich darauf beschränkt, „Prüfungsunfähigkeit“ zu bescheinigen, reicht ebenfalls nicht.
- Das Attest muss die konkreten körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionsstörungen so nachvollziehbar beschreiben, dass der Prüfungsausschuss die Prüfungsunfähigkeit beurteilen kann – eine Diagnose ist dabei nicht nötig.
- Ein Attest, das erst drei Tage später ausgestellt wird, genügt den Anforderungen nicht.
- Das Attest darf nicht von Angehörigen ausgestellt werden.
Anwesenheitspflicht
Anwesenheitspflicht besteht insbesondere im Präparierkurs: Die Fakultät begründet dies mit dem hohen Aufwand für die Vorhaltung einer ausreichenden Anzahl an Körperspendern. Zu jedem Präparationsgebiet wird zudem ein Gruppengespräch am Körperspender abgehalten.
Die genauen Fehlzeitgrenzen der einzelnen Module stehen im jeweils gültigen Modulhandbuch, das semesterweise veröffentlicht wird – es zählt neben Prüfungsordnung und ÄAppO zu den drei wichtigsten Dokumenten im Augsburger Studium.
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Progress Test: dreifach relevant
- Verpflichtend ist die Teilnahme mindestens einmal pro Studienjahr (zwei Termine pro Jahr werden angeboten).
- Für die Zulassung zum zweiten Studienabschnitt: Nachweis der zweimaligen Teilnahme.
- Für die Zulassung zum Praktischen Jahr: Nachweis der fünfmaligen Teilnahme.
- Im Urlaubssemester soll kein Progress Test absolviert werden.
- Bei unverschuldeter Nichtteilnahme ist ein formloser Antrag beim Prüfungsausschuss möglich.
Anerkennung und Wechsel nach Augsburg
Auch hier wirkt sich der Modellcharakter aus. Die Universität formuliert es selbst deutlich: Aufgrund des integrierten Curriculums und der frühen Vermittlung klinischer Inhalte sind die Anerkennungsmöglichkeiten meist sehr stark begrenzt; Leistungen haben in der Einzelfallprüfung oft nicht die notwendige Gleichwertigkeit.
Konkret für Quereinsteiger:
- Ein Wechsel ist erst ins fünfte oder ein höheres Fachsemester möglich – und setzt den bestandenen bzw. anerkannten Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung voraus.
- Eine Zulassung ins zweite, dritte oder vierte Fachsemester ist nicht möglich.
- Wer im Ausland studiert hat, braucht die Anerkennung des M1 durch das zuständige Landesprüfungsamt.
Ein Detail am Rande, das immer wieder für Verwirrung sorgt: Im Staatsexamensstudiengang Humanmedizin werden keine ECTS-Punkte vergeben. Rechnerisch entsprechen die Leistungen bis zur Äquivalenzbescheinigung aber rund 120 ECTS.
Widerspruch: ein Monat, schriftlich
Wer einen Bescheid über das Nichtbestehen erhält, kann binnen eines Monats schriftlich Widerspruch beim zentralen Prüfungsamt einlegen. Wichtig: Eine einfache E-Mail genügt dem Formerfordernis nicht. Der Widerspruch ist zu begründen und zu belegen – etwa mit Erkenntnissen aus der Prüfungseinsicht.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, ergeht ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid (rund 105 Euro); danach steht der Klageweg offen. Bei bestandenen, aber aus Sicht der Studierenden zu schlecht bewerteten Prüfungen gibt es zusätzlich das kostenfreie Überdenkungsverfahren.
Corona-Sonderregelung: ein zusätzlicher Versuch
Allen, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/22 an der Medizinischen Fakultät eingeschrieben waren und eine Prüfung nicht bestanden haben, wurde für diese Prüfung ein weiterer Prüfungsversuch eingeräumt – also dreimal statt zweimal wiederholen. Wer in diesem Zeitraum eingeschrieben war, sollte das im Zweifel gegenüber dem Prüfungsamt geltend machen.
Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Im Modellstudiengang kann der M2 frühestens nach einem Medizinstudium von fünf Jahren abgelegt werden (§ 41 ÄAppO). Eckdaten:
- 320 Fragen, drei aufeinanderfolgende Tage, je fünf Stunden.
- Antragsfristen: 10. Januar (Frühjahrstermin) und 10. Juni (Herbsttermin) – das sind Ausschlussfristen.
