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Ratgeber

Reform des Medizinstudiums 2026 - Stand der Approbationsordnung und Kostenstreit

Reform des Medizinstudiums 2026 - Stand der Approbationsordnung und Kostenstreit

14.08.2026

15 Min. Lesezeit

Am 18. Februar 2026 haben der Medizinische Fakultätentag (MFT) und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) gemeinsame Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Medizinstudiums veröffentlicht. Der Titel ist Programm: „Weiterentwickeln statt Warten“. MFT-Präsidentin Prof. Dr. Martina Kadmon wird darin mit dem Satz zitiert, man könne es sich nicht leisten, „weitere Jahre auf politische Entscheidungen zu warten“. Damit ist der Sachstand der Reform in einem Satz beschrieben.

Die Novelle der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte (ÄApprO) wird seit dem Masterplan Medizinstudium 2020 vorbereitet, den Bund und Länder 2017 beschlossen haben. Seither liegen mehrere Referentenentwürfe vor, das geplante Inkrafttreten wurde von Oktober 2025 auf Oktober 2027 verschoben, und die entscheidende offene Frage ist bis heute nicht die Fachdidaktik, sondern die Finanzierung.

Dieser Beitrag ordnet ein, was rechtlich gilt, was die Novelle inhaltlich vorsieht, wie der Kostenstreit zwischen Bund und Ländern verläuft und wie andere europäische Systeme die gleiche Aufgabe gelöst haben. Alle Angaben sind belegt und beziehen sich auf den Stand vom 14. August 2026.

Was im August 2026 tatsächlich gilt

Rechtsgrundlage des Medizinstudiums in Deutschland ist weiterhin die Approbationsordnung für Ärzte aus dem Jahr 2002. Der Medizinische Fakultätentag stellt auf seiner Themenseite zur ÄApprO ausdrücklich fest, dass die aktuelle Fassung von 2002 stammt und zuletzt im Jahr 2023 angepasst wurde. Eine novellierte Approbationsordnung ist bis heute nicht in Kraft getreten.

Diese Klarstellung ist deshalb notwendig, weil die Reforminhalte seit rund sechs Jahren detailliert öffentlich beschrieben werden. Wer nur die Inhaltsbeschreibungen liest, kann leicht den Eindruck gewinnen, sie seien bereits geltendes Recht. Das sind sie nicht: Es handelt sich um Entwurfsstand. Für Studienanfänger des Wintersemesters 2026/2027 gilt damit weiterhin die bestehende Struktur mit den drei Abschnitten der Ärztlichen Prüfung und dem Praktischen Jahr in der bisherigen Form.

Eine neue ÄApprO ist eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Sie muss innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden und benötigt anschliessend die Zustimmung des Bundesrates. Genau an dieser zweiten Hürde hängt das Verfahren, wie der MFT auf seiner Themenseite beschreibt.

Vom Masterplan 2020 zum verschobenen Inkrafttreten

Der politische Ausgangspunkt ist der Masterplan Medizinstudium 2020, auf den sich Bund und Länder 2017 verständigt haben. Er formulierte das Ziel, das Studium praxisnäher, kompetenzorientierter und stärker auf die ambulante Versorgung ausgerichtet zu gestalten. Die Umsetzung sollte über eine neue Approbationsordnung erfolgen.

ZeitpunktSchritt
2017Bund und Länder beschliessen den Masterplan Medizinstudium 2020 (MFT)
November 2020Erster Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (Deutsches Ärzteblatt)
August 2021Präzisierter Referentenentwurf (Deutsches Ärzteblatt)
Mai 2023Überarbeiteter Entwurf als Zwischenstand; geplantes Inkrafttreten nun 1. Oktober 2027 statt 1. Oktober 2025 (Deutsches Ärzteblatt, BDC)
Herbst 2023Position der Länder: kein Spielraum ohne Kostenausgleich des Bundes (Rheinisches Ärzteblatt)
Februar 2024Wissenschaftsministerien der Länder wenden sich schriftlich an den Bundesgesundheitsminister und bitten um eine finanzielle Beteiligung des Bundes (Bayerische Landesärztekammer)
September 2024Der MFT rechnet nach eigener Darstellung „zeitnah“ nicht mehr mit einer neuen Approbationsordnung
18. Februar 2026MFT und AWMF veröffentlichen Empfehlungen zur Weiterentwicklung ohne Novelle
August 2026Es gilt weiterhin die ÄApprO 2002 in der Fassung von 2023

