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Ratgeber

Landarztquote NRW steigt auf 8,8 Prozent - 227 Studienplätze ab Wintersemester 2026/27

Landarztquote NRW steigt auf 8,8 Prozent - 227 Studienplätze ab Wintersemester 2026/27

14.08.2026

17 Min. Lesezeit

Nordrhein-Westfalen vergibt vom Wintersemester 2026/27 an mehr Medizinstudienplätze über die Landarztquote. Der Anteil steigt von 7,8 auf 8,8 Prozent der Studienplätze an den staatlichen Universitäten des Landes. In absoluten Zahlen sind das 227 Plätze im kommenden Studienjahr, 25 mehr als bisher und damit ein Zuwachs von rund zwölf Prozent. Seit dem Start der Quote im Wintersemester 2019/20 hat das Land die Zahl der Plätze um etwa 32 Prozent aufgestockt.

Nordrhein-Westfalen hat mit rund 2.750 Studienplätzen in der Humanmedizin die grösste Kapazität aller Bundesländer und war 2019 das erste Land mit einer eigenen Landarztquote. Inzwischen führen nach Angaben der Stiftung für Hochschulzulassung elf Bundesländer eine solche Quote. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bezeichnete das Modell bei der Ankündigung als „fest etabliert“ und „bewährt“; über 1.100 künftige Hausärztinnen und Hausärzte sind aktuell über die Quote gebunden.

Für Studieninteressierte ist die Nachricht vor allem deshalb interessant, weil die Landarztquote nach einem grundlegend anderen Punktesystem vergeben wird als die klassischen Quoten über Hochschulstart. Dieser Artikel ordnet ein, was sich konkret ändert, wie das Auswahlverfahren rechnerisch funktioniert, welche Gegenleistung verlangt wird, wie andere Bundesländer ihre Quoten dimensionieren und wie die Schweiz, Österreich und Frankreich dieselbe Frage der regionalen Ärzteverteilung lösen.

Was Nordrhein-Westfalen zum Wintersemester 2026/27 ändert

Die Landarztquote ist in Nordrhein-Westfalen keine feste Platzzahl, sondern ein Prozentsatz der Studienplätze an den staatlichen Universitäten des Landes. Genau dieser Prozentsatz wird angehoben: von 7,8 auf 8,8 Prozent. Daraus ergeben sich 227 Studienplätze im kommenden Studienjahr statt bisher 202. Die Plätze verteilen sich auf Winter- und Sommersemester; das Landesgesundheitsministerium hatte für den Jahrgang 2025/26 rund 190 Plätze pro Studienjahr ausgewiesen, davon 160 zum Winter- und 30 zum Sommersemester.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen mit besonderem öffentlichen Bedarf, kurz Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen, vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 802), sowie die dazugehörige Verordnung (LAG-VO NRW) vom 21. Februar 2019 in der Fassung vom 31. August 2024 (GV. NRW. 2024 S. 227). Das Verfahren betreut das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen; die eigentliche Platzzuweisung läuft anschliessend über die Stiftung für Hochschulzulassung.

Wissenschaftsministerin Ina Brandes begründete die Aufstockung damit, dass mit den zusätzlichen Plätzen die hausärztliche Versorgung dort gestärkt werde, wo sie künftig besonders gebraucht werde. Das Gesundheitsministerium hatte bereits 2025 darauf hingewiesen, dass mehr als die Hälfte der rund 11.000 Hausärztinnen und Hausärzte in Nordrhein-Westfalen älter als 55 Jahre ist.

Wo die Landarztquote im Vergabesystem sitzt

Um die praktische Bedeutung der Erhöhung zu verstehen, hilft ein Blick auf die Systematik der Studienplatzvergabe. Im zentralen Vergabeverfahren werden zuerst die sogenannten Vorabquoten bedient – nach Darstellung der Stiftung für Hochschulzulassung bis zu 20 Prozent aller Plätze. Dazu zählen Härtefälle, ausländische Bewerberinnen und Bewerber, Zweitstudienbewerbungen und eben Personen mit besonderen Verpflichtungen, also die Landarztquote.

Erst die danach verbleibenden Plätze werden in die drei Hauptquoten aufgeteilt: 30 Prozent Abiturbestenquote, 10 Prozent zusätzliche Eignungsquote und 60 Prozent Auswahlverfahren der Hochschulen. Die Landarztquote ist damit ein eigener, vorgelagerter Zugangsweg mit eigenem Punktesystem und eigener Rangliste – keine Sonderregel innerhalb der Abiturbestenquote.

