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Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ist die schriftliche Staatsprüfung nach dem Grundstudium der Pharmazie. Er umfasst nach § 17 der Approbationsordnung für Apotheker vier Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren, die das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen bundesweit einheitlich stellt. Voraussetzung sind zwei Studienjahre und die achtwöchige Famulatur.

Deutscher Verwaltungsbegriff aus der Approbationsordnung; umgangssprachlich nach dem lateinischen examen für Prüfung „erstes Staatsexamen“ genannt.

Erstes Staatsexamen Pharmazie, Vorexamen

First section of the state examination in pharmacy

Was wird geprüft?

§ 17 der Approbationsordnung für Apotheker nennt vier Prüfungsfächer: allgemeine, anorganische und organische Chemie; Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie; Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre; Grundlagen der pharmazeutischen Analytik. Geprüft wird an vier aufeinanderfolgenden Tagen. Die ersten beiden Klausuren umfassen je 100 Fragen bei zweieinhalb Stunden Bearbeitungszeit, die beiden übrigen je 80 Fragen bei zwei Stunden. Die Fragen stellt das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz, und alle Prüfungsorte schreiben zeitgleich. Die Termine liegen zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Spätsommer.

Wie besteht man?

Es gilt eine gleitende Bestehensgrenze. Bestanden hat, wer mindestens die Hälfte der Fragen richtig beantwortet oder wer die durchschnittliche Leistung aller Prüflinge desselben Termins um höchstens 18 Prozent unterschreitet. Jede Fachprüfung darf nach § 15 AAppO zweimal wiederholt werden. Nach der zweiten erfolglosen Wiederholung ist der Abschnitt endgültig nicht bestanden, und ein Neustart des Studiums hilft nicht weiter. Die Zulassung setzt neben zwei Studienjahren auch die abgeschlossene Famulatur von acht Wochen voraus, von denen mindestens vier in einer öffentlichen Apotheke abzuleisten sind. Wer die Famulatur zu spät plant, verschiebt damit den gesamten Prüfungstermin.

Was bedeutet das für Studenten aus dem EU-Ausland?

Ein Pharmaziestudium in Ungarn, Kroatien oder Rumänien kennt keinen Ersten Abschnitt in dieser Form; dort strukturieren Semesterprüfungen und ein Abschlussexamen den Studiengang. Wer nach zwei oder drei Jahren an eine deutsche Universität wechseln möchte, stellt beim Landesprüfungsamt einen Antrag nach § 22 AAppO auf Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen. In der Praxis läuft es meist so, dass das Amt die Scheine und das Transcript of Records einzeln vergleicht und Teile anerkennt, andere aber nachfordert. Beglaubigte Übersetzungen und detaillierte Modulbeschreibungen sind dafür Standard. Ein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Ergebnis besteht nicht, die Behörde hat Beurteilungsspielraum.

Häufige Missverständnisse

Der Erste Abschnitt wird oft mit dem Physikum der Mediziner gleichgesetzt. Die Rolle im Studienverlauf ähnelt sich, die Fächer und die Rechtsgrundlage unterscheiden sich jedoch deutlich. Ebenfalls verbreitet ist die Annahme, die Klausuren würden von der eigenen Universität gestellt. Sie kommen bundesweit einheitlich aus Mainz.

Persönlich begleitet von Zahnarzt Marcel Kloos, vom ersten Gespräch bis zum Berufseinstieg.

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