Bemerkenswert an dieser Chronologie ist, dass die inhaltliche Richtung von Beginn an weitgehend unstrittig war. Das Rheinische Ärzteblatt fasste den Befund im Januar 2024 so zusammen, dass alle Beteiligten sich über die Notwendigkeit der Veränderungen einig sind – mehr Praxis, mehr Allgemeinmedizin und ambulante Versorgung, digitale Lehrformate, Ausrichtung an tatsächlichen klinischen Kompetenzen. Offen blieb die Frage, wer das bezahlt.

Was die Novelle inhaltlich vorsieht

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums beschreibt eine Reform, die weniger einzelne Fächer verschiebt als vielmehr die Architektur des Studiums ändert. Die wichtigsten Bausteine:

  • NKLM als verbindliche Grundlage. Der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin soll in der Approbationsordnung verankert werden und damit verbindliche Grundlage für Lehre und Prüfungen sein.
  • Ende der strikten Trennung von Vorklinik und Klinik. Theoretische und klinische Inhalte sollen nach dem Entwurf vom ersten Semester an miteinander verknüpft unterrichtet werden.
  • Longitudinalität statt Blockdenken. Inhalte wie wissenschaftliches Arbeiten oder kommunikative Kompetenz sollen über das gesamte Studium hinweg aufgebaut werden statt in isolierten Kursen.
  • Allgemeinmedizin deutlich gestärkt. Der Entwurf sieht verpflichtende Blockpraktika in der hausärztlichen Versorgung im Umfang von sechs Wochen sowie eine stärkere Abbildung der Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr vor.
  • Weniger Vorlesung, mehr Blended Learning. Zur Dämpfung des Aufwands sieht der überarbeitete Entwurf eine Reduktion der Vorlesungen um rund 30 Prozent zugunsten digitaler Formate vor (Deutsches Ärzteblatt).
  • Öffentlicher Gesundheitsdienst. Auch die Stärkung des ÖGD im Studium gehört zu den Zielen des Entwurfs.

Der geplante Umbau der Staatsexamen

Am sichtbarsten wäre die Reform in den Prüfungen. Der Referentenentwurf sieht weiterhin drei Prüfungsabschnitte vor, verteilt die Formate aber neu: Der Erste Abschnitt besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil, der Zweite Abschnitt ist schriftlich angelegt, und der Dritte Abschnitt kombiniert eine Prüfung am Patienten mit einer Parcoursprüfung.

Die Parcoursprüfung ist der eigentliche Systemwechsel. Statt allein Wissen abzufragen, werden praktische und kommunikative Kompetenzen an mehreren Stationen strukturiert geprüft – international als OSCE etabliert. Genau dieses Format haben MFT und AWMF im Februar 2026 auch unabhängig von der Novelle empfohlen, weil es sich in den bestehenden Rechtsrahmen einfügen lässt.

Ebenfalls im Entwurf angelegt ist, dass die Allgemeinmedizin nicht nur mehr Lehrzeit erhält, sondern in der abschliessenden Prüfung als eigenständiges Fach eine feste Rolle spielt. Das ist der Punkt, an dem die hausärztliche Versorgung erstmals dieselbe prüfungsrechtliche Sichtbarkeit bekäme wie Innere Medizin und Chirurgie.