Das Auswahlverfahren in zwei Stufen

Stufe 1: die Vorauswahl nach Punkten

Nach der LAG-VO NRW wird der Rangplatz in der Vorauswahl aus drei Kriterien gebildet, und zwar mit klar festgelegten Formeln:

  • Abiturdurchschnittsnote, Gewicht 30 Prozent: (4,0 minus Durchschnittsnote) geteilt durch 3, mal 100.
  • Test für Medizinische Studiengänge (TMS), Gewicht 30 Prozent: (Testwert minus 70) geteilt durch 60, mal 100.
  • Einschlägige berufliche Tätigkeit oder Ausbildung, Gewicht 40 Prozent: anerkannte Monate geteilt durch 48, mal 100. Angerechnet werden maximal 48 Monate.

Der TMS ist in Nordrhein-Westfalen freiwillig. Das Landesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass sich der Punktwert durch die Einreichung eines Testergebnisses nur verbessern, nicht verschlechtern kann. Anerkannt werden nach der Verordnung Ausbildungen und Tätigkeiten aus medizinischen, zahnmedizinischen, therapeutischen und pflegerischen Berufen mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens 24 Monaten – genannt werden unter anderem medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Berufe, Pflegefachberufe, Rettungsdienst, Physiotherapie, Logopädie und Altenpflege. Praktika sowie Freiwilligendienste wie FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst zählen nicht.

Stufe 2: das strukturierte Auswahlgespräch

Zum Auswahlgespräch werden nach der Verordnung doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, wie Studienplätze zur Verfügung stehen. Das Gespräch besteht aus standardisierten Interviews und Szenarien; alle Stationen fliessen mit gleichem Gewicht in die Endbewertung ein. Geprüft wird die persönliche Eignung, also Kommunikation, Empathie und Motivation für die hausärztliche Tätigkeit. Nach Darstellung des Rheinischen Ärzteblatts macht dieser Gesprächsteil 50 Prozent der Gesamtbewertung aus.

Was der Abiturschnitt hier praktisch noch wiegt

Aus diesen Regeln folgt eine Rechnung, die für Bewerberinnen und Bewerber mit schwächerem Abiturschnitt entscheidend ist: Die Abiturnote geht mit 30 Prozent in die erste Stufe ein, und die erste Stufe macht rechnerisch die Hälfte des Endergebnisses aus. Damit liegt der Einfluss der Abiturnote auf das Gesamtergebnis rechnerisch bei rund 15 Prozent. Das Landesamt formuliert es zurückhaltender, aber in dieselbe Richtung: Eine gute Abiturnote verbessert die Chancen, entscheidet aber nicht allein über die Zulassung. Eine Mindestnote gibt es nicht.

Zwei Beispielrechnungen für die Vorauswahl machen den Effekt sichtbar. Bewerberin A hat ein Abitur von 1,3, einen TMS-Testwert von 110 und keine anrechenbare Berufserfahrung: 90 Punkte im Abiturkriterium, 66,7 Punkte im TMS, 0 Punkte im Berufskriterium – gewichtet ergibt das 47,0 Punkte. Bewerber B hat ein Abitur von 2,6, einen TMS-Testwert von 105 und 48 anrechenbare Monate als medizinischer Fachangestellter: 46,7 Punkte, 58,3 Punkte und 100 Punkte – gewichtet 71,5 Punkte. Der Abstand von 1,3 Notenpunkten wird durch die Berufserfahrung nicht nur ausgeglichen, sondern deutlich überkompensiert.

Das ist der eigentliche Kern der Landarztquote: Sie belohnt eine abgeschlossene Ausbildung im Gesundheitswesen stärker als jede andere Quote im deutschen Vergabesystem. Wer eine solche Ausbildung mitbringt, sollte diesen Weg deshalb ernsthaft durchrechnen, bevor er ihn verwirft. Wer beruflich nicht vorgeprägt ist, konkurriert dagegen im Wesentlichen über TMS und Auswahlgespräch.

Welche Kombination aus Abiturnote, Test und Vorerfahrung im Einzelfall die besten Aussichten bietet, lässt sich seriös nur individuell beurteilen – das schauen wir uns gemeinsam im kostenlosen Beratungsgespräch an.

