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Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist die erste Staatsprüfung im deutschen Zahnmedizinstudium. Nach der seit dem 1. Oktober 2021 geltenden Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen wird er frühestens am Ende des vierten Fachsemesters mündlich abgelegt und umfasst drei naturwissenschaftlich-medizinische Fächergruppen sowie das Fach Zahnmedizinische Propädeutik.

deutscher Verwaltungsbegriff der Approbationsordnung; „Propädeutik“ von griechisch propaideúein „vorher unterrichten“

Z1, Erstes Staatsexamen Zahnmedizin, Zahnmedizinische Vorprüfung

first section of the dental state examination

Wann und wie wird geprüft?

§ 28 ZApprO setzt den frühesten Termin auf das Ende des vierten Fachsemesters. § 29 ZApprO bestimmt die Form: eine mündliche Prüfung. Geprüft wird in vier Einheiten, nämlich in den Fächergruppen Biochemie und Molekularbiologie mit Chemie, mikroskopische und makroskopische Anatomie mit Biologie sowie Physiologie mit Physik, dazu im Fach Zahnmedizinische Propädeutik. In jeder Einheit ist mindestens „ausreichend“ nötig, die Gesamtnote entsteht aus dem Durchschnitt der vier Zahlenwerte. Zwei Wiederholungen sind je Fächergruppe möglich. Die Ladung stellt die zuständige Stelle nach § 31 ZApprO spätestens fünf Kalendertage vor dem Termin zu, geprüft wird in der vorlesungsfreien Zeit und in kleinen Gruppen von höchstens vier Studenten je Termin.

Was hat sich gegenüber der alten Ordnung geändert?

Bis 2021 lagen vor der zahnärztlichen Vorprüfung fünf Semester und davor die naturwissenschaftliche Vorprüfung. Der Erste Abschnitt bündelt beides und rückt auf vier Semester vor, außerdem kommt mit der Zahnmedizinischen Propädeutik ein zahnmedizinisches Fach in die Vorklinik. Für Altfälle regelt § 134 ZApprO den Übergang: Wer bis zum 10. Februar 2025 nicht zur zahnärztlichen Vorprüfung zugelassen war, wechselt in das neue Recht, und wer die naturwissenschaftliche Vorprüfung bereits bestanden hatte, wird von Physik, Chemie und Biologie freigestellt.

Was gilt für Studenten aus dem EU-Ausland?

An Universitäten in Ungarn, Rumänien, Bulgarien oder Kroatien gibt es eigene Vorprüfungen, aber keinen deutschen Ersten Abschnitt. Relevant wird er vor allem bei einem Studientransfer nach Deutschland: Wer in ein höheres Fachsemester wechselt, muss die deutsche Prüfung ablegen, und ob im Ausland erbrachte Leistungen als gleichwertig anerkannt werden, entscheidet die zuständige Landesstelle im Einzelfall. Diese Anerkennung ist ein echter Engpass, weil Plätze in klinischen Semestern knapp sind und die Verfahren mehrere Monate dauern können. In der Praxis läuft es meist so, dass zwei Stellen getrennt entscheiden: die Hochschule über die Einstufung ins Fachsemester, die Landesbehörde über die Prüfungszulassung.

Häufige Missverständnisse

Der Erste Abschnitt ist nicht das Physikum der Humanmediziner, auch wenn die Stoffgebiete sich überschneiden. Wer den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat, legt nach § 29 ZApprO nur noch die Zahnmedizinische Propädeutik ab.

Persönlich begleitet von Zahnarzt Marcel Kloos, vom ersten Gespräch bis zum Berufseinstieg.

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