Das ambulante Pflichtquartal im Praktischen Jahr

Das Praktische Jahr würde nach dem Entwurf aus vier Ausbildungsabschnitten zu je zwölf Wochen bestehen: Innere Medizin, Chirurgie, ein Abschnitt in der hausärztlichen Versorgung beziehungsweise einem Fachgebiet sowie ein weiteres Fachgebiet. Das dritte Quartal soll in Lehrpraxen oder in Einrichtungen der ambulanten Versorgung nach SGB V absolviert werden. Damit wäre erstmals ein ambulantes Pflichtquartal verankert.

Genau hier liegt zugleich ein grosser Teil der Kosten: Ambulante Lehrpraxen müssen gewonnen, qualifiziert, koordiniert und vergütet werden. Der MFT hat in seinen Empfehlungen vom Februar 2026 den besseren Zugang zu ambulanten Lehr- und Lernangeboten deshalb als eigenes Handlungsfeld benannt. Wie sich das PJ organisatorisch und finanziell darstellt, haben wir im verlinkten Beitrag zum PJ ausführlich behandelt; hier bleibt es bei der Einordnung in die Gesamtnovelle.

Der Kostenstreit zwischen Bund und Ländern

Die Zahlen sind der Kern des Verfahrens. Der ursprüngliche Entwurf wurde mit jährlichen Mehrkosten für die Länder von rund 300 Millionen Euro veranschlagt. Nach der Überarbeitung von 2023 bezifferte das Bundesgesundheitsministerium die jährlichen Mehrkosten auf 177 Millionen Euro, die einmaligen Mehrkosten auf 94 Millionen Euro; letztere waren zuvor mit 88 Millionen Euro angesetzt worden (Deutsches Ärzteblatt, BDC).

Das Rheinische Ärzteblatt berichtete im Januar 2024, dass der Medizinische Fakultätentag den tatsächlichen Aufwand weiterhin bei über 300 Millionen Euro jährlich sieht, während der Bund von 177 Millionen Euro ausgeht. Die Länder wiederum haben deutlich gemacht, dass für eine Reform mit erheblichen finanziellen Auswirkungen ohne Kostenausgleich des Bundes derzeit kein Spielraum besteht. Anfang Februar 2024 wandten sich die Wissenschaftsministerien der Länder schriftlich an den Bundesgesundheitsminister und baten um eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Umsetzungskosten (Bayerische Landesärztekammer).

Dahinter steht eine nachvollziehbare Zuständigkeitsfrage: Die Approbationsordnung ist Bundesrecht, die Hochschulen und ihre Finanzierung sind Landesangelegenheit. Der Bund kann die Anforderungen setzen, die Rechnung fällt bei den Ländern an. MFT-Generalsekretär Dr. Frank Wissing hatte bereits 2023 darauf hingewiesen, dass der Aufwand für alle Beteiligten auch nach den vorgeschlagenen Reduktionen weiterhin sehr hoch sei.

Warum die Fakultäten nicht länger warten

Die Empfehlungen von MFT und AWMF vom 18. Februar 2026 sind die logische Konsequenz aus dieser Lage. Sie benennen sechs vorrangige Handlungsfelder, die die Fakultäten im bestehenden Rechtsrahmen selbst umsetzen können:

  • ein longitudinales Curriculum für wissenschaftliches Denken mit Leistungsnachweis,
  • besserer Zugang zu ambulanten Lehr- und Lernangeboten,
  • Prüfung praktischer Kompetenzen, etwa über Parcoursprüfungen,
  • verbesserte Bedingungen im Praktischen Jahr,
  • Weiterentwicklung der Staatsexamensprüfungen mit digitaler Unterstützung,
  • Integration neuer Themen wie Katastrophenmedizin und Digitalität in den NKLM.