- Bestehen bei mindestens 60 % oder über die Gleitklausel (nicht mehr als 22 % unter dem Durchschnitt der Erstteilnehmer nach Mindeststudienzeit).
- Zweimal wiederholbar; Ladung von Amts wegen.
- Wer die Prüfung unterbricht – etwa ab dem zweiten Tag nicht mehr erscheint – hat sie nicht bestanden.
Wenn es in Augsburg nicht mehr weitergeht
Sind die Versuche aufgebraucht, ist der Weg über eine deutsche Fakultät versperrt – auch an einem anderen Standort. Was bleibt, ist der Weg ins EU-Ausland: Ein vollständiges Medizinstudium an einer EU-Universität wird über die Richtlinie 2005/36/EG automatisch anerkannt und führt zur deutschen Approbation – ohne Kenntnisprüfung.
Voraussetzung ist, dass das Studium vollständig neu absolviert wird und keine Leistungen aus dem gescheiterten deutschen Studium angerechnet werden. Alle Details dazu stehen im Leitartikel Zwangsexmatrikulation im Medizinstudium.
Dein nächster Schritt
Wenn du in Augsburg zwischen zweitem und drittem Versuch stehst oder die Zwei-Semester-Frist im Nacken hast: Wir kennen den Weg ins EU-Ausland aus über 500 vermittelten Studienplätzen. Hier kostenloses Beratungsgespräch buchen.
Meinung des Autors
Augsburg ist ein interessanter Sonderfall. Der Verzicht auf eine studienzeitbegrenzende Regelstudienzeit ist aus meiner Sicht ein echter Vorteil – er nimmt genau den Druck raus, der andernorts dazu führt, dass Leute krank in eine Prüfung gehen, weil sie sonst ein Semester verlieren.
Die Kehrseite ist die Eigenverantwortung. In Aachen wirst du zur Wiederholung von Amts wegen geladen. In Augsburg musst du dich selbst anmelden, selbst die Zwei-Semester-Frist im Kalender haben und selbst wissen, dass bei Wiederholungsklausuren die Gleitklausel wegfällt. Das sind drei Dinge, an denen man scheitern kann, ohne fachlich schlechter zu sein als andere.
Mein Rat aus der Beratungspraxis: Leg dir am Tag der Notenbekanntgabe eine Erinnerung auf 12 Monate. Das klingt banal und rettet mehr Studienplätze, als man denkt.
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Zusammenfassung
- Die Universität Augsburg bildet seit Oktober 2019 im Modellstudiengang Humanmedizin aus, in dem es kein Physikum im klassischen Sinn gibt, sondern eine Äquivalenzbescheinigung nach dem vierten Semester.
- Im Augsburger Modellstudiengang ist keine studienzeitbegrenzende Regelstudienzeit festgelegt; das Studium wird ausschliesslich über die Prüfungszählung begrenzt (Stand 2026).
- Nicht bestandene Prüfungen können in Augsburg zweimal wiederholt werden, schriftliche Hausarbeiten dagegen nur einmal.
- Die Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung muss spätestens innerhalb von zwei Semestern nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgen, sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden.
- Studierende, die vom Sommersemester 2020 bis zum Wintersemester 2021/22 an der Medizinischen Fakultät eingeschrieben waren, erhielten für nicht bestandene Prüfungen einen zusätzlichen Versuch.
- Ein Wechsel nach Augsburg ist erst ins fünfte oder ein höheres Fachsemester möglich und setzt den bestandenen oder anerkannten Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung voraus.
Augsburg ist zeitlich grossügiger als viele andere Standorte – es gibt keine Regelstudienzeit, die dich hinausdrängt. Dafür ist die Prüfungsverwaltung anspruchsvoller: Du meldest dich selbst an, du achtest selbst auf die Zwei-Semester-Frist, und du entscheidest selbst, ob du den Wiederholungstermin ohne Gleitklausel nutzt oder ein Jahr wartest.
Wer diese drei Punkte im Griff hat, studiert in Augsburg entspannter als anderswo. Wer sie übersieht, verliert Versuche, ohne je in einem Prüfungsraum gesessen zu haben.
Das sagen unsere Studierenden
Wie unsere Begleitung in der Praxis funktioniert, kannst du unabhängig nachlesen: Bewertungen der Medizinerschmiede auf Trustpilot.
Weiterlesen
- Zwangsexmatrikulation im Medizinstudium – der Leitartikel mit allen rechtlichen Grundlagen und Handlungsoptionen.
- Prüfungsrecht an der RWTH Aachen – der zweite Modellstudiengang im Vergleich.