Zehn Jahre Bindung und 250.000 Euro Vertragsstrafe

Der Studienplatz ist an eine Gegenleistung geknüpft. Wer ihn annimmt, verpflichtet sich vertraglich, nach abgeschlossener Weiterbildung zehn Jahre lang hausärztlich in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region Nordrhein-Westfalens tätig zu sein. Studium und Weiterbildung müssen in Nordrhein-Westfalen absolviert werden; einen Wohnsitz im Land setzt die Bewerbung dagegen nicht voraus.

Das Landarztgesetz sieht für den Fall, dass eine Verpflichtung nicht oder nicht unverzüglich erfüllt wird, eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro vor. Das Gesetz enthält zugleich eine Ermessensregelung, die einen Verzicht in Härtefällen erlaubt. Wichtig für die Planung: Die zehn Jahre beginnen erst nach der Facharztweiterbildung. Zwischen Studienbeginn und dem Ende der Bindung liegen damit realistisch rund zwei Jahrzehnte. Parallelbewerbungen in anderen Bundesländern sind zwar möglich, entbinden aber nicht von einer bereits eingegangenen Verpflichtung.

Was 14 Auswahlrunden über die Quote zeigen

Die Zwischenbilanz nach sechs Jahren ist gut dokumentiert. Nach Angaben des Rheinischen Ärzteblatts (März 2026) studierten im Januar 2026 1.048 Personen über die Landarztquote an den medizinischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen. In den bislang 14 Auswahlverfahren kamen im Schnitt etwa vier Bewerbungen auf einen Studienplatz. 79 Studierende haben das Studium abgebrochen, was einer Abbruchquote von 6,7 Prozent entspricht – ein Wert, der im Bereich des regulären Medizinstudiums liegt. 35 Personen aus den ersten Jahrgängen haben ihr Studium abgeschlossen, neun haben die Weiterbildung begonnen.

Zur Einordnung: Ein Bewerbungsverhältnis von etwa vier zu eins ist im Vergleich zum allgemeinen Zulassungsdruck in der Humanmedizin moderat. Es bedeutet aber auch, dass drei von vier Bewerbungen nicht zum Ziel führen, und dass ein zweiter, unabhängiger Plan sinnvoll ist. Rechtlich ist das Modell in Bewegung: Nach denselben Angaben sind derzeit 18 Klageverfahren anhängig, unter anderem zur Festlegung auf die Allgemeinmedizin und zur regionalen Bindung. Wer sich bewirbt, sollte die Vertragsbedingungen deshalb sorgfältig lesen.

Landarztquoten im Bundesländervergleich

Nach Angaben der Stiftung für Hochschulzulassung führen derzeit elf Bundesländer eine Landarztquote: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein liegen dort keine Angaben vor. Die Ausgestaltung unterscheidet sich erheblich – vor allem darin, ob die Abiturnote überhaupt in die Wertung eingeht.

LandUmfangBesonderheit im AuswahlverfahrenBindung
Nordrhein-Westfalen8,8 Prozent, 227 Plätze ab WS 2026/27Vorauswahl 30 Prozent Abitur, 30 Prozent TMS (freiwillig), 40 Prozent Beruf; danach Auswahlgespräch10 Jahre, 250.000 Euro Vertragsstrafe
Bayernbis 8 Prozent Landarztquote, zusätzlich bis 1,8 Prozent ÖGD-QuoteStufe 1 ohne Abiturnote (TMS, Ausbildung, Dienstzeiten), Stufe 2 strukturierte Kurzinterviews; beide Stufen je 50 Prozent10 Jahre, 250.000 Euro Vertragsstrafe
Niedersachsen60 Plätze pro Jahr (18 Hannover, 15 Göttingen Winter, 15 Göttingen Sommer, 12 Oldenburg)Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung, TMS und bis zu 48 Monate Berufserfahrung10 Jahre
Baden-Württembergbis zu 75 Plätze pro JahrBewerbungszeitraum 1. bis 31. März, zweistufiges Verfahren über das Sozialministeriummindestens 10 Jahre
Rheinland-PfalzLandarztquote und zusätzlich eine Landkinderarzt-Quotefachspezifischer Studierfähigkeitstest, Berufserfahrung, Hochschulzugangsberechtigung; doppelt so viele Eingeladene wie Plätze10 Jahre

Für die Bewerbungsstrategie ist der bayerische Sonderweg besonders bemerkenswert: Dort spielt die Abiturnote in der ersten Stufe nach Angaben des Freistaats keine Rolle. Wer einen schwachen Schnitt, aber eine abgeschlossene Ausbildung im Gesundheitswesen hat, findet die Bedingungen also nicht überall gleich vor.