AWMF-Präsident Prof. Dr. Rolf-Detlef Treede begründet den Schwerpunkt Wissenschaftlichkeit damit, dass wissenschaftliches Denken und Handeln „expliziter als bislang Gegenstand des Studiums“ sein müsse. Der praktische Effekt: Studierende an einzelnen Fakultäten profitieren bereits heute von Reforminhalten, ohne dass die Novelle in Kraft ist. Der Preis ist Uneinheitlichkeit – eine verbindliche Approbationsordnung hätte grössere Bindungswirkung, wie MFT und AWMF selbst betonen.

Modellstudiengänge zeigen, dass dieser Weg funktioniert. Das Rheinische Ärzteblatt verwies darauf, dass etwa die RWTH Aachen ihr Curriculum seit 2003 über die Modellklausel kontinuierlich weiterentwickelt und deshalb weniger stark auf die Novelle angewiesen ist.

Internationaler Vergleich mit den Niederlanden, Grossbritannien und der Schweiz

Alle drei Länder haben Fragen bereits beantwortet, die die deutsche Novelle noch verhandelt: Wie verbindlich ist ein Lernzielkatalog? Wie prüft man praktische Kompetenz zentral? Und wie strukturiert man das Studium in Richtung Praxis?

LandStruktur des StudiumsVerbindlicher RahmenAbschlussprüfung
DeutschlandDurchgehendes Staatsexamensstudium, PJ am Ende; Trennung von Vorklinik und Klinik nach geltender ÄApprO 2002NKLM bislang ohne verbindliche Verankerung in der ApprobationsordnungDrei Abschnitte der Ärztlichen Prüfung nach ÄApprO 2002 in der Fassung von 2023
NiederlandeBachelor Geneeskunde drei Jahre, anschliessend Master Geneeskunde drei Jahre; klinische Praktika (coschappen) prägen die Masterphase (Universiteit Utrecht, Universiteit Leiden)Raamplan Artsopleiding als nationaler Rahmen der FakultätenKein zentrales Staatsexamen; mit dem Masterdiplom ist man basisarts (Universiteit Utrecht)
GrossbritannienUndergraduate-Medizinstudium an den Medical Schools mit klinischen AttachmentsGMC „Outcomes for Graduates“, ergänzt um „Practical skills and procedures“; lösten „Tomorrow's Doctors“ abMedical Licensing Assessment (MLA) aus Applied Knowledge Test und Clinical and Professional Skills Assessment; alle UK-Studierenden müssen sie vor der Registrierung bestehen (GMC)
SchweizGestufter Aufbau aus Bachelor- und Masterstudium in Humanmedizin an den universitären FakultätenPROFILES 2023 des SMIFK/CIMS mit CanMEDS-Rollen, Entrustable Professional Activities und Situations as Starting PointsEidgenössische Prüfung; PROFILES operationalisiert die Ziele des Medizinalberufegesetzes und bestimmt die Inhalte der Prüfung (SMIFK/CIMS)

Drei Beobachtungen sind für die deutsche Debatte relevant. Erstens: In der Schweiz ist der Kompetenzkatalog nicht nur Empfehlung, sondern bestimmt unmittelbar die Inhalte der eidgenössischen Prüfung – genau das ist die Rolle, die der NKLM in Deutschland erst durch die Novelle bekäme. Zweitens: Grossbritannien hat mit der MLA eine zentrale Prüfung geschaffen, die einen Wissensteil und einen klinisch-praktischen Teil ausdrücklich verbindet; der PLAB-Test für international ausgebildete Ärztinnen und Ärzte wurde nach Angaben der GMC im Jahr 2024 an die MLA-Anforderungen angeglichen. Drittens: Die Niederlande erreichen die Praxisnähe über die Struktur – die dreijährige Masterphase besteht wesentlich aus coschappen, an der Universiteit Utrecht beginnt das erste Coschap nach Angaben der Universität sogar bereits im dritten Bachelorjahr.

