Die Regelstudienzeit ist die in der Studienordnung vorgesehene Dauer eines Studiengangs. Für die Humanmedizin beträgt sie in Deutschland sechs Jahre und drei Monate, für die Zahnmedizin fünf Jahre. Sie ist eine Planungsgrösse, keine starre Frist.
deutscher Verwaltungsbegriff aus dem Hochschulrecht
Sollstudienzeit
standard period of study
Die Regelstudienzeit dient als Bezugsgrösse für BAföG, Semesterbeiträge, Kindergeld und Stipendien. Eine Überschreitung führt an den meisten Fakultäten nicht automatisch zur Exmatrikulation – begrenzend wirken vielmehr die Prüfungsversuche.
Im europäischen Ausland gilt für Humanmedizin ebenfalls die europaweit harmonisierte Mindestdauer von sechs Jahren beziehungsweise 5.500 Unterrichtsstunden, in der Zahnmedizin fünf Jahre. Diese Vorgabe stammt aus der Richtlinie 2005/36/EG und ist die Grundlage der automatischen Anerkennung.
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