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Ratgeber

Clinician Scientist in Tübingen – zwölf Monate Forschung zählen zur Weiterbildung

Clinician Scientist in Tübingen – zwölf Monate Forschung zählen zur Weiterbildung

14.08.2026

18 Min. Lesezeit

Am 6. Mai 2026 haben die Medizinische Fakultät Tübingen und die Bezirksärztekammer Südwürttemberg eine Vereinbarung unterzeichnet, die eine alte Frage klärt: Wer in einem strukturierten Clinician-Scientist-Programm der Fakultät patientennah forscht, kann bis zu zwölf Monate dieser Forschungszeit auf die fachärztliche Weiterbildung anrechnen lassen. Öffentlich gemacht hat die Fakultät die Vereinbarung am 29. Mai 2026, das Deutsche Ärzteblatt berichtete am 16. Juni 2026.

Zwölf Monate. Das ist die Zahl, um die es geht, und sie entspricht bei einer fünfjährigen Weiterbildung rund einem Fünftel der Gesamtzeit. Die Bedingungen sind eng umrissen: 36 Monate Programmlaufzeit, 50 Prozent Freistellung für die Forschung, ein patientennahes Vorhaben und eine gemeinsame Begutachtung durch Fakultät und Weiterbildungsausschuss. Die Vereinbarung gilt zunächst bis Ende 2029.

Was nach Verwaltungsdetail klingt, ist der Kern des Clinician-Scientist-Wegs: Facharzt werden und gleichzeitig wissenschaftlich arbeiten. Dieser Artikel beschreibt, wie dieser Weg aufgebaut ist, wer ihn finanziert, wie die USA, Grossbritannien, die Schweiz und die Niederlande ihn organisieren und warum er auch mit einem im EU-Ausland erworbenen Medizinabschluss offensteht.

Zuletzt geprüft: August 2026

Wie viele Monate Forschung rechnet Tübingen 2026 auf die Facharztweiterbildung an?

Die Medizinische Fakultät Tübingen und die Bezirksärztekammer Südwürttemberg haben am 6. Mai 2026 vereinbart, dass bis zu zwölf Monate patientennaher Forschung in einem strukturierten Clinician-Scientist-Programm auf die fachärztliche Weiterbildungszeit angerechnet werden können. Vorausgesetzt werden 36 Monate Programmlaufzeit und eine hälftige Freistellung. Die Vereinbarung läuft bis Ende 2029 und ist verlängerbar.

RegelungAnrechenbare ForschungszeitBedingungenStand
(Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammergrundsätzlich keine, höchstens sechs Wochen Unterbrechung je Kalenderjahrwissenschaftliche Aufträge zählen nicht, soweit dabei keine Weiterbildung erfolgtFassung 2018, zuletzt aktualisiert am 3. Juli 2026
Medizinische Fakultät Tübingen mit der Bezirksärztekammer Südwürttembergbis zu zwölf Monatestrukturiertes Programm, 36 Monate Laufzeit, 50 Prozent Freistellung, patientennahes Vorhaben, gemeinsame BegutachtungVereinbarung vom 6. Mai 2026, gültig bis Ende 2029
BIH Charité Clinician Scientist Programm mit der Ärztekammer Berlinbis zu 18 MonateTeilnahme am Programm des Berlin Institute of HealthAngaben des Berlin Institute of Health, Stand 2026

Geprüft wird nicht pauschal, sondern projektbezogen. Gutachterinnen und Gutachter der Fakultät beurteilen gemeinsam mit dem Weiterbildungsausschuss der Bezirksärztekammer, ob das Forschungsvorhaben mit den Anforderungen der Weiterbildung vereinbar ist. Der Dekan der Fakultät, Professor Stephan Zipfel, beschrieb den Sinn in der Pressemitteilung vom 29. Mai 2026 so: Wissenschaftliche Erkenntnisse seien „kein Sprint, sondern ein Marathon“, auf dem die Vereinbarung Rückenwind verschaffe.

Eine Facharztweiterbildung dauert je nach Gebiet fünf bis sechs Jahre. Zwölf anrechenbare Monate entsprechen damit rechnerisch 17 bis 20 Prozent der Gesamtzeit. Das ist kein symbolischer Wert. Es ist ein Jahr Lebenszeit in einer Phase, in der viele Ärztinnen und Ärzte Familie und Karriere gleichzeitig planen.

