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Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist die mittlere Staatsprüfung im deutschen Zahnmedizinstudium. Die Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen von 2021 sieht ihn frühestens zwei Fachsemester nach dem Ersten Abschnitt vor. Er ist eine mündlich-praktische Prüfung und schließt die vorklinische Arbeit am Phantomkopf ab.

deutscher Verwaltungsbegriff der Approbationsordnung; „Abschnitt“ als Gliederungsbegriff des Prüfungsrechts

Z2, Phantomprüfung, Zweites Staatsexamen Zahnmedizin

second section of the dental state examination

Wie ist die Prüfung aufgebaut?

Nach § 42 ZApprO ist der früheste Termin das Ende des zweiten Fachsemesters nach bestandenem Ersten Abschnitt. § 43 ZApprO legt die Form fest: eine mündlich-praktische Prüfung aus einem praktischen und einem mündlichen Element. Geprüft wird in der Zahnärztlichen Prothetik, in der Kieferorthopädie, in der Oralchirurgie mit Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie in der Fächergruppe Zahnerhaltung mit Endodontologie, Zahnhartsubstanzlehre, Parodontologie und Kinderzahnheilkunde. Das Landesprüfungsamt Sachsen setzt dafür 10,5 Prüfungstage zu je rund acht Stunden an, dazu kommen vier Prüfungsgespräche von 20 bis 30 Minuten. Sieben Noten entstehen im praktischen, vier im mündlichen Teil.

Was passiert im praktischen Teil?

Gearbeitet wird an standardisierten Ausbildungssituationen, überwiegend am Phantomkopf. Präparationen, Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen, kieferorthopädische Apparaturen und prothetische Arbeiten werden unter Zeitvorgabe angefertigt und einzeln benotet. Die Vorbereitung im Phantomkurs entscheidet hier viel. Jede Note muss mindestens „ausreichend“ lauten, sonst gilt der betroffene Bereich als nicht bestanden. Zwei Wiederholungen sind je Fach oder Fächergruppe zulässig, bestandene Teile dürfen nicht wiederholt werden. Nach § 44 ZApprO liegt der Zweite Abschnitt in der vorlesungsfreien Zeit, und die mündlich-praktische Prüfung eines Studenten soll innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein. Das macht die Phase organisatorisch dicht.

Was heißt das für Studenten im EU-Ausland?

Universitäten in Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Kroatien oder Litauen prüfen die Phantomausbildung in eigenen Formaten, häufig als semesterweise Kursprüfungen statt als einheitliches Staatsexamen. Eine Eins-zu-eins-Entsprechung zum deutschen Zweiten Abschnitt gibt es dort nicht. Wer nach dem Phantomteil nach Deutschland wechseln möchte, stößt deshalb regelmäßig auf Anerkennungsfragen, über die die zuständige Landesbehörde entscheidet. In der Praxis läuft es meist so, dass ein Wechsel kurz vor oder nach dem Phantomabschluss schwieriger ist als ein früher Transfer.

Häufige Missverständnisse

Der Zweite Abschnitt ist keine reine Handwerksprüfung. Zu jedem Fach gehört ein Prüfungsgespräch über die Grundlagen und deren klinische Bedeutung. Und er entfällt für einen Teil der Altfälle: Nach § 134 ZApprO überspringen Studenten, die die zahnärztliche Vorprüfung nach altem Recht bestanden hatten, diesen Abschnitt.

Persönlich begleitet von Zahnarzt Marcel Kloos, vom ersten Gespräch bis zum Berufseinstieg.

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