Internationaler Vergleich: Schweiz, Österreich, Frankreich

Die Frage, wie man Ärztinnen und Ärzte in die Fläche bekommt, stellt sich in ganz Europa. Die Lösungen unterscheiden sich aber grundsätzlich: Deutschland arbeitet mit einer Studienplatzquote, die Schweiz mit Kapazitätssteuerung, Österreich mit Landesstipendien und Frankreich mit einem Vertragsmodell während des Studiums plus einer amtlichen Zonierung.

Schweiz

Die Schweiz kennt keine Landarztquote. Die Steuerung liegt bei den Kantonen, die die Studienplatzzahlen ihrer Universitäten festlegen. Der Zürcher Regierungsrat beschloss am 28. August 2025, die Zahl der Studienplätze für das Studienjahr 2026/27 bei insgesamt 380 zu belassen – 240 in der Humanmedizin, 50 in der Zahnmedizin und 90 in der Veterinärmedizin – und hielt in derselben Mitteilung fest, dass der Bund in diesem Bereich über keine Kompetenzen verfüge. Der Zugang wird über den Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) geregelt, den mehrere Hochschulen einsetzen. Nach der Berichterstattung von swissuniversities gingen bis zum 15. Februar 2025 insgesamt 7.191 Voranmeldungen für alle Hochschulen und Disziplinen ein; für die Humanmedizin standen 2.195 Bachelor- und 1.472 Masterplätze zur Verfügung, die Zulassungsquote lag in der Humanmedizin bei 39 Prozent.

Österreich

An den öffentlichen Medizinuniversitäten gibt es insgesamt 1.950 Studienplätze in Human- und Zahnmedizin, vergeben über den MedAT. Für den Aufnahmetest 2026 lagen bis zum Ende der Anmeldefrist 16.880 Anmeldungen vor; am Testtag, dem 8. Juli 2026, nahmen 13.248 Personen teil. Eine regionale Verpflichtung ist im Zulassungsverfahren nicht vorgesehen. Gesteuert wird über Stipendien der Bundesländer: Niederösterreich vergibt Landesstipendien, die an privaten Universitäten (Karl Landsteiner Privatuniversität Krems, Danube Private University) bis zu 100 Prozent der Studiengebühren abdecken, sowie für öffentliche Universitäten 1.000 Euro monatlich, zehnmal pro Studienjahr. Im Gegenzug ist eine ärztliche Tätigkeit in Niederösterreich zu leisten: sechs Jahre beim Vollstipendium, drei Jahre beim Teilstipendium oder beim Stipendium für öffentliche Universitäten, mit Rückzahlungspflicht bei Nichterfüllung.

Frankreich

Frankreich hat den numerus clausus 2019 durch den numerus apertus ersetzt; die Zahl der auszubildenden Gesundheitsberufe wird seither über mehrjährige nationale Ziele festgelegt, die regional konkretisiert werden. Für den Zeitraum 2021 bis 2025 nannte der Arrêté vom 13. September 2021 nach Angaben des Quotidien du Médecin ein Ziel von 51.505 neuen Medizinstudierenden. Die regionale Steuerung läuft über zwei Instrumente. Erstens das Zonage der regionalen Gesundheitsagenturen: In der Region Grand Est umfasst die Kartierung 2026 als Zone d’intervention prioritaire 29 Prozent und als Zone d’action complémentaire 41,7 Prozent der Bevölkerung, zusammen mehr als 70 Prozent; daran hängen Niederlassungsprämien von 10.000 Euro beziehungsweise 5.000 Euro. Zweitens der Contrat d’engagement de service public (CESP): Studierende erhalten 1.200 Euro brutto monatlich und verpflichten sich, mindestens zwei Jahre und mindestens so lange, wie sie die Zahlung bezogen haben, in einer unterversorgten Zone zu arbeiten. Nach der Bilanz des Centre national de gestion wurden seit 2010 insgesamt 5.859 CESP-Verträge unterzeichnet, davon 4.761 in der Medizin und 1.098 in der Zahnmedizin; im Jahrgang 2023/24 wurden 955 Verträge angeboten und 629 unterzeichnet, was einer Ausschöpfung von 65,9 Prozent entspricht.