Warum werden Forschungszeiten in der Weiterbildung bisher nicht automatisch angerechnet?

Die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer in der Fassung von 2018, zuletzt aktualisiert am 3. Juli 2026, bestimmt in § 4 Absatz 4, dass Unterbrechungen der Weiterbildung nicht als Weiterbildungszeit zählen. Ausdrücklich genannt sind „wissenschaftliche Aufträge, soweit eine Weiterbildung nicht erfolgt“. Ausgenommen sind Unterbrechungen von höchstens sechs Wochen im Kalenderjahr.

Auf den ersten Blick widerspricht das der Tübinger Vereinbarung. Tut es aber nicht, und die Auflösung lohnt das Nachlesen. Erstens hat die Musterweiterbildungsordnung nur empfehlenden Charakter; rechtsverbindlich ist die Weiterbildungsordnung derjenigen Landesärztekammer, der man angehört. Zweitens greift die Ausschlussklausel nur dort, wo während der Forschung keine Weiterbildung stattfindet. Genau das ist bei einer 50-prozentigen Freistellung nicht der Fall: Die andere Hälfte der Arbeitszeit bleibt Krankenversorgung unter Weiterbildungsbedingungen. Dieselbe Formulierung wie in der Musterordnung findet sich übrigens in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg von 2020.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft benennt in ihrer Zwischenbilanz zu den Clinician-Scientist-Programmen aus dem Jahr 2025 genau diesen Punkt als eine der zentralen offenen Aufgaben: einheitliche Regelungen zur Anerkennung der in der Forschungszeit erworbenen Kompetenzen durch die Landesärztekammern. Solange die fehlen, entscheidet der Kammerbezirk. Berlin erkennt für das BIH Charité Clinician Scientist Programm bis zu 18 Monate an; das Programm startete 2011 mit acht Fellows, zählt inzwischen über 140 aktive Teilnehmende sowie rund 150 Alumni, und die externe Evaluation erschien im Mai 2021.

Wie ist ein Clinician-Scientist-Programm praktisch aufgebaut?

Clinician-Scientist-Programme sind keine Stipendien, sondern Stellenmodelle. Ein Teil der Arbeitszeit wird vertraglich für Forschung freigestellt und über Rotationsstellen gegenfinanziert, damit die Klinik den Ausfall in der Krankenversorgung auffangen kann. Dazu kommen ein strukturiertes Curriculum, Mentoring und eine zentrale Programmkoordination. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft beschreibt diese Elemente als Mindeststandard ihrer Förderlinie.

In Tübingen ist der Weg gestuft. Er beginnt beim Junior Clinician Scientist für Ärztinnen und Ärzte am Anfang der Weiterbildung, führt über das Programm MINT-CS für translationale Schwerpunkte und endet vorläufig beim Advanced Clinician Scientist für Fachärztinnen und Fachärzte, das nach Angaben der Fakultät 30 Prozent Forschungszeit über drei Jahre vorsieht. Mit Junior TüFF und TüFF Habil bestehen ergänzende Linien zur Förderung von Wissenschaftlerinnen.

  • geschützte Forschungszeit von in der Regel 50 Prozent, vertraglich zugesichert und über Rotationsstellen gegenfinanziert
  • ein Curriculum mit Methodenausbildung, Statistik, Studiendesign und Grundlagen der klinischen Prüfung
  • Mentoring durch eine klinische und eine wissenschaftliche Bezugsperson
  • ein definiertes Forschungsprojekt mit Meilensteinen und regelmässiger Begutachtung
  • Anschlussperspektiven wie Advanced-Programme, Nachwuchsgruppen oder Professuren mit Forschungsanteil

Wer finanziert Clinician-Scientist-Programme in Deutschland?

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat seit 2018 in zwei Ausschreibungsrunden insgesamt 23 Clinician-Scientist-Programme an Medizinischen Fakultäten gefördert, 13 in der ersten Runde 2018 und zehn in der zweiten Runde 2022, mit Laufzeiten von bis zu fünf Jahren. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert Advanced-Programme für die Zeit nach der Facharztanerkennung; die Richtlinie dazu erschien am 24. September 2024.