- Medizin studieren ohne NC: Der Standortvergleich – die Standorte im EU-Ausland mit Preisen und Anerkennung.
- Der Aufbau des Medizinstudiums in Bulgarien – wie ein Studium im EU-Ausland aufgebaut ist.
Quelle: Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Humanmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg (Fassungen 2019 und 2022) sowie die Informationen des Zentralen Prüfungsamts und die Approbationsordnung für Ärzte. Stand: August 2026. Verbindlich ist immer die aktuelle Fassung der jeweiligen Ordnung.
Wie oft darf man an der Universität Augsburg eine Prüfung wiederholen?
Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden, es stehen also drei Versuche zur Verfügung. Schriftliche Hausarbeiten dürfen nur einmal wiederholt werden. Wer im Zeitraum Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/22 eingeschrieben war, hat aufgrund der Corona-Sonderregelung einen zusätzlichen Versuch.
Gibt es an der Uni Augsburg eine Regelstudienzeit im Medizinstudium?
Nein. Im Modellstudiengang Humanmedizin ist keine studienzeitbegrenzende Regelstudienzeit festgelegt. Das Studium wird ausschliesslich über die Prüfungszählung begrenzt, nicht über die Anzahl der Semester.
Wie lange habe ich Zeit, mich zu einer Wiederholungsprüfung anzumelden?
Die Anmeldung muss spätestens innerhalb von zwei Semestern nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgen. Wird die Frist versäumt, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Frist läuft auch während eines Urlaubssemesters weiter.
Gilt bei Wiederholungsprüfungen die Gleitklausel?
Nein. Bei Wiederholungsprüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren wird grundsätzlich keine Gleitklausel angewendet, die Bestehensgrenze liegt fest bei 60 Prozent. Alternativ kann man auf den regulären Termin im Folgejahr ausweichen, bei dem die Gleitklausel gilt.
Werde ich in Augsburg automatisch zur Prüfung angemeldet?
Nein. Die Anmeldung erfolgt eigenständig über das STUDIS-System, und zwar je Prüfung und je Prüfungsform separat. Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen. Wer die Frist verpasst, kann nur innerhalb von 14 Tagen einen Härtefallantrag stellen.
Welche Anforderungen gelten für ein ärztliches Attest?
Der Rücktritt muss am Prüfungstag mitgeteilt und der Arzt am selben Tag aufgesucht werden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht, ebenso wenig ein Attest, das nur pauschal Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Es muss die konkreten Funktionsstörungen nachvollziehbar beschreiben, ohne dass eine Diagnose nötig wäre. Angehörige dürfen das Attest nicht ausstellen.
Kann ich ins zweite oder dritte Fachsemester nach Augsburg wechseln?
Nein. Eine Zulassung in das zweite, dritte oder vierte Fachsemester ist nicht möglich. Ein Wechsel ist erst ins fünfte oder ein höheres Fachsemester möglich und setzt den bestandenen oder anerkannten Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung voraus.
Wie lege ich Widerspruch gegen ein Nichtbestehen ein?
Schriftlich binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim zentralen Prüfungsamt. Eine einfache E-Mail genügt dem Formerfordernis nicht. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ergeht ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid von rund 105 Euro.
Wie oft muss ich am Progress Test teilnehmen?
Mindestens einmal pro Studienjahr. Für die Zulassung zum zweiten Studienabschnitt sind zwei Teilnahmen nachzuweisen, für die Zulassung zum Praktischen Jahr fünf.
Was kann ich tun, wenn alle Versuche aufgebraucht sind?
Ein vollständiges Medizinstudium an einer EU-Universität wird über die Richtlinie 2005/36/EG automatisch anerkannt und führt zur deutschen Approbation. Voraussetzung ist, dass das Studium komplett neu absolviert wird und keine Leistungen aus dem gescheiterten deutschen Studium angerechnet werden.
Was Studierende über die Medizinerschmiede sagen
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Über den Autor

Marcel Kloos
Eidgenössisch anerkannter Zahnarzt und Gründer der Medizinerschmiede
Marcel Kloos gründete die Medizinerschmiede bereits im Auslandsstudium, seither wurden über 500 Studienplätze vermittelt. Der gebürtige Stuttgarter studierte Zahnmedizin von 2015 bis 2021 in Sofia und ist eidgenössisch anerkannter Zahnarzt.
Heute lebt er in Bern und führt die Medizinerschmiede hauptberuflich als Inhaber.
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