LandInstrumentLeistung für StudierendeGegenleistung
Deutschland (NRW)Landarztquote als VorabquoteStudienplatz ohne Spitzen-Abiturnote, 8,8 Prozent der Plätze10 Jahre hausärztlich in unterversorgter Region, 250.000 Euro Vertragsstrafe
Schweizkantonale Kapazitätssteuerung, EMSkeine regionale Sonderquote; 380 Plätze im Kanton Zürich 2026/27keine Bindung
ÖsterreichLandesstipendien neben dem MedATbis 100 Prozent der Studiengebühren oder 1.000 Euro monatlich3 bis 6 Jahre ärztliche Tätigkeit im Bundesland, Rückzahlung bei Nichterfüllung
FrankreichCESP plus Zonage der ARS1.200 Euro brutto monatlich während des Studiumsmindestens 2 Jahre in einer Mangelzone, mindestens Bezugsdauer

Der Vergleich zeigt zwei Unterschiede, die praktisch relevant sind. Erstens greift das deutsche Modell vor dem Studium und entscheidet über den Zugang, während das französische und das österreichische Modell während des Studiums greifen und Geld statt Zugang bieten. Zweitens ist die deutsche Bindungsdauer mit zehn Jahren nach der Weiterbildung die längste der hier verglichenen Regelungen; der CESP verlangt in der Regel zwei Jahre, die niederösterreichischen Stipendien drei bis sechs Jahre.

Wer über die Quote realistisch weiterkommt

Aus den Verfahrensregeln lässt sich ein nüchternes Profil ableiten. Besonders gute Aussichten hat, wer eine abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Beruf mitbringt, idealerweise mit mehreren Jahren Berufszeit, wer bereit ist, den TMS abzulegen, und wer sich im strukturierten Gespräch glaubwürdig zur hausärztlichen Arbeit positionieren kann. Weniger trägt der Weg für Bewerberinnen und Bewerber ohne einschlägige Berufserfahrung, weil dann 40 Prozent der Vorauswahl schlicht ungenutzt bleiben.

Ebenso wichtig ist die zeitliche Perspektive. Wer sich über die Landarztquote bewirbt, plant faktisch zwei Jahrzehnte im Voraus – Studium, Facharztweiterbildung und zehn Jahre Bindung. Wer diesen Rahmen bewusst wählt, findet darin viel Verlässlichkeit. Wer sich das nicht vorstellen kann, ist mit einem der anderen Wege besser bedient: dem regulären Verfahren über Hochschulstart mit TMS und hochschuleigenen Auswahlverfahren oder einem Medizinstudium im europäischen Ausland, das ohne Abiturhürde und ohne langfristige Bindung auskommt und mit der Richtlinie 2005/36/EG europaweit anerkannt wird. Beide Wege führen zur Approbation, und viele unserer Studierenden zeigen seit Jahren, dass der Weg über das Ausland zuverlässig funktioniert.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 14. August 2026 wieder und ersetzt keine rechtliche Beratung. Massgeblich sind allein die jeweils geltenden Gesetzestexte, Verordnungen und die Bekanntmachungen der zuständigen Landesstellen.

Meinung des Autors

Ich finde die Erhöhung in Nordrhein-Westfalen aus einem Grund bemerkenswert, der in den Meldungen meist untergeht: Sie ist ein offizielles Eingeständnis, dass die Abiturnote allein kein guter Prädiktor für eine spätere ärztliche Laufbahn ist. Ein Verfahren, in dem eine abgeschlossene Ausbildung im Gesundheitswesen 40 Prozent der Vorauswahl ausmacht und die Abiturnote rechnerisch bei rund 15 Prozent des Endergebnisses landet, sagt fachlich mehr über Eignung aus, als jede Debatte über Nachkommastellen es könnte. Dass die Abbruchquote in diesem Jahrgangstyp bei 6,7 Prozent liegt, also im Rahmen des regulären Studiums, bestätigt das ganz nebenbei.