FörderwegZielgruppeKernbedingungen
DFG-Clinician-Scientist-ProgrammeÄrztinnen und Ärzte in Weiterbildung23 geförderte Programme seit 2018, Laufzeit bis fünf Jahre, geschützte Forschungszeit über Rotationsstellen, Curriculum und Mentoring
BMFTR-Advanced-ProgrammeFachärztinnen und FachärzteRichtlinie vom 24. September 2024, Fortsetzung der Forschungskarriere nach der Facharztanerkennung
Else Kröner Clinician Scientist ProfessurenFortgeschrittene mit abgeschlossenem Programm oder mindestens einem Jahr Forschungsfreistellung50 Prozent geschützte Forschungszeit, von der Einrichtung garantiert, Altersgrenze in der Regel unter 38 Jahren; erste drei Professuren Ende 2020 mit bis zu einer Million Euro auf bis zu zehn Jahre
Standortmittel und Fakultätsprogrammealle KarrierestufenBeispiel Tübingen: rund zehn Millionen Euro für InnoSyn.2 und MINT-CS, berichtet im April 2026

Wie viel an einem einzelnen Standort zusammenkommt, zeigt Tübingen. Im April 2026 berichtete das Deutsche Ärzteblatt über rund zehn Millionen Euro für zwei Tübinger Programme: etwa 7,9 Millionen Euro vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt für das auf zehn Jahre angelegte Programm „Medical Innovation through Synergy.2“ und 1,6 Millionen Euro von der Deutschen Forschungsgemeinschaft für die Fortsetzung von MINT-CS.

Eigene Rechnung, weil diese Einordnung sonst fehlt: Der Medizinische Fakultätentag zählt 40 stimmberechtigte medizinische Fakultäten in Deutschland. 23 DFG-geförderte Programme entsprechen damit rund 58 Prozent der Standorte. Anders gesagt: An etwa vier von zehn Fakultäten gibt es kein DFG-gefördertes Clinician-Scientist-Programm. Einschränkend gehört dazu, dass Fakultäten eigene oder anders finanzierte Programme betreiben können; eine vollständige öffentliche Liste aller Programme existiert nach meiner Recherche nicht.

Wie forschungsstark ist die deutsche Medizin in Zahlen?

Das Statistische Bundesamt zählte für 2025 insgesamt 1.571 Habilitationen in Deutschland, ein Plus von 0,4 Prozent gegenüber 2024. Davon entfielen 911 und damit 58 Prozent auf Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften, mit Abstand der grösste Anteil aller Fächergruppen. Der Frauenanteil lag in dieser Gruppe bei 36 Prozent, das Durchschnittsalter bei der Habilitation bundesweit bei 42 Jahren.

Auch bei den Promotionen dominiert das Fach. Von den 212.400 Promovierenden des Jahres 2024 entfielen rund 28 Prozent auf Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften. Zur Versorgungsseite: Die Bundesärztekammer weist zum 31. Dezember 2025 insgesamt 446.120 berufstätige Ärztinnen und Ärzte aus, davon 233.519 im Krankenhaus.

Diese Zahlen wirken auf den ersten Blick wie ein Widerspruch zur These vom Forschungsengpass. Meine Einschätzung dazu, klar als solche gekennzeichnet: Habilitationen zählen Titel, nicht geschützte Zeit. In der Medizin entsteht ein grosser Teil dieser Arbeiten neben der Krankenversorgung, in Abenden und an Wochenenden. Das Durchschnittsalter von 42 Jahren ist dabei der aussagekräftigste Wert des ganzen Datensatzes. Es beschreibt, wie lange dieser Doppelweg dauert, wenn ihn niemand strukturell absichert.

Wie verbinden andere Länder Forschung und Facharztausbildung?

Andere Gesundheitssysteme setzen die Verzahnung an einer anderen Stelle der Biografie an. Die USA legen die Forschung mit MD-PhD-Programmen vor den Berufseinstieg, Grossbritannien integriert 25 und später 50 Prozent Forschungszeit in die Weiterbildung, die Schweiz fördert einen eigenständigen MD-PhD-Abschnitt, und die Niederlande verzahnen ihn mit dem Studium.

