Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist der Nachweis, der in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt. Sie wird schulisch durch Abitur, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife erworben oder beruflich durch Meisterprüfung, Fortbildung oder Ausbildung mit Berufspraxis. Welche HZB für Medizin reicht, regeln die Landeshochschulgesetze.
Rechtsbegriff des deutschen Hochschulrechts, verankert in den Landeshochschulgesetzen
HZB, Studienberechtigung, Hochschulreife
higher education entrance qualification
Die allgemeine Hochschulreife gilt für alle Studiengänge, die fachgebundene Hochschulreife für bestimmte Fachrichtungen an Universitäten, die Fachhochschulreife für Fachhochschulen. Beruflich Qualifizierte erhalten eine allgemeine HZB durch Meisterprüfung oder eine Fortbildung mit mindestens 400 Unterrichtsstunden, eine fachgebundene HZB durch Ausbildung, mehrjährige Berufspraxis und Eignungsprüfung oder Probestudium.
Für Human- und Zahnmedizin an deutschen Universitäten braucht es die allgemeine Hochschulreife, eine passende fachgebundene Hochschulreife oder eine berufliche HZB. Die Fachhochschulreife reicht in der Regel nicht. Die Bewerbung läuft über Hochschulstart.
Viele Universitäten im Ausland verlangen nur den Nachweis von zwölf Schuljahren. In Foča genügt deshalb ein Fachabitur. Mehr dazu im Ratgeber Medizinstudium mit Fachabitur und im Ratgeber Medizin studieren ohne Abitur.
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