Ich sehe das aus einer bestimmten Perspektive. Ich habe mein Zahnmedizinstudium in Sofia absolviert, arbeite heute als approbierter Zahnarzt in Bern und habe die Anerkennung meines Abschlusses innerhalb der EU selbst durchlaufen. Was ich daraus mitgenommen habe: Der Zugangsweg entscheidet nicht über die Qualität der späteren Arbeit. Wer eine Ausbildung als medizinische Fachangestellte, in der Pflege oder im Rettungsdienst hinter sich hat, bringt eine Praxisnähe mit, die im Studium sichtbar wird. Genau diese Menschen adressiert die Landarztquote – und deshalb halte ich sie für eine der sinnvolleren Entwicklungen der letzten Jahre im deutschen Zulassungssystem.

Gleichzeitig würde ich niemandem raten, alles auf diese eine Karte zu setzen. Vier Bewerbungen pro Platz sind moderat, aber drei von vier gehen leer aus, und der Zeithorizont ist gewaltig: Studium, Facharztweiterbildung, dann zehn Jahre Bindung. Wer mit 19 unterschreibt, trifft eine Entscheidung, die bis Mitte 40 reicht. Das kann grossartig sein, wenn man die hausärztliche Arbeit auf dem Land wirklich will – und es ist ein sehr enges Korsett, wenn man sich später für ein anderes Fach begeistert.

Deshalb rate ich immer zu einem zweiten, unabhängigen Plan. Das Medizinstudium im europäischen Ausland ist für viele genau das: ein Weg ohne Notenhürde, ohne Wartezeit und ohne Verpflichtung, der über die EU-Berufsanerkennung dieselbe Approbation ermöglicht. Als wir mit der Medizinerschmiede angefangen haben, war das für viele noch eine Randnotiz. Wir waren die erste Agentur, die auf YouTube in nahezu täglichen Videos und Interviews mit echten Medizinstudierenden im Ausland kostenlos gezeigt hat, wie dieser Alltag wirklich aussieht. Heute studiert nach Erhebungen zum Thema jeder elfte deutsche Medizinstudierende im Ausland. Beide Wege – Landarztquote und Auslandsstudium – führen zum selben Ziel. Es lohnt sich, beide gleichzeitig zu prüfen, statt sich zu früh festzulegen.

NC-freie Medizinstudienplätze im In- und Ausland

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Zusammenfassung

Nordrhein-Westfalen hebt die Landarztquote zum Wintersemester 2026/27 von 7,8 auf 8,8 Prozent an und vergibt damit 227 Studienplätze, 25 mehr als bisher. Für Bewerberinnen und Bewerber mit schwächerem Abiturschnitt ist das eine reale Chancenverbesserung, weil die Abiturnote in diesem Verfahren nur 30 Prozent der Vorauswahl und rechnerisch rund 15 Prozent des Endergebnisses ausmacht, während eine einschlägige Berufsausbildung mit 40 Prozent der Vorauswahl das schwerste Einzelkriterium ist.

Der Preis dafür ist eine lange Festlegung: zehn Jahre hausärztliche Tätigkeit in einer unterversorgten Region nach der Weiterbildung, abgesichert durch eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro. Der internationale Vergleich zeigt, dass andere Länder milder binden – Frankreich verlangt beim CESP in der Regel zwei Jahre, Niederösterreich drei bis sechs, die Schweiz gar nicht. Wer den Weg gehen will, sollte ihn deshalb bewusst wählen und parallel eine zweite, unabhängige Option prüfen. Welche Kombination im Einzelfall passt, besprechen wir gern kostenlos im Beratungsgespräch.

  • Die Landarztquote in Nordrhein-Westfalen steigt zum Wintersemester 2026/27 von 7,8 auf 8,8 Prozent der Studienplätze an den staatlichen Universitäten des Landes.
  • Nordrhein-Westfalen vergibt damit 227 Medizinstudienplätze über die Landarztquote, 25 mehr als bisher und rund zwölf Prozent mehr als im Vorjahr.
  • In der Vorauswahl der Landarztquote Nordrhein-Westfalen zählen die Abiturnote 30 Prozent, der TMS 30 Prozent und eine einschlägige Berufsausbildung 40 Prozent.
  • Wer einen Studienplatz über die Landarztquote annimmt, verpflichtet sich zu zehn Jahren hausärztlicher Tätigkeit in einer unterversorgten Region Nordrhein-Westfalens nach der Weiterbildung.
  • In den bisher 14 Auswahlverfahren der Landarztquote in Nordrhein-Westfalen kamen im Schnitt rund vier Bewerbungen auf einen Studienplatz.