LandModellForschungsanteilVerhältnis zur Facharztausbildung
DeutschlandClinician-Scientist-Programme nach der Approbationin der Regel 50 ProzentAnrechnung durch die Landesärztekammer, in Tübingen bis zu zwölf, in Berlin bis zu 18 Monate
USAMD-PhD, teils als MSTP über T32 gefördertPromotion vor dem BerufseinstiegForschung liegt vor der Residency, 620 MD-PhD-Abschlüsse im Jahr 2020
GrossbritannienAcademic Clinical Fellowship, danach Clinical Lectureship25 Prozent, später 50 Prozentin die Weiterbildung integriert, Fortschritt kompetenzbasiert bewertet
Schweiznationales MD-PhD-Stipendienprogramm seit 1992zwei bis drei Jahre Vollzeitforschungeigenständige Phase, 2025 wurden 18 von 40 Gesuchen bewilligt
NiederlandeMD-PhD-Trajekt während des Studiumsindividuell geplantStart im ersten Masterjahr, Masterabschluss vor der Verteidigung

Hinter den Zeilen stehen Zahlen, die den Preis jedes Modells sichtbar machen. Nach einer Analyse in JCI Insight aus dem Jahr 2022 gibt es in den USA rund 50 NIGMS-geförderte MD-PhD-Programme und fast ebenso viele ohne NIH-Finanzierung; 2020 standen 620 MD-PhD-Abschlüssen 20.387 reine MD-Abschlüsse gegenüber, und die durchschnittliche Studiendauer stieg von 6,69 Jahren in der Kohorte 1975 bis 1984 auf 8,25 Jahre in der Kohorte 2005 bis 2014. Der Bericht der NIH-Arbeitsgruppe zur Physician-Scientist Workforce vom 4. Juni 2014 beziffert den Anteil forschender Ärzte auf 1,5 Prozent der ärztlichen Berufsgruppe; das Durchschnittsalter NIH-geförderter Forscher mit MD stieg zwischen 2003 und 2012 von 48 auf 51 Jahre. Frühe strukturierte Förderung wirkt dabei messbar: Wer zuvor ein K-Stipendium erhalten hatte, kam bei Projektförderungen auf eine Bewilligungsquote von 44,1 Prozent gegenüber 9,2 Prozent ohne solche Vorförderung.

Grossbritannien zeigt die Kehrseite der Integration. Die Academic Clinical Fellowship des NIHR dauert bis zu drei Jahre, in Allgemeinmedizin und Zahnmedizin bis zu vier, und reserviert 25 Prozent der Zeit für Forschung; die klinischen 75 Prozent zählen regulär zur Weiterbildung. Die Erhebung des Medical Schools Council von 2025 zählt insgesamt 3.105 Vollzeitäquivalente an klinischen Akademikern, in der Gruppe der unter 36-Jährigen jedoch einen Rückgang von 140 auf 105 Vollzeitäquivalente. Ein Bericht des Medical Research Council vom Januar 2025 empfiehlt deshalb, die Zahl unbefristeter Forschungsstellen über fünf Jahre um jährlich 40 zu erhöhen.

Die Schweiz fördert den MD-PhD seit 1992 über ein nationales Stipendienprogramm, bis 2024 gemeinsam mit dem Schweizerischen Nationalfonds, heute getragen von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. In der Ausschreibung 2025 wurden 18 von 40 Gesuchen bewilligt, mit einem Gesamtvolumen von 3.028.273 Franken. Am Amsterdam UMC startet das MD-PhD-Trajekt im ersten Masterjahr; der Masterabschluss muss vor der Verteidigung vorliegen.

Steht der Clinician-Scientist-Weg auch mit einem EU-Auslandsabschluss offen?

Ja. Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG verpflichtet jeden Mitgliedstaat, die in Anhang V gelisteten Ausbildungsnachweise anzuerkennen. Artikel 24 Absatz 2 nennt als Mindestanforderung mindestens fünf Jahre Studium und mindestens 5.500 Stunden theoretischer und praktischer Ausbildung. Mit der Approbation besteht derselbe Zugang zur Weiterbildung wie nach einem deutschen Studium und damit auch zu den Programmen.