Das relativiert die deutsche Diskussion nicht, es sortiert sie: Die Novelle würde Deutschland nicht in Neuland führen, sondern zu einem Standard, den vergleichbare Systeme bereits erreicht haben.

Was das für Studieninteressierte praktisch bedeutet

Für alle, die 2026 oder 2027 mit dem Medizinstudium beginnen, ergeben sich vier nüchterne Schlussfolgerungen. Erstens gilt die bestehende Approbationsordnung, und die Planung sollte auf ihr aufbauen. Zweitens können einzelne Fakultäten dank Modellklausel und der Empfehlungen von MFT und AWMF schon jetzt deutlich praxisnäher ausbilden – der Blick in das konkrete Curriculum einer Fakultät lohnt sich mehr als der Blick auf den Entwurfstext. Drittens ist ein Inkrafttreten zum 1. Oktober 2027 nach dem heutigen Verfahrensstand nicht gesichert. Und viertens verändert die Novelle den Zugang zum Studium nicht: Sie regelt Ausbildung und Prüfungen, nicht die Studienplatzvergabe.

Wer parallel ein Studium im europäischen Ausland prüft, findet dort teilweise genau die Elemente vor, die die deutsche Novelle anstrebt – frühe Patientenkontakte, longitudinale klinische Praktika und strukturierte praktische Prüfungen. Welche Variante zur eigenen Situation passt, lässt sich am besten im Einzelfall besprechen: Dazu können Sie sich bei uns jederzeit kostenlos beraten lassen.

Dieser Beitrag gibt den Recherchestand vom 14. August 2026 wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Massgeblich sind allein die jeweils geltenden Fassungen der Approbationsordnung und die Regelungen der zuständigen Landesprüfungsämter.

Meinung des Autors

Ich verfolge dieses Verfahren seit Jahren mit einer gewissen Sympathie für alle Beteiligten. Inhaltlich ist die Novelle ein guter Entwurf. Longitudinale Curricula, ein verbindlicher Lernzielkatalog, Parcoursprüfungen und ein ambulantes Pflichtquartal sind genau die Dinge, die aus Studierenden früher handlungsfähige Ärztinnen und Ärzte machen. Dass es an der Finanzierung hängt und nicht an der Didaktik, ist kein Vorwurf an irgendeine Seite – es ist die ehrliche Konsequenz einer Föderalstruktur, in der der Bund die Anforderungen setzt und die Länder die Hochschulen bezahlen. Beide Seiten argumentieren aus ihrer Zuständigkeit heraus schlüssig.

Was mich an der Debatte am meisten interessiert, ist etwas anderes. Ich habe selbst im Ausland studiert, in Sofia, und arbeite heute als Zahnarzt in Bern. Beide Systeme haben mir gezeigt, wie stark der Lerneffekt davon abhängt, ob man früh und regelmässig an echten Patienten arbeitet – und wie wenig davon, in welchem Land der Hörsaal steht. Die Schweiz macht mit PROFILES vor, wie ein Kompetenzkatalog nicht nur Papier bleibt, sondern die Abschlussprüfung tatsächlich steuert. Genau diese Verbindlichkeit ist es, um die in Deutschland gerungen wird.

Für Studieninteressierte ziehe ich daraus eine sehr praktische Empfehlung: Wartet nicht auf die Approbationsordnung. Ich habe in den vergangenen Jahren in nahezu täglichen Videos und Interviews mit Studierenden im Ausland gesehen, dass die Menschen, die 2018 oder 2020 angefangen haben, heute längst approbiert arbeiten – während der Entwurf noch im Verfahren ist. Ein Studienplatz, den man hat, ist jeder Reform überlegen, auf die man wartet. Wer in Bulgarien, Ungarn, Polen oder Kroatien studiert, findet dort vielfach frühe Praxisphasen und kleine Gruppen und kommt anschliessend über die europäische Anerkennung nach Deutschland zurück.