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Häufige Fragen zur Landarztquote in Nordrhein-Westfalen

Wie viele Studienplätze vergibt Nordrhein-Westfalen ab dem Wintersemester 2026/27 über die Landarztquote?

227 Studienplätze im kommenden Studienjahr. Das sind 25 mehr als bisher, ein Plus von rund zwölf Prozent. Der Anteil an den Studienplätzen der staatlichen Universitäten steigt von 7,8 auf 8,8 Prozent.

Brauche ich für die Landarztquote in Nordrhein-Westfalen einen bestimmten Abiturschnitt?

Nein, eine Mindestnote gibt es nicht. Die Abiturdurchschnittsnote geht mit 30 Prozent in die Vorauswahl ein. Da das Auswahlgespräch nach Darstellung des Rheinischen Ärzteblatts die Hälfte der Gesamtbewertung ausmacht, liegt der Einfluss der Note auf das Endergebnis rechnerisch bei etwa 15 Prozent.

Ist der TMS für die Landarztquote in Nordrhein-Westfalen Pflicht?

Nein. Die Teilnahme ist freiwillig. Das zuständige Landesamt weist darauf hin, dass ein eingereichtes Testergebnis den Punktwert nur verbessern und nicht verschlechtern kann.

Welche Berufsausbildungen werden angerechnet?

Anerkannt werden medizinische, zahnmedizinische, therapeutische und pflegerische Ausbildungen mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens 24 Monaten, etwa medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Berufe, Pflegefachberufe, Rettungsdienst, Physiotherapie, Logopädie und Altenpflege. Maximal 48 Monate werden angerechnet.

Zählen Praktika oder ein Freiwilliges Soziales Jahr?

Nach den Angaben des Landesamtes nicht. Praktika sowie FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst können im Rahmen der Landarztquote Nordrhein-Westfalen nicht angerechnet werden.

Wie viele Bewerbungen kommen auf einen Platz?

In den bislang 14 Auswahlverfahren waren es nach Angaben des Rheinischen Ärzteblatts im Schnitt rund vier Bewerbungen je Studienplatz.

Wie lange dauert die Verpflichtung genau?

Zehn Jahre hausärztliche Tätigkeit in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region – und zwar erst nach abgeschlossener Facharztweiterbildung. Studium und Weiterbildung müssen in Nordrhein-Westfalen absolviert werden.

Was passiert, wenn ich die Verpflichtung nicht erfülle?

Das Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen sieht eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro vor, wenn eine Verpflichtung nicht oder nicht unverzüglich erfüllt wird. Das Gesetz erlaubt zugleich einen Verzicht in Härtefällen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Kann ich mich gleichzeitig in mehreren Bundesländern bewerben?

Ja, Parallelbewerbungen sind möglich. Eine Zusage in einem anderen Land entbindet allerdings nicht von einer bereits eingegangenen vertraglichen Verpflichtung.

Muss ich in Nordrhein-Westfalen wohnen, um mich zu bewerben?

Nein. Einen Wohnsitz im Land setzt die Bewerbung nicht voraus. Studium und ärztliche Weiterbildung müssen aber in Nordrhein-Westfalen stattfinden.

Welche Bundesländer haben überhaupt eine Landarztquote?

Nach Angaben der Stiftung für Hochschulzulassung elf: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Gibt es die Landarztquote auch im Ausland?

In dieser Form kaum. Die Schweiz steuert über kantonale Studienplatzzahlen und den EMS ohne regionale Bindung, Österreich über Landesstipendien mit drei- bis sechsjähriger Tätigkeitsverpflichtung, Frankreich über den Contrat d’engagement de service public mit 1.200 Euro brutto monatlich und einer Mindestbindung von zwei Jahren in einer ausgewiesenen Mangelzone.

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Über den Autor

Marcel Kloos

Eidgenössisch anerkannter Zahnarzt und Gründer der Medizinerschmiede

Marcel Kloos gründete die Medizinerschmiede bereits im Auslandsstudium, seither wurden über 500 Studienplätze vermittelt. Der gebürtige Stuttgarter studierte Zahnmedizin von 2015 bis 2021 in Sofia und ist eidgenössisch anerkannter Zahnarzt.

Heute lebt er in Bern und führt die Medizinerschmiede hauptberuflich als Inhaber.

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