Ich habe von 2015 bis 2021 in Sofia Zahnmedizin studiert und mein Diplom später selbst anerkennen lassen, für die Schweiz über die Medizinalberufekommission MEBEKO. Clinician Scientist bin ich nicht, und ich tue nicht so, als hätte ich diesen Weg selbst beschritten. Was ich aus dem Anerkennungsverfahren mitgenommen habe, passt trotzdem hierher: Der europäische Rahmen fragt nicht, wo man gelernt hat, sondern ob die Ausbildung den Mindestanforderungen entspricht. Diese eine Unterscheidung entscheidet mehr über Karrierewege als jedes Ranking.

Der zweite Baustein ist die Promotion. Die Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät Tübingen für den Dr. med. und den Dr. med. dent. verlangt in § 3 Absatz 1 grundsätzlich ein in Deutschland abgeschlossenes Studium, stellt in Absatz 1 Buchstabe b aber klar, dass Studienabschlüsse ausländischer Hochschulen anerkannt werden können, wenn sie gleichwertig sind. In Zweifelsfällen kann die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden, und Sprachkenntnisse sind in der Regel auf C1-Niveau nachzuweisen. Bei EU-Abschlüssen unter der automatischen Anerkennung ist die Gleichwertigkeit der Sache nach bereits europarechtlich abgesichert.

Ehrlich benannt bleibt eine Unschärfe: Die Promotionsordnungen unterscheiden sich von Fakultät zu Fakultät, und einzelne verlangen zusätzliche Nachweise. Ein Studium in Sofia, Plowdiw, Pécs oder Zagreb schliesst eine wissenschaftliche Karriere in Deutschland nicht aus, ersetzt aber nicht den Blick in die Ordnung der Wunschfakultät. Wenn Sie wissen möchten, welche Standorte und Studienmodelle zu einem solchen Ziel passen, können Sie sich bei uns kostenlos beraten lassen.

Was können Studierende früh für eine Forschungskarriere tun?

Der Clinician-Scientist-Weg beginnt nicht mit der Bewerbung um einen Programmplatz, sondern deutlich früher. Wer die Option offenhalten will, wählt die Doktorarbeit mit klinischem oder translationalem Bezug, baut Methodenkompetenz auf und achtet bei der ersten Weiterbildungsstelle darauf, wie die zuständige Landesärztekammer Forschungszeiten anerkennt.

  • eine Doktorarbeit mit klinischem oder translationalem Bezug wählen, statt sie als Formalie zu behandeln
  • Methodenkompetenz aufbauen: Statistik, Studiendesign, Grundlagen der guten klinischen Praxis
  • Famulaturen bewusst an forschungsaktiven Kliniken absolvieren und dort Kontakte knüpfen
  • erste Publikationen oder Kongressbeiträge anstreben, auch als Koautorin oder Koautor
  • vor der ersten Weiterbildungsstelle prüfen, ob der Standort ein strukturiertes Programm hat und wie die Kammer Forschungszeiten anerkennt

Der letzte Punkt ist seit der Tübinger Vereinbarung wichtiger geworden, denn die Anerkennungspraxis ist zu einem echten Auswahlkriterium zwischen Kliniken geworden. Wer beides plant, Facharzt und Forschung, sollte diese Frage im Vorstellungsgespräch stellen. Sie kostet drei Sätze und kann ein Jahr wert sein.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom August 2026 wieder und dient der allgemeinen Information; er ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Massgeblich sind die jeweils geltende Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer und die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät.

Meinung des Autors

Ich habe von 2015 bis 2021 in Sofia Zahnmedizin studiert und arbeite heute als zugelassener Zahnarzt in Bern. An der Tübinger Vereinbarung fällt mir zuerst etwas auf, das gar nicht im Vordergrund steht: Sie zeigt, wie viel sich in der Medizin über Zeit entscheidet und wie wenig über Talent allein. Zwölf anrechenbare Monate sind kein Preis für besonders kluge Köpfe. Sie sind eine strukturelle Erlaubnis, zwei Dinge gleichzeitig zu tun, die sich sonst gegenseitig verdrängen.