Und noch ein Punkt, der mir wichtig ist: Die Fakultäten haben im Februar 2026 gezeigt, dass sie nicht stillstehen. Dass MFT und AWMF sagen, wir machen das jetzt im bestehenden Rahmen, finde ich professionell und leise mutig. Es bedeutet für Studieninteressierte allerdings, dass die Unterschiede zwischen den Standorten in den nächsten Jahren grösser werden, nicht kleiner. Der Blick in das konkrete Curriculum eines Standorts ist deshalb heute wertvoller als jede allgemeine Aussage über „das deutsche Medizinstudium“.

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Zusammenfassung

  • Im August 2026 gilt weiterhin die Approbationsordnung für Ärzte von 2002 in der Fassung von 2023; die geplante Novelle ist nicht in Kraft.
  • Das Inkrafttreten der Novelle wurde von Oktober 2025 auf Oktober 2027 verschoben und ist nach dem Verfahrensstand vom August 2026 nicht gesichert.
  • Strittig ist die Finanzierung: Der Bund rechnet mit 177 Millionen Euro jährlich und 94 Millionen Euro einmalig, der Medizinische Fakultätentag mit über 300 Millionen Euro jährlich.
  • Der Referentenentwurf sieht den NKLM als verbindliche Grundlage, mehr Allgemeinmedizin, Parcoursprüfungen und ein ambulantes Pflichtquartal im Praktischen Jahr vor.
  • MFT und AWMF haben am 18. Februar 2026 sechs Handlungsfelder empfohlen, die die Fakultäten ohne neue Approbationsordnung im bestehenden Rechtsrahmen umsetzen können.

Der Sachstand im August 2026 lässt sich klar zusammenfassen: Es gilt die Approbationsordnung für Ärzte von 2002 in der Fassung von 2023. Der Referentenentwurf für die Novelle liegt seit November 2020 vor und wurde 2021 und 2023 überarbeitet; das geplante Inkrafttreten wurde von Oktober 2025 auf Oktober 2027 verschoben. Der entscheidende Konfliktpunkt ist die Finanzierung: 177 Millionen Euro jährlich nach Rechnung des Bundes, über 300 Millionen Euro nach Einschätzung des Medizinischen Fakultätentages, dazu einmalig 94 Millionen Euro. Ohne Kostenausgleich sehen die Länder keinen Spielraum.

Inhaltlich wäre die Novelle ein sinnvoller Schritt: NKLM als verbindliche Grundlage, Auflösung der strikten Trennung von Vorklinik und Klinik, Allgemeinmedizin als eigenständiges Prüfungsfach, Parcoursprüfungen und ein ambulantes Pflichtquartal im PJ. Dass MFT und AWMF im Februar 2026 begonnen haben, diese Ziele im bestehenden Rechtsrahmen umzusetzen, ist die pragmatischste Nachricht des Jahres. Wer heute ein Medizinstudium plant, sollte auf der geltenden Rechtslage planen und den konkreten Standort prüfen – und kann sich dazu gern kostenlos beraten lassen.

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Häufige Fragen zur Reform des Medizinstudiums

Ist die neue Approbationsordnung für Ärzte bereits in Kraft?

Nein. Nach Darstellung des Medizinischen Fakultätentages gilt weiterhin die Approbationsordnung für Ärzte von 2002, die zuletzt 2023 angepasst wurde. Die Novelle befindet sich im Entwurfsstadium.

Wann soll die Novelle in Kraft treten?

Der überarbeitete Entwurf von 2023 nannte den 1. Oktober 2027; ursprünglich war der 1. Oktober 2025 vorgesehen. Nach dem heutigen Verfahrensstand ist dieser Termin nicht gesichert.

Warum verzögert sich die Reform?

Bund und Länder sind sich über die Finanzierung nicht einig. Die Approbationsordnung ist Bundesrecht, die Hochschulfinanzierung ist Landesaufgabe. Ohne Kostenausgleich des Bundes sehen die Länder nach Darstellung des Rheinischen Ärzteblatts keinen Spielraum.