Überzeugend finde ich, dass Fakultät und Bezirksärztekammer gemeinsam prüfen. So bleibt die fachliche Qualität der Weiterbildung geschützt, und trotzdem entsteht Planbarkeit. Genau diese Kombination brauchen junge Ärztinnen und Ärzte, wenn sie sich zwischen einer geraden Facharztlaufbahn und einem Weg mit Forschungsanteil entscheiden. Solche Entscheidungen fallen selten aus Idealismus. Sie fallen, wenn die Rechnung aufgeht.

Ich sage offen, dass ich selbst kein Clinician Scientist bin. Als Vater und als Behandler kenne ich aber die Grösse, um die es hier geht, sehr genau: Zeit. Wer nach dem Studium in die Praxis wechselt, merkt schnell, dass der Tag von aussen strukturiert wird, von Terminen, Notfällen und Menschen mit Schmerzen. Alles, was daneben passieren soll, braucht einen Vertrag, der es schützt. Genau das leisten diese Programme.

Der zweite Punkt begegnet mir in fast jedem Gespräch. Viele Studieninteressenten glauben, ein Studium im EU-Ausland sei ein Weg zweiter Klasse, der spätestens bei der Wissenschaft an eine Grenze stösst. Das stimmt nicht. Die automatische Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG ist kein Gnadenakt, sondern der europäische Normalfall. Wer in Sofia, Plowdiw oder Pécs die geforderten fünf Jahre und 5.500 Stunden absolviert, steht bei der Approbation und beim Zugang zur Weiterbildung auf derselben Stufe wie jeder deutsche Absolvent.

Eine Einschränkung gehört trotzdem dazu, und ich nenne sie lieber selbst: Ein Programmplatz ist damit nicht garantiert. Die Plätze sind knapp, die Auswahl ist kompetitiv, und an vier von zehn Fakultäten gibt es kein DFG-gefördertes Programm. Gleiche Startlinie bedeutet nicht gleiches Ergebnis.

Als wir mit der Medizinerschmiede angefangen haben, war all das schwerer zu vermitteln. Wir waren die erste Agentur, die in nahezu täglichen YouTube-Videos und Interviews mit echten Medizinstudierenden im Ausland kostenlos gezeigt hat, wie dieser Weg wirklich aussieht, mit Hörsaal, Prüfung, Wohnungssuche und Alltag. Inzwischen sehe ich Absolventinnen und Absolventen aus diesen Jahrgängen in deutschen und schweizerischen Kliniken arbeiten, promovieren und sich spezialisieren.

Mein praktischer Rat: Behandeln Sie die Doktorarbeit als erstes echtes Projekt, nicht als Pflichtpunkt. Und prüfen Sie vor der ersten Weiterbildungsstelle, welches Haus ein strukturiertes Programm anbietet und wie die zuständige Kammer damit umgeht. Diese eine Frage kann über ein ganzes Jahr Ihrer Berufsbiografie entscheiden, und sie kostet im Vorstellungsgespräch dreissig Sekunden.

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Zusammenfassung

  • Die Medizinische Fakultät Tübingen und die Bezirksärztekammer Südwürttemberg vereinbarten am 6. Mai 2026, bis zu zwölf Monate patientennaher Forschung auf die fachärztliche Weiterbildung anzurechnen.
  • Voraussetzung ist in Tübingen ein strukturiertes Clinician-Scientist-Programm mit 36 Monaten Laufzeit und 50 Prozent Freistellung; die Vereinbarung gilt zunächst bis Ende 2029.
  • Die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer von 2018 rechnet Forschungszeiten ohne parallele Weiterbildung grundsätzlich nicht an; verbindlich entscheidet die zuständige Landesärztekammer.
  • Für das BIH Charité Clinician Scientist Programm erkennt die Ärztekammer Berlin nach Angaben des Berlin Institute of Health bis zu 18 Monate Forschungstätigkeit an.
  • Die Deutsche Forschungsgemeinschaft förderte seit 2018 insgesamt 23 Clinician-Scientist-Programme; bei 40 medizinischen Fakultäten in Deutschland entspricht das rund 58 Prozent der Standorte.
  • Der Clinician-Scientist-Weg steht auch mit einem EU-Auslandsabschluss offen, weil Artikel 21 der Richtlinie 2005/36/EG diese Ausbildungsnachweise ohne Gleichwertigkeitsprüfung des Studieninhalts anerkennt.

Mit der Vereinbarung vom 6. Mai 2026 macht Tübingen aus einer Einzelfallentscheidung eine Regel. Weil die Musterweiterbildungsordnung Forschungszeiten ohne parallele Weiterbildung grundsätzlich nicht anrechnet und die Landesärztekammern die verbindlichen Regeln setzen, sind solche Vereinbarungen der entscheidende Hebel. Berlin geht mit bis zu 18 Monaten weiter, andere Kammerbezirke bleiben zurückhaltender.

Im internationalen Vergleich gibt es keinen einzig richtigen Zeitpunkt für die Forschung. Die USA setzen mit MD-PhD-Programmen vor dem Berufseinstieg an, Grossbritannien integriert 25 und später 50 Prozent Forschungszeit in die Weiterbildung, die Schweiz fördert einen eigenständigen MD-PhD-Abschnitt, die Niederlande verzahnen ihn mit dem Studium. Deutschland wählt den Weg über die geschützte Zeit nach der Approbation und macht sie Standort für Standort verlässlicher.

Für Studieninteressenten zählt vor allem eines: Dieser Weg hängt nicht davon ab, wo in der EU das Studium stattgefunden hat. Die automatische Anerkennung nach Artikel 21 der Richtlinie 2005/36/EG und die Anerkennungsregeln in den Promotionsordnungen halten die Tür offen. Wer seinen Studienweg mit Blick auf ein solches Ziel planen möchte, kann sich bei uns in einem kostenlosen Beratungsgespräch orientieren.

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Häufige Fragen zum Clinician-Scientist-Weg

Was genau hat Tübingen mit der Bezirksärztekammer vereinbart?

Die Medizinische Fakultät Tübingen und die Bezirksärztekammer Südwürttemberg haben am 6. Mai 2026 vereinbart, dass bis zu zwölf Monate patientennaher Forschung in einem strukturierten Clinician-Scientist-Programm der Fakultät auf die fachärztliche Weiterbildungszeit angerechnet werden können. Die Vereinbarung gilt bis Ende 2029 und ist verlängerbar.

Welche Voraussetzungen muss das Programm erfüllen?

Nach den veröffentlichten Angaben muss es ein strukturiertes Clinician-Scientist-Programm mit 36 Monaten Laufzeit und einer 50-prozentigen Freistellung für die Forschung sein. Gutachter der Fakultät und der Weiterbildungsausschuss der Bezirksärztekammer prüfen zusätzlich gemeinsam, ob das konkrete Vorhaben mit den Weiterbildungsanforderungen vereinbar ist.

Warum werden Forschungszeiten nicht automatisch angerechnet?

Die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer von 2018 bestimmt in § 4 Absatz 4, dass Unterbrechungen der Weiterbildung, ausdrücklich auch wegen wissenschaftlicher Aufträge, nicht als Weiterbildungszeit zählen, soweit dabei keine Weiterbildung erfolgt. Ausgenommen sind höchstens sechs Wochen im Kalenderjahr. Verbindlich ist ohnehin nicht die Musterordnung, sondern die Ordnung der zuständigen Landesärztekammer.

Widerspricht die Tübinger Vereinbarung der Musterweiterbildungsordnung?

Nein. Die Musterweiterbildungsordnung hat nur empfehlenden Charakter, und ihre Ausschlussklausel greift nur, wenn während der Forschung keine Weiterbildung stattfindet. Bei einer 50-prozentigen Freistellung bleibt die andere Hälfte der Arbeitszeit Krankenversorgung unter Weiterbildungsbedingungen, weshalb eine Anrechnung durch die Kammer möglich ist.

Gibt es Standorte, die mehr als zwölf Monate anerkennen?

Ja. Für das BIH Charité Clinician Scientist Programm werden nach Angaben des Berlin Institute of Health bis zu 18 Monate Forschungstätigkeit von der Ärztekammer Berlin anerkannt. Die Regelungen unterscheiden sich zwischen den Kammerbezirken, weshalb ein Blick auf die Praxis am Wunschstandort sinnvoll ist.

Was ist ein Clinician Scientist überhaupt?