Um welche Summen geht es?

Der Bund bezifferte die jährlichen Mehrkosten der Länder nach der Überarbeitung auf 177 Millionen Euro und die einmaligen Kosten auf 94 Millionen Euro. Der ursprüngliche Entwurf war mit rund 300 Millionen Euro jährlich veranschlagt; der Medizinische Fakultätentag sieht den Aufwand weiterhin in dieser Grössenordnung.

Was würde sich für Studierende konkret ändern?

Nach dem Entwurf würden klinische und theoretische Inhalte ab dem ersten Semester verknüpft, der NKLM würde verbindliche Grundlage, die Allgemeinmedizin erhielte deutlich mehr Gewicht, praktische Kompetenzen würden in einer Parcoursprüfung geprüft und ein Quartal des Praktischen Jahres wäre verpflichtend ambulant zu absolvieren.

Was ist der NKLM?

Der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin beschreibt, welche Kompetenzen Absolventinnen und Absolventen erreichen sollen. Bisher ist er nicht verbindlich in der Approbationsordnung verankert; die Novelle würde genau das ändern.

Was ist eine Parcoursprüfung?

Eine strukturierte praktische Prüfung, bei der Kandidaten an mehreren Stationen nacheinander definierte Aufgaben bearbeiten. International ist dieses Format als OSCE etabliert; MFT und AWMF haben es im Februar 2026 auch unabhängig von der Novelle empfohlen.

Was bedeuten die Empfehlungen von MFT und AWMF vom Februar 2026?

Beide Organisationen haben sechs Handlungsfelder benannt, die die Fakultäten ohne neue Approbationsordnung umsetzen können – darunter ein longitudinales Wissenschaftscurriculum, besserer Zugang zu ambulanter Lehre, praktische Prüfungsformate und bessere Bedingungen im Praktischen Jahr.

Wie regeln andere Länder die Verbindlichkeit von Lernzielen?

In der Schweiz bestimmt der Kompetenzkatalog PROFILES 2023 die Inhalte der eidgenössischen Prüfung. In Grossbritannien setzen die GMC „Outcomes for Graduates“ den Rahmen, geprüft wird über die Medical Licensing Assessment aus Wissenstest und klinisch-praktischer Prüfung.

Wie ist das Medizinstudium in den Niederlanden aufgebaut?

Nach Angaben der Universiteit Utrecht und der Universiteit Leiden gliedert es sich in einen dreijährigen Bachelor Geneeskunde und einen dreijährigen Master Geneeskunde, dessen Schwerpunkt auf klinischen Praktika (coschappen) liegt. Mit dem Masterdiplom ist man basisarts.

Ändert die Reform etwas an der Studienplatzvergabe?

Nein. Die Approbationsordnung regelt Ausbildung und Prüfungen. Die Vergabe der Studienplätze richtet sich weiterhin nach den bestehenden Verfahren und Quoten.

Sollte man mit dem Studienbeginn auf die Novelle warten?

Dafür gibt es keinen sachlichen Grund. Da das Inkrafttreten offen ist und einzelne Fakultäten Reforminhalte bereits im bestehenden Rahmen umsetzen, ist ein Blick in das konkrete Curriculum des jeweiligen Standorts aussagekräftiger als das Warten auf den Verordnungstext.

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Über den Autor

Marcel Kloos

Eidgenössisch anerkannter Zahnarzt und Gründer der Medizinerschmiede

Marcel Kloos gründete die Medizinerschmiede bereits im Auslandsstudium, seither wurden über 500 Studienplätze vermittelt. Der gebürtige Stuttgarter studierte Zahnmedizin von 2015 bis 2021 in Sofia und ist eidgenössisch anerkannter Zahnarzt.

Heute lebt er in Bern und führt die Medizinerschmiede hauptberuflich als Inhaber.

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