Gemeint sind Ärztinnen und Ärzte, die Krankenversorgung und Forschung dauerhaft verbinden. Der Weg läuft in der Regel über strukturierte Programme mit vertraglich geschützter Forschungszeit, Curriculum, Mentoring und definierten Projektmeilensteinen. In Tübingen ist er gestuft von Junior Clinician Scientist über MINT-CS bis zum Advanced Clinician Scientist aufgebaut.

Wer finanziert solche Programme in Deutschland?

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat seit 2018 in zwei Runden insgesamt 23 Clinician-Scientist-Programme gefördert, 13 davon 2018 und zehn 2022, mit Laufzeiten von bis zu fünf Jahren. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert Advanced-Programme auf Grundlage einer Richtlinie vom 24. September 2024. Hinzu kommen Stiftungen und Standortmittel der Fakultäten.

An wie vielen Fakultäten gibt es ein DFG-gefördertes Programm?

Der Medizinische Fakultätentag zählt 40 stimmberechtigte medizinische Fakultäten in Deutschland. 23 DFG-geförderte Clinician-Scientist-Programme entsprechen damit rund 58 Prozent der Standorte. Einzelne Fakultäten betreiben zusätzlich eigene oder anders finanzierte Programme, eine vollständige öffentliche Gesamtliste existiert nicht.

Wie viele Habilitationen entfallen in Deutschland auf die Medizin?

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es 2025 insgesamt 1.571 Habilitationen. Davon entfielen 911 und damit 58 Prozent auf Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften. Das Durchschnittsalter bei der Habilitation lag bundesweit bei 42 Jahren, der Frauenanteil in dieser Fächergruppe bei 36 Prozent.

Steht der Weg auch mit einem Medizinabschluss aus dem EU-Ausland offen?

Ja. Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG verpflichtet jeden Mitgliedstaat, die in Anhang V gelisteten Ausbildungsnachweise anzuerkennen. Artikel 24 Absatz 2 nennt dafür mindestens fünf Jahre Studium und mindestens 5.500 Stunden theoretischer und praktischer Ausbildung. Mit der Approbation besteht derselbe Zugang zur Weiterbildung und damit zu den Programmen.

Kann man mit einem EU-Auslandsabschluss in Deutschland promovieren?

Die Promotionsordnungen der medizinischen Fakultäten sehen das vor. Die Tübinger Ordnung für den Dr. med. und Dr. med. dent. bestimmt in § 3 Absatz 1 Buchstabe b, dass Studienabschlüsse ausländischer Hochschulen anerkannt werden können, wenn sie gleichwertig sind. In Zweifelsfällen kann die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen eingeschaltet werden; Sprachkenntnisse sind in der Regel auf C1-Niveau nachzuweisen.

Wie ist der Weg in den USA und in Grossbritannien organisiert?

In den USA dominiert der MD-PhD vor dem Berufseinstieg; 2020 wurden 620 MD-PhD-Abschlüsse gegenüber 20.387 reinen MD-Abschlüssen vergeben, und die durchschnittliche Programmdauer stieg auf 8,25 Jahre in der Kohorte 2005 bis 2014. In England führt der Einstieg über die Academic Clinical Fellowship mit bis zu drei Jahren und 25 Prozent Forschungszeit, gefolgt von der Clinical Lectureship mit bis zu vier Jahren und 50 Prozent Forschungszeit.

Wie fördert die Schweiz forschende Ärztinnen und Ärzte?

Über ein nationales MD-PhD-Stipendienprogramm, das seit 1992 besteht und bis 2024 gemeinsam mit dem Schweizerischen Nationalfonds getragen wurde; heute liegt es bei der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. In der Ausschreibung 2025 wurden 18 von 40 Gesuchen bewilligt, das Gesamtvolumen lag bei 3.028.273 Franken, gefördert wird für zwei bis drei Jahre.

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Über den Autor

Marcel Kloos

Eidgenössisch anerkannter Zahnarzt und Gründer der Medizinerschmiede

Marcel Kloos gründete die Medizinerschmiede bereits im Auslandsstudium, seither wurden über 500 Studienplätze vermittelt. Der gebürtige Stuttgarter studierte Zahnmedizin von 2015 bis 2021 in Sofia und ist eidgenössisch anerkannter Zahnarzt.

Heute lebt er in Bern und führt die Medizinerschmiede hauptberuflich als Inhaber.

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